Bau-Turbo – läuft, oder läuft nicht?
Der Bau-Turbo soll durch Bürokratieabbau den Wohnungsbau beschleunigen. Zwischen Wohnungsnot und Klimakrise wird daraus vor allem ein Test für die Kommunen. Das Gesetz ist im Oktober 2025 in Kraft getreten und bis 2030 befristet. Eine Zwischenbilanz.
Die Regierung steht unter Zugzwang. Es mangelt seit Langem an bezahlbarem Wohnraum, und der öffentliche Druck, endlich Maßnahmen zu ergreifen, ist groß. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat darauf mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ reagiert: Das „Bau-Turbo“-Gesetz erlässt zugunsten von Wohnbauprojekten Abweichungen vom Baugesetzbuch (BauGB). So kann beispielsweise eine Baugenehmigung erteilt werden, ohne dass zuvor ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss. Gänzlich frei von Auflagen ist das Bauen damit jedoch nicht: Es gelten weiterhin das bauaufsichtliche Verfahren, die Landesbauordnungen – etwa zu Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit –, das Naturschutzrecht sowie die Berücksichtigung nachbarlicher Interessen.
Mit Zustimmung der Gemeinde kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist […].
§ 246e BauGB
Turbo ja, aber in welche Richtung eigentlich?
Wenn ich auf Irrwegen bin, schaue ich in der Regel auf die Karte, um zum Ziel zu lenken. Ich fahre nicht einfach schneller. Der Bau-Turbo überspringt den Schritt der Orientierung, er macht einfach nur Tempo. Aber wohin eigentlich? Das BMWSB schafft im Bau-Turbo keine Regelung, die vor Klimaschäden schützt. Auf der Website schreibt man zudem offen, dass der Bau-Turbo mit bezahlbarem Wohnen nicht direkt etwas zu tun hat. Gesetzliche Vorgaben zu einem Anteil an sozial gefördertem Wohnen gibt es zum Beispiel nicht. Man verlässt sich auf den Trickle-down-Effekt, also dass insgesamt mehr Wohnen am Ende auch mehr bezahlbares Wohnen bedeutet. Das BMWSB schiebt die Verantwortung zu den Kommunen. Auf der Website heißt es, diese könnten selbst „festlegen, dass sie [dem Bau-Turbo] nur zustimmen, wenn z. B. ein bestimmter Anteil der neuen Wohnungen als Sozialwohnung mit Miet- und Belegungsbindungen bereitgestellt wird“.
Hier hört die Verantwortung der Kommunen nicht auf
Der Bau-Turbo gilt erst da, wo die Kommune sich entscheidet, ihn anzuwenden. Gleichzeitig wirbt die Regierung damit, dass Bauanträge als genehmigt gelten, wenn sie drei Monate nicht abgelehnt werden – und das schürt Erwartungen. Mahmud Mohammed, Berufseinsteiger in der Bauaufsicht Stadt Dinslaken, beschreibt die Lage so: „Aktuell befinden wir uns in einer Phase nach dem Motto: Die Regelung ist da – geht irgendwie damit um.“ Konkrete Anweisungen oder einheitliche Leitlinien zum Umgang damit hätte seine Stelle bislang nicht erhalten. Es habe zwar ein Seminar gegeben, das jedoch kaum zur praktischen Umsetzung beigetragen habe. „Unter den aktuellen Rahmenbedingungen bedeutet der Bau-Turbo vor allem zusätzlichen Aufwand, den viele Kommunen personell kaum abbilden können. Im Ergebnis kann dies sogar dazu führen, dass sich Bearbeitungszeiten verlängern, anstatt verkürzen.“
„Bauämter mehr als Teamplayer verstehen“
Das BMWSB setzt gezielt auf Erfolgsgeschichten – und junge Architekt:innen wie Julia Caroline Huckenbeck liefern sie. Die Regelung ist laut Huckenbeck „eine Chance, uralte Bebauungspläne zu hinterfragen und kontextbezogene Lösungen zu finden“. Dass den Kommunen individuelle Planungsverantwortung zukommt, findet sie gut. Im Aushebeln der Bauregelungen sieht sie die Chance, mit den Ämtern eine gemeinsame lokalspezifische Haltung zu entwickeln, statt sich an bürokratischen Hürden gegenseitig zu zerreiben. So realisierte sie mithilfe des Bau-Turbos bereits eine Bestandsaufstockung und arbeitet nun an einer Nachverdichtung in zweiter Reihe. Ihr Beispiel zeigt, dass der Bau-Turbo Ämter nicht ausschließlich überlastet, sondern ihnen auch als Werkzeug für sinnvolle und schöne Projekte dienen kann.
„Bebauungsplanumgehungsgesetz“
Frederick Kubin von der Urbanen Liga bewertet die ersten Monate des neuen Gesetzes deutlich kritischer. Seine Erkenntnisse stützen sich auf das „Bau-Turbo Forum“ in Kassel, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen die bisherige Praxis evaluierten. „Bei allen Umbauvorhaben schließe ich mich den Vorteilen des Bau-Turbos voll an. Auch bei den Nachverdichtungen im Innenbereich überwiegen die Vorteile.“ In der Anwendung im Außenbereich, insbesondere im ländlichen Raum, berge das Gesetz allerdings die Gefahr einer Zersiedelung, so Kubin. Dass dieser sensible Bereich überhaupt in die Regelung aufgenommen wurde, sei auf Druck der Bauwirtschaft zurückzuführen, nachdem ursprüngliche Einschränkungen – wie die Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte und eine Bagatellgrenze von sechs Wohneinheiten – im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurden.
Jede Kommune braucht plötzlich eine eigene städtebauliche Vision
In der Praxis führt dies zu einer enormen Belastung insbesondere der kleineren Verwaltungen, die nun dezentral eigene Strategien entwickeln müssen, um die Anwendung des Turbos in sinnvolle Bahnen zu lenken. „Der Bau-Turbo macht alles schneller; er kann aber in alle Richtungen schießen und die Kommunen sind jetzt ohne viel Vorbereitung gefordert, zu einem eigenen Grundsatzbeschluss zu finden“, sagt Kubin. Ohne eine klare städtebauliche Vision drohe eine rein marktgetriebene Entwicklung auf Kosten der städtebaulichen Qualität. Für die Zukunft fordert er daher eine Perspektive, die weit über das Befristungsende 2030 hinausreicht: „Wir müssen eigentlich bis mindestens 2050 und darüber hinaus denken und echt aufpassen, dass jetzt diese Turbo-Projekte nicht zu einer städtebaulichen Altlast werden.“
Ein Mustergrundsatzbeschluss – Konkrete Unterstützung für Kommunen
In diesem Sinne, bietet die Initiative Bau-Turbo kommunal konkrete Unterstützung an. Architects for Future, Bundesarchitektenkammer, BUND, DGNB und Klimaschutz im Bundestag haben einen Muster-Grundsatzbeschluss erarbeitet, der Kommunen als strategisches Steuerungsinstrument dient. Durch klare Kriterien stellt der Beschluss sicher, dass Projekte an Nachhaltigkeit, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit ausgerichtet werden. Gleichzeitig schützt er den kommunalen Haushalt, indem Investoren verbindlich an den Folgekosten für die soziale Infrastruktur beteiligt werden. Die Vorlage hilft Verwaltungen dabei, die neue Entscheidungsmacht verantwortungsvoll zu nutzen und den Gemeinderat samt Orientierung zurück in den Fahrersitz der Stadtentwicklung zu bringen, und das bei anhaltendem Turbo.
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