AKH-Mitgliedsbeiträge und Versorgungsabgaben 2026
Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt.
1) Mitgliedsbeiträge
Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt. Der Regelbeitrag gem. § 3 Abs. 1 der Beitragsordnung der AKH beträgt 480,00 € jährlich.
Zur Erläuterung:
Ab 2026 entrichten Pflichtmitglieder in der Regel einen einheitlichen Beitrag von 480 Euro, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht.
Die Übersicht der AKH-Mitgliedsbeiträge 2026 sind auf der Website der AKH verfügbar.
2) Informationen zu den aktuellen Beiträgen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls auf der Website der AKH hinterlegt.
Wiesbaden, im Januar 2026
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen