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AKH-Mitgliedsbeiträge und Versorgungsabgaben 2026

Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt.

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
28.01.2026 1min
Hessen
© Javier Zayas / Getty Images

1) Mitgliedsbeiträge 

Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt. Der Regelbeitrag gem. § 3 Abs. 1 der Beitragsordnung der AKH beträgt 480,00 € jährlich. 
 
Zur Erläuterung: 
Ab 2026 entrichten Pflichtmitglieder in der Regel einen einheitlichen Beitrag von 480 Euro, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht. 
Die Übersicht der AKH-Mitgliedsbeiträge 2026 ist auf der Website der AKH verfügbar. 
 
2) Informationen zu den aktuellen Beiträgen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls auf der Website der AKH hinterlegt. 
 
 Wiesbaden, im Januar 2026 
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen 

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

DAB Redaktion Hessen
Person mit lockigem Haar hält ein großes Blatt mit technischen Zeichnungen oder Plänen vor sich.
Mann in blauem Hemd hält zwei Papprollen und steht in einem Büro mit Computer und Kleidung im Hintergrund.
Person mit weißem Schutzhelm und orangefarbener Warnweste hält ein Tablet in einer Baustellenumgebung mit Gerüst im Hintergrund.

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