Deutsches Architektenblatt Logodab-logo Deutsches Architektenblatt Logodab-logo-description

AKH-Mitgliedsbeiträge und Versorgungsabgaben 2026

Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt.

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
28.01.2026 1min
Hessen
© Javier Zayas / Getty Images

1) Mitgliedsbeiträge 

Die Vertreterversammlung der AKH hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Regelbeitrag gemäß § 3 Absatz 1 der Beitragsordnung für das Jahr 2026 festgesetzt. Der Regelbeitrag gem. § 3 Abs. 1 der Beitragsordnung der AKH beträgt 480,00 € jährlich. 
 
Zur Erläuterung: 
Ab 2026 entrichten Pflichtmitglieder in der Regel einen einheitlichen Beitrag von 480 Euro, unabhängig davon, ob sie selbstständig tätig sind oder nicht. 
Die Übersicht der AKH-Mitgliedsbeiträge 2026 sind auf der Website der AKH verfügbar. 
 
2) Informationen zu den aktuellen Beiträgen zum Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls auf der Website der AKH hinterlegt. 
 
 Wiesbaden, im Januar 2026 
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen 

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit