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[ Nachwuchs-Kolumne #89 ]

Projekt-Referenzen: Stärken und Schwächen der Vergabeverordnung

Wer was und wie bauen darf, ist in Deutschland detailliert geregelt, um die Qualität unseres gebauten Umfelds sicherzustellen. Das hat sich bewährt. Aber macht die Vergabeverordnung Architekt:innen zu Spezialisten wider Willen?

Einmal Schwimmhalle, immer Schwimmhalle? Die Vergabeordnung will das nicht, aber in der Praxis haben Architek:innen schnell ein Abo. Foto: Artem Verbo/Unsplash

Von Fabian P. Dahinten

Welcher Architekturentwurf ist für welchen konkreten Fall der beste? Wer darf sich bei welcher Ausschreibung überhaupt bewerben? Und wie wird im Endeffekt darüber entschieden, wer den Zuschlag für ein Projekt bekommt? Dieses Prozedere regelt in Deutschland die Vergabeverordnung (VgV). Insbesondere öffentliche Aufträge werden auf deren Grundlage vergeben.

Möchte eine Kommune beispielsweise ein neues Schwimmbad bauen, werden die Planungsleistungen dafür entsprechend der Vergabeverordnung ausgeschrieben. Dabei kommt es insbesondere auf die Erfahrung in diesem Bereich an, zum Beispiel dem Schwimmbadbau. Teilweise gibt es sogar Anforderungen, dass die Projektleitung selbst in den letzten fünf Jahren sogar ein bestimmtes Bauvolumen in diesem Bereich verantwortet haben muss, damit das jeweilige Büro den Auftrag erhält.

Gut so: Wer es am besten kann, bekommt den Zuschlag

Kurzum: Die Chance, ein solches Schwimmbad zu bauen, erhält nur, wer schon Schwimmbäder plant und baut – alle anderen haben kaum Chancen, an ihr erstes Schwimmbad zu kommen. Das steht nicht so in der Vergabeverordnung, ist aber eine praktische Konsequenz ihrer Anwendung.

Die Idee dahinter ist klar: Wer seit Jahren Schwimmbäder baut, ist routinierter darin und möglicherweise auch kostentreuer. Solche Vorgaben sind insbesondere für große Büros von Vorteil. Durch ihre vielen Projekte fällt es diesen leichter, Referenzen vorzuweisen, die den Kriterien einer Ausschreibung gemäß Vergabeverordnung entsprechen. Doch womöglich ist die Referenz aus einer anderen Niederlassung. Und vielleicht hat ein ganz anderes, kleines Büro genauso viel Erfahrung für den neuen Auftrag, wie das Projektteam des großen Büros.

Stellt die Vergabeverordnung Weichen – etwa ins Schwimmbad?

Seit der Novelle 2016 fordert die Vergabeverordnung zwar ganz bewusst keine Referenzen identischer Projekte mehr. In der Praxis wird dieses Signal aber oft noch nicht hinreichend berücksichtigt. Das wirft Fragen auf: Werden ungewollt, jedenfalls gegen den Willen des Gesetzgebers, neue Ideen und spannende Lösungen ausgebremst? Liegt darin vielleicht auch ein Fluch für ein kleines Büro, das einmal das Glück hatte, an ein Schwimmbadbau zu kommen? Die Wahrscheinlichkeit, dass Architekt:innen in Zukunft immer wieder Schwimmbäder bauen, weil sie hierzu die passenden Referenzen haben, ist nach wie vor groß.

Architekt:innen lernen im Studium und im Beruf immer wieder, sich neu in Dinge hineinzudenken und fehlende Erfahrung mit Fleiß und Kreativität auszugleichen. Leider wird dies durch Vergabeverordnung – oder Wettbewerbe in denen immer die gleichen eingeladen werden – verhindert.


Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt, startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+.

Die Nachwuchs-Kolumnen des DAB schreibt ein junges Team, weitere Autor:innen sind Johanna Lentzkow, Lorenz Hahnheiser und Johanna Ziebart.

Wie sind Eure Erfahrungen als Architektur-Studierende oder Berufseinsteiger? Hinterlasst uns einen Kommentar auf dieser Seite oder schreibt uns unter DAB-leserforum@handelsblattgroup.com

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