Recht

Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
DAB mit Adobe Firefly
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Fruchtbarer Protest
Protest gegen bedenkliche Ausschreibungen lohnt sich – das zeigt jetzt ein Fall aus dem hessischen Stockstadt.
Aufwand im Bestand
Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten
HOAI: ungenügend für Bestandsbauten
Die Honorarordnung wird den komplexen und umfangreichen Aufgaben bei Sanierungen und im Denkmalschutz nicht gerecht
Neufassung der VOF in Kraft
Am 10. Juni 2010 sind die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.
Gründlich rechnen
Zeithonorare sind in der neuen HOAI nicht mehr geregelt. Das zwingt zur professionellen Kalkulation von Stundensätzen
Der Architekt als Dienstleister – Pflichtangaben
Am 17. Mai 2010 tritt bundesweit die (DL-INfoV) in Kraft. Architekten, die als Dienstleister für Kunden Dienstleistungen erbringen, werden durch diese DL-InfoV vom 12. März 2010 verpflichtet, bestimmte Informationen für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen.
Die Feinheiten der Kostenberechnung
Die Inhalte, Methoden und möglichen Änderungen der Kostenberechnung sind noch wichtiger geworden, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht
Schriftform und Honoraranspruch
Wenn im Vertrag ein fester Honorarbetrag vereinbart ist, muss nicht in jedem Fall auch ein Prozentsatz der anrechenbaren Kosten genannt sein