Mit Recht abreißen?
Wer Denkmäler erhalten, aber auch wer in ihre Substanz eingreifen will, muss einschlägige Vorschriften und Urteile kennen
Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
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Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Wer Denkmäler erhalten, aber auch wer in ihre Substanz eingreifen will, muss einschlägige Vorschriften und Urteile kennen
Die Honorargrundlagen für Planungen im Bestand sind in der HOAI neu geregelt – teilweise mit Rückgriff auf alte Regeln
Ein öffentlicher Bauherr dachte sich für eine Auftragsvergabe detaillierte Regeln aus, teilte sie aber den Bewerbern nicht vollständig mit. Das verstößt gegen das Vergaberecht
Für angestellte Mitarbeiter sind Nebenjobs grundsätzlich erlaubt – aber von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen
Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen
Ein Architekt gewann einen Wettbewerb, in dessen Preisgericht sein Bruder saß. Laut VOF durfte er gar nicht teilnehmen – nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München durfte er doch
Stadtplanern bringt die HOAI 2013 zeitgemäße Leistungsbilder und angemessene Honorarsätze
Die HOAI 2013 beschreibt viele von Architekten geforderte Tätigkeiten neu
Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.
Die neue HOAI erfordert mehr schriftliche Vereinbarungen. Eine Übersicht.