Deutsches Architektenblatt Logodab-logo Deutsches Architektenblatt Logodab-logo-description

HOAI: Ende gut, (fast) alles gut

Die angepasste HOAI ist ein Signal gegen Preisdumping. Aber eine „richtige“ Novellierung ist dringend geboten

 

26.11.2020 2min
Kommentar HOAI
Präsidentin der Bundesarchitektenkammer Barbara Ettinger-Brinckmann
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

Am 1. Januar wird die angepasste HOAI in Kraft treten, angepasst an das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019. Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze haben wir nicht erhalten können. Erhalten konnten wir aber zusammen mit der Bundesingenieurkammer, dem AHO und allen anderen Planerorganisationen die HOAI als Rechtsverordnung. Das nach ­ihren Regeln und unter Zugrundelegung der Honorartafeln ermittelte Honorar ist angemessen und leistet einen Beitrag zur Gewährleistung der Planungsqualität. Dass dies in der HOAI und dem ihr zugrunde liegenden Ingenieur- und Architektenleistungsgesetz deutlich zum Ausdruck gebracht wird, war uns besonders wichtig, und wir konnten es gegen alle Widerstände durchsetzen.

HOAI-Mindestsätze grundsätzlich geeignet

Wir haben uns hierbei auf das Urteil des EuGH selbst berufen. Darin wurde die grundsätzliche Eignung der Mindestsätze zur Sicherung von Qualität, Verbraucherschutz und Baukultur anerkannt und vor möglichem Qualitäts­verfall durch Preisdumping gewarnt. Die Verankerung des Begriffs der Angemessenheit ist entscheidend, um klarzu­stellen, dass die HOAI auch ohne verbindliche Mindest- und Höchstsätze weiterhin den Maßstab für qualitäts­sichernde und zugleich verbraucherschützende Vergütungen von Planungsleistungen darstellt.

Dies ist ein klares Signal des Gesetzgebers gegen Preisdumping und für den Leistungswettbewerb. Hierauf können und sollten sich alle Kolleginnen und ­Kollegen berufen. Wir alle gemeinsam sollten uns von vornherein auf ­keine Honorare unterhalb der bisherigen Mindest­sätze einlassen. Im Gegenteil: Der Mittelsatz muss das neue „Normal“ werden. Wenn uns das gelingt, werden wir in eine gute – baukulturell gestaltete und angemessen ­honorierte – bauliche Zukunft blicken können.

Nach der Anpassung muss die Novellierung kommen

Zukunft bedeutet aber auch, sich immer wieder neuen Entwicklungen und Herausforderungen zu stellen. Die zunehmende Digitalisierung der Planungsprozesse ist nur ein Stichwort. Nach der Anpassung der HOAI an das EuGH-Urteil ist daher eine „richtige“ Novellierung dringend geboten. Diese muss sowohl die Leistungsbilder, aber ­natürlich auch die Honorarsätze umfassen und insbesondere auch die ohnehin überfällige Dynamisierung der statischen Honorar­tafeln. Dies muss ein Schwerpunkt der nächsten Legislaturperiode sein.

Und nicht zuletzt wollen wir die ­Diskussion der Frage weiter vorantreiben, welche Qualifikationsansprüche angesichts der stetig steigenden Anforderungen eigentlich an gute Planung zu stellen sind – heute, aber vor allem auch morgen und übermorgen. Planungsleistungen sollten denjenigen vorbehalten sein, die dies „von der Pike auf“ gelernt haben, also Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieuren. Mit ihrer Rede zur Lage der EU hat Ursula von der Leyen zur richtigen Zeit die richtigen Weichen gestellt. Ihre Vision eines neuen europäischen Bauhauses bereitet auf europäischer Ebene das politische Momentum, das es nach Möglichkeit zu nutzen gilt. 2021 steht vor der Tür. Nutzen wir es. Machen wir das Beste daraus!

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer