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KI im Architekturbüro: Urheberrecht und Haftung

Architekturbüros arbeiten verstärkt mit Künstlicher Intelligenz. Zu welcher Risikostufe gehört Architektur-KI? Und was gilt für Urheberrecht und Haftung? Dabei gibt es gute Nachrichten – und noch einiges zu klären.

07.08.20245 Min. Von Kathrin Rapp Kommentar schreiben
Bild einer KI, angelehnt an Frank Lloyd Wrights
Das Haus „Fallingwater“ von einer KI interpretiert: Wer hat hier das Urheberrecht? Der Anbieter der KI, der Nutzer der KI oder die Rechteinhaber an Frank Lloyd Wrights Werk? Von diesen offenen Rechtsfragen abgesehen, gelten solche KI-Nutzungen nach dem AI-Act der EU als kaum riskant. Demzufolge werden sie nicht reguliert.

In letzter Zeit hat das Thema Künstliche Intelligenz (KI) immer weiter an Fahrt aufgenommen und auch die planenden Berufe erreicht. Dietmar Köring und Florian Scheible haben zu den verschiedenen Anwendungsfeldern und den Veränderungen, die die neue Technologie mit sich bringt, bereits in einem spannenden Interview im DAB einige Ausblicke gegeben.

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