Gesamtschuldnerische Haftung: Bedenkenanzeigen ernst nehmen
Der mündliche Hinweis auf einen Planungsfehler kann reichen, um die Haftung auf den Architekten zu verlagern.
Der mündliche Hinweis auf einen Planungsfehler kann reichen, um die Haftung auf den Architekten zu verlagern.
Schließen sich Planungsbüros in einer ARGE zusammen, ist eine gemeinsame Absicherung nötig.
Vertragliche Regelungen zur Abgrenzung der Leistungsbereiche können die Haftung für die Fehler anderer verhindern.
Welche Verantwortung tragen Architekten – unverschuldet oder verschuldet, mit oder ohne Obergrenze?
Laut einer neuen Studie ist das manuelle Fensteröffnen ein regelkonformes Lüftungssystem.
Bereits in einem frühen Planungsstadium lauern Haftungsrisiken. Wo sollten Architekten besonders sorgfältig sein?
Wer den Bauherrn nachweisbar und umfassend über einen Planungsmangel aufklärt, haftet ausnahmsweise nicht dafür.
BIM bringt neue Tätigkeiten und neue Berufsbilder hervor. Einiges hat Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung.
Beauftragt der Bauherr ein wirtschaftlich instabiles Unternehmen, kann trotzdem der Architekt haften
Interdisziplinäre Planungswettbewerbe rechtfertigen keine gesamtschuldnerische Haftung.
Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.
Nach langen Diskussionen haben Bundestag und Bundesrat eine Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, die Anfang 2018 in Kraft treten wird.
Wer gegen Bau- und Sicherheitsrecht verstößt, muss mit teils massiven Sanktionen rechnen.
Inwieweit kann der Bauherr dem Architekten aufgeben, die „Gebäudegesundheit“ sicherzustellen?
Die GmbH & Co. KG soll die Haftung begrenzen. Aber sie ist keine geeignete Rechtsform für Architekturbüros.
Wie sich Versicherungen als Partner der Architekten sehen und besser zusammenarbeiten könnten.
Die Prämien für die Haftpflichtversicherung steigen. Die Architektenkammern engagieren sich für eine Reform
Architekten erschließen zunehmend auch gewerbliche Betätigungsfelder. Das hat Folgen für den Berufsstatus, für Haftung und Steuerpflicht.
Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.
Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen
Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz
Die Hebammen waren als erster freier Berufsstand durch untragbare Haftpflichtprämien bedroht. Der frühere Bundesrichter Stefan Leupertz warnt
Das Thema Haftpflicht ist seit längerer Zeit bei freien Berufsständen im Focus. Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation für Architekten.
Wenn bei einem Auftrag Schwarzgeldzahlungen vereinbart werden, drohen dem Architekten hohe Haftungsrisiken
Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden
Die Aussichten sind gut, dass Architekten in dieser Wahlperiode bei der Haftpflicht entlastet werden. Wolfgang Riehle, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, hat darüber für die Kammern mit Bundesregierung, Versicherungen und Bauwirtschaft verhandelt
Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.
Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden