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Baugesetzbuch: Wendung ins Innere

Ohne Gegenstimme wurde im Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ verabschiedet. Ziel der Bauplanungsrechtsnovelle ist es, Stadtentwicklungsprozesse stärker auf die Zentren zu konzentrieren – weg von der „Grünen Wiese“.

 

22.05.2013 1min
Öffentliches Baurecht
Die Novelle des Baugesetzbuchs sieht vor, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig im Inneren von Orten stattfinden sollen. (Foto: Tobias Machhaus/iStock)

Eine große Ein-Punkt-Koalition aus CDU/CSU, SPD und FPD hat im Bundestag die Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Sie sieht vor, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig im Inneren von Orten stattfinden sollen; die Umnutzung von Agrar- und Waldflächen muss künftig besonders begründet werden.

Hinzu kommen Einzelregeln: Die Kommunen können ihr Vorkaufsrecht leichter ausüben. In reinen Wohngebieten sind Kindertagesstätten zulässig, die Ansiedlung von „Vergnügungsstätten“ wird präzisiert. Im Außenbereich haben die Kommunen mehr Einfluss auf die Ansiedlung großer Tierhaltungsbetriebe. Diese dürfen nur noch auf Basis eines Bebauungsplans errichtet werden.

Vertreter der Kommunen, der Immobilienwirtschaft und der Bundesarchitektenkammer begrüßen die Novelle; nur der Bauernverband ist dagegen. Bundesbauminister Peter Ramsauer: „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst in Deutschland immer noch in der Größenordnung von rund 81 Hektar täglich. Unser Ziel ist es, die Flächen-Neuinanspruchnahme auf 30 Hektar zu reduzieren. Mit dem Bauplanungsrecht tragen wir einiges dazu bei. Denn eine qualitätsvolle Innenentwicklung setzt ein entsprechendes Umfeld voraus.“ Weitere Informationen zur Novelle des Baugesetzbuchs finden Sie hier.