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Wie werden Hotels zu Wohnungen?

Was passiert mit Hotels, die die Pandemie nicht überleben? Wenn die Voraussetzungen stimmen, ergeben sich neue Chancen für innerstädtisches Wohnen

Von: Lars Klaaßen
Lars Klaaßen betreut als freier Redakteur vor allem Interviews und...

28.07.20217 Min. 1 Kommentar schreiben
Umbau eines alten Hotels
Vertane Chance: Das kleine, aber charaktervolle Plaza Hotel unweit des Berliner Kurfürstendamms musste schon vor der Pandemie Platz für ein Bürohaus machen.

Dieser Beitrag ist in gekürzter Form unter dem Titel „Zimmer mit Aussicht“ im Deutschen Architektenblatt 08.2021 erschienen.

Einige rücken am Ende noch einmal ins Scheinwerferlicht: das Hecker’s Hotel nahe des Berliner Ku’damms zum Beispiel. Von 1965 bis 2021 schliefen die Gäste dort in individuell eingerichteten Zimmern, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtete. Aber auch mit diesem besonderen Konzept hat es nicht gereicht. Anlass für den Besuch des rbb im Traditions-Hotel: Am 30. April wurde dort endgültig ausgecheckt, die Folgen der Corona-Pandemie hatten dem Etablissement die Geschäftsgrundlage entzogen.

1 Gedanke zu „Wie werden Hotels zu Wohnungen?

  1. Super informativer und hilfreicher Artikel! 😊

    Auch ich stehe vor der Herausforderung, wie ich mit der Hotelimmobilie meiner Familie weiter verfahre. Zur Situation: Meine Eltern sind bereits über 70 und betreiben unser 21-Zimmer-Hotel noch selbst. Das Restaurant haben wir inzwischen verpachtet, sodass ihre Arbeitsbelastung bereits reduziert wurde.

    Aktuell nutzen wir 80 % der Zimmer für den regulären Hotelbetrieb mit einer durchschnittlichen Auslastung von 50 %. Die übrigen 20 % sind dauerhaft an sehr nette ukrainische Geflüchtete vermietet. Zukünftig möchte ich den Anteil der Langzeitmieter auf mindestens 50 % oder mehr erhöhen. Allerdings bin ich unsicher, ob dafür eine behördliche Nutzungsänderung erforderlich ist.

    Konzepte wie Mikro-Apartments oder WG-Wohnen mit Gemeinschaftsküche wären bei uns äußerst gefragt und ließen sich gut vermieten. Daher stellen sich für mich folgende Fragen:

    Ist für eine solche Nutzung eine behördliche Nutzungsänderung erforderlich?
    Können sich die Mieter mit Wohnsitz bei uns anmelden?
    Welcher Steuersatz wäre in diesem Fall anzusetzen 7 % oder 19 %?
    Ich freue mich über jede hilfreiche Einschätzung! 😊

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