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KI-Daten in Architekturbüros: nicht unter Wert abgeben!

KI-Anwendungen trainieren auch mit Texten, Fotos und Plänen von Architekturbüros. Wie Sie das einschränken, wie die Rechtslage ist und warum digitale Kreativität neue Lizenzmodelle braucht.

18.06.20254 Min. Von Kathrin Rapp Kommentar schreiben
KI-generiertes Bild einer modernen Villa mit Terrassen, Glas und Beton

So stellt sich eine Bild-KI „moderne Architektur“ vor. Aber auf welche Fotos oder Renderings von Architekturbüros hat sie dabei zurückgegriffen?
DAB mit Microsoft Copilot

Dieser Beitrag erscheint im Deutschen Architektenblatt 07-08.2025

Anwendungen, die auf generativer Künstlicher Intelligenz beruhen, werden auch von Architektinnen aller Fachrichtungen und von Stadtplanern vermehrt genutzt. Da sich die Technik schnell entwickelt, ist es für den Gesetzgeber nicht einfach für Rechtsklarheit zu sorgen. Auf europäischer Ebene wurde bereits das KI-Gesetz verabschiedet und die Produkthaftungsrichtlinie novelliert.

Damit sind Fragen zum generellen Einsatz von KI grundsätzlich geklärt: Schäden, die aus der Benutzung von KI-Systemen entstehen, sind verschuldensunabhängig gedeckt und Nutzer sind nicht allein haftbar.

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