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KI-Daten in Architekturbüros: nicht unter Wert abgeben!

KI-Anwendungen trainieren auch mit Texten, Fotos und Plänen von Architekturbüros. Wie Sie das einschränken, wie die Rechtslage ist und warum digitale Kreativität neue Lizenzmodelle braucht.

18.06.20254 Min. Von Kathrin Rapp Kommentar schreiben
KI-generiertes Bild einer modernen Villa mit Terrassen, Glas und Beton

So stellt sich eine Bild-KI „moderne Architektur“ vor. Aber auf welche Fotos oder Renderings von Architekturbüros hat sie dabei zurückgegriffen?
DAB mit Microsoft Copilot

Dieser Beitrag erscheint im Deutschen Architektenblatt 07-08.2025

Anwendungen, die auf generativer Künstlicher Intelligenz beruhen, werden auch von Architektinnen aller Fachrichtungen und von Stadtplanern vermehrt genutzt. Da sich die Technik schnell entwickelt, ist es für den Gesetzgeber nicht einfach für Rechtsklarheit zu sorgen. Auf europäischer Ebene wurde bereits das KI-Gesetz verabschiedet und die Produkthaftungsrichtlinie novelliert.

Damit sind Fragen zum generellen Einsatz von KI grundsätzlich geklärt: Schäden, die aus der Benutzung von KI-Systemen entstehen, sind verschuldensunabhängig gedeckt und Nutzer sind nicht allein haftbar.

Darf KI sich an unseren Daten bedienen?

Weiterhin unklar und stark diskutiert wird allerdings der Umgang mit den der KI zugrunde liegenden Daten. Dies ist von besonderer Relevanz, da KI von diesen und deren Qualität abhängt. Aus diesem Grund hat Meta damit begonnen eine eigene KI zu trainieren und möchte für diesen Zweck auch öffentlich Inhalte von Nutzern verwenden, um dadurch auf einen besonders großen Datensatz zurückgreifen zu können. Dabei gab es an verschiedenen Stellen den Hinweis, wie man dieser Nutzung widersprechen kann.

KI-Opt-out auch für Websites möglich

Eine sogenannte Opt-out Erklärung, also der Widerspruch zur Nutzung der eigenen Daten durch KI-Anbieter ist auch in anderen Bereichen möglich. Relevant wird eine solche Erklärung, da bereits jetzt beim sogenannten „Crawling“ auf frei zur Verfügung stehende Daten auf Websites zurückgegriffen wird, um damit KI-Anwendungen zu trainieren.

Zahlen wir bald für unsere eigenen Daten?

Fraglich ist dabei, inwiefern ein solches Training von KI überhaupt rechtmäßig ist. Es könnte die paradoxe Situation entstehen, dass sich Softwareentwickler für die Produktentwicklung kostenlos auf Websites von Architekturbüros an Plänen und Projektbildern bedienen, um diese dann später für das Produkt bezahlen zu lassen.

Es wurden bereits verschiedene Studien (beispielhaft diese der Initiative Urheberrecht) veröffentlicht, die zu dem Ergebnis kamen, dass eine solche Vorgehensweise nicht rechtmäßig ist. Gesetzlich geregelt ist dies allerdings noch nicht.

KI-generiertes Bild einer Villa über einem Fluss

Das Haus „Fallingwater“ von einer KI interpretiert: Wer hat hier das Urheberrecht? Der Anbieter der KI, der Nutzer der KI oder die Rechteinhaber an Frank Lloyd Wrights Werk?
gion like / AI / stock-adobe.com

KI-Lizenzen, Urheberrecht und Schutz von Kreativität

Das Problem gibt es bei verschiedenen kreativen Berufen und wurde auch von der EU-Kommission erkannt. Digitalkommissarin Henna Virkunnen spricht sich für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung des Kreativsektors und der Beschleunigung von KI-Innovationen aus. Wie genau solch ein Ausgleich aussehen sollte, ist allerdings noch offen.

Teil eines kreativen Prozesses ist auch die Inspiration, weshalb der Schutz nicht so weit gehen sollte, dass jegliche Form der Inspiration verboten wird. Eine Lösung könnte in Lizenzsystemen bestehen, von denen auch die Datengeber profitieren. Bereits heute werden viele lizenzierte KI-Softwaremodelle angeboten (etwa von Microsoft oder Adobe), da die Hersteller davon ausgehen, dass der Trend in diese Richtung geht.

KI-Lizenzen als Einnahmequelle

Die direkte Lizenzierung durch Urheberrechtsinhaber, die ihre Inhalte gemäß Artikel 4 DSM-Richtlinie (Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt) vorher von der Nutzung ausgenommen haben, hat das Potenzial, neue Einnahmequellen für sie zu erschließen.

Da es noch viele offene Fragen zum Anwendungsbereich der DSM-Richtlinie gibt, wird es voraussichtlich Ende dieses Jahres eine Evaluation geben. Mit dem Beginn des Novellierungsprozesses ist dann nächstes Jahr zu rechnen. Dabei soll berücksichtigt werden, wie Daten geschützt werden können, wie genau Lizenzmodelle aussehen sollten und welche neuen kreativen Formen im KI-Zeitalter geschaffen werden können.

Urheberrecht für KI-Bilder und Prompts?

Beispielsweise stellt sich auch die Frage, inwiefern Werke, die mit Hilfe von KI geschaffen werden, geschützt werden könnten. Dies ist nach momentaner Definition nicht möglich. Auch das Prompten, also die meist textliche Anweisung oder Anfrage an ein KI-Tool, könnte als kreativer Prozess anerkannt werden.

Empfehlung: Lizenzierte KI nutzen und Opt-out erklären

Da die Rechtslage momentan noch unklar ist, ist zu empfehlen, nur Anwendungen zu nutzen, die bereits auf einem Lizenzsystem beruhen. Außerdem ist es sinnvoll die oben beschriebene Opt-out Erklärung zu machen, damit die Daten für spätere Lizenzmodelle als wertvoller erachtet werden. Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gilt ebenfalls für KI-Anwendungen. Hier ist insbesondere bei der Verwendung von personenbezogenen Daten Vorsicht geboten.

Kathrin Rapp ist politische Referentin im EU-Verbindungsbüro der BAK in Brüssel.


Anleitungen für das Opt-out und den Datenschutz

Die BAK hat eine Anleitung erstellt, wie Sie Ihre Website vor dem Crawlen durch KI-Bots verbergen. Dafür müssen für diverse KI-Anwendungen maschinenlesbare Befehle in der Programmierung hinterlegt sein.

 

 

 

 

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