Datenschutzbeauftragte erst ab 20 Personen
Architekturbüros mit weniger als zwanzig Beschäftigten brauchen keinen Datenschutzbeauftragten mehr. Andere Regel sind trotzdem zu beachten.
Architekturbüros mit weniger als zwanzig Beschäftigten brauchen keinen Datenschutzbeauftragten mehr. Andere Regel sind trotzdem zu beachten.
Gelten öffentlich bestellte Sachverständige als öffentliche Stelle und brauchen deshalb in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten?
Ob ein Datenschutzbeauftragter auch in einem Architekturbüro mit weniger als zehn Mitarbeitern gebraucht wird, ist strittig.
Auch Architekturbüros unterliegen bald strengeren Datenschutzregeln. Was jetzt getan werden muss und wo man sich informieren kann.