Bayern bleibt unbeugsam: Weiter keine Kontrolle der Fortbildungspflicht
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer setzte auf Kontinuität und Eigenverantwortung. Und stellte mit Beschlüssen zu Haushalt, Dialogformaten und neuen Initiativen wichtige Weichen.
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) kam am 28.11.2025 zum vorletzten Mal in der XIII. Wahlperiode zusammen, um die Weichen für das Wahljahr 2026 zu stellen. Ein Thema, das bereits seit Jahren intensiv diskutiert wird, beherrschte die Sitzung: die Einführung einer Fortbildungsordnung für die Mitglieder der ByAK.
Bayern wird im Konzert der Länderarchitektenkammern bisweilen als das „letzte gallische Dorf“ wahrgenommen, ist es doch das einzige Bundesland, in dem die Mitglieder der Architektenkammer (noch) keiner kontrollierten Fortbildung unterworfen sind. Zwar ist die Pflicht, sich fortzubilden, auch hier seit jeher in der Berufsordnung verankert. Doch anders als in den anderen Kammern, in denen unterschiedlichste Modelle der Fortbildungskontrolle geregelt sind, setzte Bayern immer auf das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Die Teilnehmerzahlen der vielfältigen Seminare, Workshops und Lehrgänge der Akademie für Fort- und Weiterbildung belegen, dass das Angebot bei den Kammermitgliedern (und denen, die es werden wollen) auf anhaltend hohe Nachfrage stößt. Das gilt ganz gleich, ob es um „Klassiker“ wie die Eintragungsreihe, den Architektenvertrag, die prüffähige Rechnung oder den Brandschutz in der Praxis geht, oder um neuere Angebote, wie z. B. den Lehrgang Nachhaltigkeitskoordination. Das Bewusstsein dafür, dass eine lebenslange Fort- und Weiterbildung unerlässlich ist, um die Berufsaufgaben auch auf lange Sicht qualifiziert und bedarfsgerecht zu erfüllen, ist also offenbar gegeben. Bedarf es dennoch einer Fortbildungskontrolle?
Das Dorf der Unbeugsamen
Diese Frage stellten sich auch die 125 Vertreterinnen und Vertreter, nachdem bereits im Sommer diskutiert worden war, ob eine Fortbildungsordnung erarbeitet werden sollte und wenn ja, wie diese kontrolliert werden könne. Im Ergebnis sprach sich damals eine Mehrheit für die Kontrolle auf Antrag aus, ohne Sanktionierung derer, die keine Fortbildungen nachweisen. Die letzten Monate waren dazu genutzt worden, ein Regelwerk für dieses Modell zu erarbeiten und es der europarechtlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Das letzte Wort hatte nun wieder die Vertreterversammlung.
Vorstandsmitglied David Meuer stellte den Vorschlag vor, der zunächst intensiv diskutiert wurde, bevor es zur (geheimen) Abstimmung kam. Im Ergebnis fand der Vorschlag der Strategiegruppe Fort- und Weiterbildung nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Bayern bleibt also (vorerst) „das Dorf der Unbeugsamen“.
Haushaltsplan verabschiedet
Ebenso abgelehnt wurde die Erstellung einer Gemeinwohlbilanz für die ByAK, hingegen wurde die Fortführung der sogenannten Mitgliederdialoge, die 2025 erstmals in München und Nürnberg auf Initiative des Ausschusses für Berufsordnung und Berufsbild stattfanden, mit großer Mehrheit befürwortet. Es wird also auch künftig dieses Format geben, um mit 25 per Los ermittelten Kammermitgliedern ins Gespräch zu kommen, deren Bedürfnisse und Anforderungen an die Kammer in Erfahrung zu bringen und das Angebot stärker darauf abzustellen.
Nachdem diese – haushaltsrelevanten – Beschlüsse gefasst worden waren, konnte die Versammlung den Haushaltsplan 2026 und mit ihm auch die Mitgliedsbeiträge für das neue Jahr verabschieden, die auch im letzten Jahr der laufenden Wahlperiode nicht erhöht werden.
Im zweiten Teil der Sitzung ging es dann um neue Initiativen für den Berufsstand: Vizepräsident Franz Damm stellte die geplante Architekturkooperative zum Austausch von Planungsdaten vor. Vorstandsmitglied Rainer Post berichtete über die ersten Erfahrungen mit dem Vergabekompass (www.beste-vergabe.bayern), der seit Juni online ist, sowie über die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bayerischen Bauministerium und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Vereinfachung und Entschlackung der Technischen Baubestimmungen – alles Themen, die den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen in den Büros prägen. Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack und der gesamte Vorstand werden die letzten Monate ihrer Amtsperiode intensiv nutzen, um diese und weitere für den Berufsstand relevante Fragen in München, Berlin und Brüssel voranzubringen.
Begrüßungsabend für Neumitglieder
Nach so viel Input freuten sich die Mitglieder der Vertreterversammlung ebenso wie die Vertreterinnen und Vertreter der Geschäftsstelle darauf, die in diesem Jahr neu eingetragenen Kammermitglieder sowie die Juniormitglieder zum traditionellen Begrüßungsabend in „ihrer“ Kammer willkommen zu heißen. Prof. Lydia Haack und Innenarchitektin Annette Brunner aus dem Kammervorstand überreichten den „Neuen“ als sichtbares Zeichen ihrer Kammerzugehörigkeit einen Ansteckbutton und luden sie ein, sowohl die Kammer und ihre Angebote in Anspruch zu nehmen als auch sich ehrenamtlich einzubringen. Und von der damit natürlich auch verbundenen Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen, wurde bereits an diesem Abend rege Gebrauch gemacht.