Update zum Gebäudetyp E
BMJV und BMWSB legen Eckpunkte für einfaches Bauen nach Gebäudetyp E vor.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben Eckpunkte zum einfachen Bauen nach dem Gebäudetyp E veröffentlicht. Ziel ist es, Bauen in Deutschland einfacher, günstiger und schneller zu machen. Der Gebäudetyp E setzt auf den Verzicht nicht zwingender Baustandards und ermöglicht so niedrigere Baukosten und eine zügigere Umsetzung. Künftig sollen Vertragsparteien einen Gebäudetyp-E-Vertrag rechtssicher vereinbaren können, um in definierten Bereichen auf hohe Standards zu verzichten. Parallel soll der Gebäudetyp E in der Planung und Baupraxis etabliert werden.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig betont, der Gebäudetyp E wirke wie „Baupreisbremse und Bauturbo in einem“, da einfaches Bauen weniger koste und schneller gehe. Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz fordert eine Konzentrierung auf das Wesentliche und unterstreicht, dass kompakte Grundrisse, robuste Materialien und der Verzicht auf unnötige Ausstattungsmerkmale den Wohnungsbau erleichtern und beschleunigen.
Das Eckpunktepapier beschreibt die Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags sowie Maßnahmen zur Etablierung des einfachen Bauens in der Praxis – darunter die Auswertung bestehender Pilotprojekte, Best-Practice-Sammlungen und die Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten. Der Gebäudetyp E ist sowohl im Neubau als auch im Bestand anwendbar und steht für ein einfaches bedarfsgerechtes Bauen ohne Einbußen bei der Wohnqualität. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist hingegen nicht gemeint.
Das vollständige Eckpunktepapier sowie ergänzende Beispiele für Planung und Bauausführung stehen hier zum Download bereit: