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Warum die Bayerischen Technischen Baubestimmungen kein Bestseller sind

Manche finden sie hilfreich, andere scheuen sie, einige haben noch nie einen Blick hineingeworfen – und es gibt die, die sie am liebsten abschaffen wollen. Fast jeder hat eine Meinung, aber was hat es eigentlich auf sich mit den Bayerischen Technischen Baubestimmungen?

Jutta Heinkelmann
18.02.2026 3min
Normen Bayern
Hohe Stapel weißer Papierbögen; darüber ein gelber Balken mit der Aufschrift „NN – Neues aus der Normung“
© Bayerische Architektenkammer

Was sind die Bayerischen Technischen Baubestimmungen? 

Am Anfang steht die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, kurz MVV TB. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder veröffentlicht. Nachdem die einzelnen Bundesländer diese Vorlage an ihre Landesbauordnungen angepasst haben, werden diese als Technische Baubestimmung „eingeführt“. In Bayern sind es die „Bayerischen Technischen Baubestimmungen“ (BayTB). Grundsätzlich können dort nur solche Inhalte aufgenommen werden, die im Hinblick auf die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Die BayTB konkretisieren somit die Ziele und Anforderungen der BayBO.

Auf dem Weg zu Vereinfachungen 

Sie sind 358 Seiten stark und angesichts des Umfangs und der Komplexität der BayTB taucht regelmäßig die Frage nach ihrer Erforderlichkeit auf. Diese gewinnt vor dem Hintergrund des Gebäudetyps-e eine besondere Brisanz. Denn: BayBO und BayTB dürfen nur Mindestanforderungen definieren, sodass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden (Art. 3 BayBO). Ende 2023 wandten sich daher Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, und Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, mit einem Schreiben an Ministerialdirektorin Ingrid Simet, um neben der Initiative zum Gebäudetyp-e weitere Vereinfachungen anzuregen, unter anderem auch bei den Technischen Baubestimmungen (BayTB). Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) schlug daraufhin vor, gemeinsam die in den BayTB zitierten Normen und Regelungen auf ihre Relevanz und Praxiserforderlichkeit zur Konkretisierung der BayBO zu überprüfen. Die Analyse sollte ergebnisoffen erfolgen und im Rahmen der Bauministerkonferenz vorgestellt werden.  

Beteiligungsprozess beseitigt Hürden 

Zu Beginn des Analyseprozesses rief die Bayerische Architektenkammer ihre Mitglieder auf, Mängel und Probleme zu benennen, die beim praktischen Vollzug der Vorgaben entstehen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kammer brachten zahlreiche Vorschläge und Gedanken ein: die Reduktion auf wesentliche Inhalte, die Vermeidung von Redundanzen, klarere und damit unmissverständliche Formulierungen ebenso wie das Verhindern von Überregulierung und eine bessere Strukturierung. Am häufigsten wurde eine deutlich leichtere Handhabung der BayTB im Planungsalltag gefordert. 

Unterstützt von externen Expert:innen arbeiteten sich die Vertreter:innen des Bauministeriums, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer das gesamte Jahr 2024 durch weite Teile der BayTB und die dazugehörigen Anhänge. Hieraus entstand ein gemeinsam verfasster Bericht, der nochmals hervorhob, dass die Technischen Baubestimmungen allein das Mindestniveau zur Gefahrenabwehr definieren sollen. Zudem wurde festgehalten, dass eine gleichzeitige und bundeseinheitliche Umsetzung der MVV TB in den Ländern anzustreben sei. Sind landesspezifische Abweichungen unvermeidlich, so sollen diese klar kenntlich gemacht werden, auch in den Anhängen. 

Eine Hoffnung der Bayerischen Architektenkammer liegt im neuen Vertrag mit dem DIN. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung bauaufsichtlich in Bezug genommener Normen durch das DIN definiert: Zukünftig sollen die rund 600 Normen, die für das Bauen am wichtigsten sind, so erstellt werden, dass die Mindestanforderungen klar und deutlich von weitergehenden Anforderungen unterschieden werden können. Zudem bleibt der kostenfreie Zugang zu allen bauaufsichtlich eingeführten Normen ein dauerhaftes Anliegen der Kammer. 

Die BayTB gelten vielen als unleserliches, nicht handhabbares und daher schwerfälliges Instrument beim Bauen. Die gemeinsame Analyse von Ministerium und Kammern zeigt: Das Werk braucht mehr Praxisnähe, Klarheit und eine zeitgemäße Struktur. Ein Aspekt dabei sind auch die Normen an sich. Differenzieren sie, wie geplant, zukünftig zwischen einem Mindest- und einem weitergehenden Anforderungsniveau, so wird sich dies auch unmittelbar auf die Technischen Baubestimmungen auswirken. Ob die BayTB so zu einem Bestseller werden, bleibt jedoch abzuwarten.

Porträt einer Frau mit Brille vor neutralem Hintergrund.
© BYAK

Jutta Heinkelmann

Architektin und Stadtplanerin

Dipl.-Ing. Univ. Jutta Heinkelmann ist Architektin und Stadtplanerin und arbeitet bei der Bayerischen Architektenkammer als Referentin Wohnen, Standards und Normung

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