Recht
Gefällig hereingefallen
Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.
Recht
Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.
Recht
Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.
Recht
Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.
Recht
Wer Subventionen beim Hausbau beantragt, sollte unbedingt auch ein Auge auf die sogenannten „Nebenbestimmungen“ werfen.
Recht
Ein Auslober darf Bewerber für einen Wettbewerb nur per Los auswählen, wenn er keine anderen nachvollziehbaren und objektiven Kriterien dafür hat
Recht
Aktuelle Urteile zu Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und zum Außenbereich
Schwerpunkt: Konkurrenz
Hans-Peter Achatzi und Uwe Dahms haben den Zeit- und Geldaufwand von Vergabeverfahren untersucht. Ihre wichtigsten Ergebnisse
Standpunkt
In Deutschland wird kräftig gebaut. Barbara Ettinger-Brinckmann über Chancen und Herausforderungen für den Berufsstand.
Recht
Im bebauten Innenbereich sind viele Vorhaben planungsrechtlich zulässig, im Außenbereich nur wenige. Doch wo liegt die Grenze zwischen beiden?
Recht
Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen