Schadenshaftung
Einschalig nonchalant
Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden
Schadenshaftung
Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden
Haftungsansprüche
Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen.
Urteile
Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können
Von Erik Budiner und Axel Plankemann Dass Auftraggeber Einfluss auf die Kosten ihrer Baumaßnahmen … Weiterlesen
Urteile
Text: Kerstin Grigat Honorare Vertrag aufgehoben – Honoraranspruch bleibt Wird ein Architektenvertrag einvernehmlich aufgehoben, … Weiterlesen
BGH-Urteil
Folgerungen aus dem BGH-Urteil zur Brandschutzplanung vom 26.1.2012
Haftpflicht
Interview: Roland Stimpel Die Haftpflichtversicherung ist bei Architekten ein extrem unbeliebtes Thema. Die Prämien … Weiterlesen
Beratungspflicht
Von der Fensterpflege bis zum Steuervorteil – die Informationspflicht gegenüber Bauherren ist fast uferlos | Von Peter Schulze
Stand der Technik
Die Planung eines laufenden Projekts muss aktualisiert werden, wenn sich der Stand der Technik ändert | Von Alfred Morlock