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Zurück Nachwuchs-Kolumne #247

Generalplaner und Totalübernehmer: der Preis der Bequemlichkeit

Wer plant, koordiniert und kontrolliert im Sinne des Bauherrn? Warum Bequemlichkeit und vermeintliche Festpreise teuer werden können. Und aas auf dem Spiel steht, wenn unreflektiert auf Generalplaner gesetzt wird.

Von: Fabian P. Dahinten
Fabian P. Dahinten schreibt über den Einstieg ins Berufsleben, über...

02.04.20254 Min. 1 Kommentar schreiben
Drei Menschen mit Bauhelmen und Warnwesten beraten sich

Am Bau lassen sich Koordination, Verantwortung und Qualität nicht prinzipiell an Akteure wie Generalplaner outsourcen
Akacin Phonsawat / iStockphoto

Ich sitze mit dem Laptop am Schreibtisch und klicke durch VgV-konforme Vergabeplattformen. Diese Portale wirken immer noch wie aus den späten Neunzigern – klobig, unübersichtlich, funktional. Was mir noch mehr ins Auge springt: Dort findet man immer mehr Ausschreibungen für Generalplaner, Generalunternehmer oder gar Totalübernehmer. Projekte jeder Größenordnung – Schulen, Verwaltungsgebäude, Infrastrukturmaßnahmen – landen zunehmend gebündelt in wenigen Händen.

Generalplaner sind gefragt

Seit einigen Jahren beobachte ich, wie sich die großen Auftraggeber – seien es die öffentliche Hand, Wohnungsbaugesellschaften oder Konzerne – zunehmend an Generalplaner und ähnliche Akteure wenden. Generalplanung oder gar Totalübernahme wird als das Allheilmittel verkauft. Alles aus einer Hand, maximale Sicherheit, minimale Reibung. Eine einfache Rechnung, die vor allem auf eines abzielt: Komfort für die Auftraggebenden.

Doch was bedeutet das für die Planenden? Für uns Architekt:innen, Ingenieur:innen, Fachplanenden? Für die Gestaltung unserer gebauten Umwelt?

Verlust an Mitsprache, Verlust an Qualität

Generalplaner bündeln Disziplinen, Totalübernehmer schnüren das Gesamtpaket gleich inklusive Ausführung. Klingt effizient. Aber: Der direkte Draht zwischen Fachplanenden und Auftraggebenden, zwischen Entwerfenden und denen, die die Gebäude später nutzen, geht verloren. Entscheidungen fallen dort, wo Margen und Risiken kalkuliert werden – nicht dort, wo Architektur, Nachhaltigkeit und Nutzerbedürfnisse im Fokus stehen.

Und dabei wird ein Aspekt allzu leicht vergessen: Die besondere Rolle der Architekt:innen als „rechte Hand“ des Auftraggebers. Traditionell sind wir diejenigen, die als unabhängige Vertrauenspersonen durch die komplexen Bauaufgaben steuern. Ohne eigenes wirtschaftliches Interesse am Bauvolumen, mit dem Blick fürs Ganze. Wir bringen Fachdisziplinen zusammen, wägen ab, priorisieren – immer im Sinne des Bauherrn, nicht im Sinne maximaler Marge.

Wenn aber Architekt:innen nur noch als Subunternehmer in einem Totalübernehmer-Modell agieren, verschwindet genau dieses Steuerungsinstrument. Der Auftraggeber verliert gegenüber einem Generalplaner seine unabhängige Vertretung, sein Korrektiv, das ohne Interessenskonflikte für Qualität, Effizienz und Nutzerfreundlichkeit sorgt.

Koordination verschwindet nicht – sie wird nur verschoben

Eines wird in dieser Diskussion oft unterschlagen: Die komplexe Koordination der vielen Planungsbeteiligten, Fachdisziplinen, Ausführenden verschwindet nicht dadurch, dass sie abgegeben wird. Sie bleibt – nur eben nicht mehr beim Auftraggebenden, sondern gebündelt beim Generalplaner oder Totalübernehmer.

Und natürlich: Diese Koordination ist ein erheblicher Aufwand. Sie muss dort genauso bezahlt werden – nur dass sie für den Auftraggebenden nicht mehr unmittelbar sichtbar ist. Ist damit wirklich etwas gewonnen? Oder wird schlicht Verantwortung ausgelagert, ohne dass am Ende durch einen Generalplaner effektiv Geld gespart wird?

Kostenersparnis? Ein Trugschluss

Ein weiteres Argument, das immer wieder bemüht wird: Kostenkontrolle. Die Vorstellung ist simpel: Ein Generalplaner oder Totalübernehmer garantiert einen Festpreis, alles bleibt im Rahmen. Doch die Realität zeigt oft ein anderes Bild. Statt echter Einsparungen entstehen Nachträge, Nachverhandlungen, und das billigste Angebot gewinnt – selten das beste.

Gerade wenn der Kostendruck durch Pauschalverträge hoch ist, bleibt oft wenig Raum für Qualität, Individualität und nachhaltige Lösungen. Und seien wir ehrlich: Wirkliche Transparenz in den Abrechnungen ist in solchen Konstrukten mit einem Generalplaner selten gegeben.

Mut zur Komplexität

Natürlich, der Trend zur Generalplanung hat seine Berechtigung. Bei Megaprojekten braucht es Koordination und Haftungssicherheit. Aber muss dies immer bedeuten, dass die Auftraggebenden sich komplett aus der Verantwortung stehlen? Dass der Planungsprozess hinter verschlossenen Türen verschwindet?

Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht Bequemlichkeit erkaufen – und dabei Gestaltung, Diskurs und Innovation opfern. Gute Architektur, gute Infrastruktur brauchen Reibung, Austausch, Verantwortungsteilung. Und vor allem: eine unabhängige Vertretung der Interessen des Auftraggebers – ohne versteckte wirtschaftliche Interessen im Hintergrund.

Gerade jetzt, wo die Bundesregierung Milliarden in die Hand nimmt, sollten wir uns fragen: Wollen wir wirklich unsere Infrastruktur auf dem kürzesten administrativen Weg bauen – oder zu den besten Ergebnissen kommen?

Mit Architekt:innen die Qualität im Fokus

Mein Appell: Wenn schon 500 Milliarden bewegt werden, dann lasst uns differenzierte Strukturen fördern. Lasst uns Planende, Architekt:innen, Fachleute wieder direkt in den Prozess einbinden. Denn Koordination, Verantwortung und Qualität lassen sich nicht prinzipiell an Generalplaner und Totalübernehmer outsourcen, ohne dass irgendwo der Preis dafür gezahlt wird.

Am Ende geht es nicht nur um Baukosten. Es geht darum, wer die Zukunft unserer Städte, unserer Infrastruktur, unseres Zusammenlebens gestaltet – und wie viel Unabhängigkeit wir uns dabei leisten wollen.


Die Nachwuchs-Kolumnen des DAB schreibt ein junges Team im wöchentlichen Wechsel. Unsere Autor:innen sind Johanna Lentzkow, Fabian P. Dahinten, Luisa Richter-Wolf und Lorenz Hahnheiser.

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1 Gedanke zu „Generalplaner und Totalübernehmer: der Preis der Bequemlichkeit

  1. Hier wird der Generalplaner fälschlicherweise in einen Topf mit dem Totalübernehmer (Generalübernehmer) geworfen. Ein Generalplaner erbringt alle Architektur- und Ingenieurleistungen aus einer Hand, er wird aber keine Kostengarantie übernehmen, es sei denn, er weiß nicht, was er tut. Eine Kostengarantie, genau wie eine Qualitätsgarantie, ist im Rahmen der Ingenieurhaftpflichtversicherung nicht versicherbar.

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