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Unter deutschen Dächern

Die Flüchtlingskrise ist derzeit vor allem eine Wohnraumkrise. Architektonische Lösungen sind in allen Stadien gefragt: für den Erstempfang, für Zwischen-Unterkünfte und dauerhafte Wohnungen

26.11.20158 Min. Kommentar schreiben
18 Fluechtlingsunterkuenfte_Artikel
Zuhause ist etwas anderes: Weil es an geeigneten Unterkünften für Flüchtlinge mangelt, setzen Kommunen notgedrungen auf provisorische Lösungen.

Text: Cornelia Dörries

Die immer gleichen Bilder von erschöpften Menschen in überfüllten Zeltstädten, Container­dörfern und Turnhallen lassen schnell vergessen, dass es bei der Unterbringung von Flüchtlingen längst nicht mehr nur um Notaufnahmelager geht, sondern um mittel- und langfristige Lösungen für die dauerhafte Integration von möglicherweise Millionen Menschen. Viele der mit Migration zusammenhängenden Bauaufgaben gehörten bislang nicht zum Arbeitsalltag von Architekten und Stadtplanern. So sucht man derzeit noch vergeblich nach guten architektonischen Konzepten für eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine Gemeinschaftsunterkunft, während die Anbieter von Containern, Zelten und Traglufthallen im Moment ein glänzendes Geschäft machen. Doch auch wenn den Städten und Gemeinden in der akuten Notsituation kaum Alternativen zu diesen Provisorien bleiben, müssen sie sich spätestens jetzt mit städtebaulichen und architektonischen Strategien für die mutmaßlich anhaltende Zuwanderung auseinandersetzen.

Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, haben es zunächst lediglich über die Grenze geschafft. Angekommen sind sie indes nur am Anfang eines langen, bürokratisch geregelten Transits, der sie durch eine Vielzahl unterschiedlicher Räume schleust, die in ihren Funktionszuweisungen in erster Linie den jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status der dort Untergekommenen widerspiegeln. Klingt kompliziert? Ist es auch. Denn der große Zustrom an Zuwanderern teilt sich im Zuge der administrativen Bearbeitung in juristisch heterogene Gruppen: Asylsuchende, anerkannte Asylbewerber, nicht anerkannte Asylbewerber und Geduldete. Dem jeweiligen Aufenthaltsstatus entsprechend, wird neben der Arbeitserlaubnis auch die Art der Unterbringung geregelt.

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