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Neue Konditionen: KfW-Neubauförderung nur noch für EH-40 NH

Nach dem Förderstopp für Effizienzhäuser startete die Neubauförderung am 20. April wieder. Doch die 1 Milliarde Euro waren nach wenigen Stunden aufgebraucht. Wir erläutern, wie es weitergeht.

Mann montiert Solarzellen auf Dach
Weniger fossile Energieträger, mehr erneuerbare: Diese Richtung schlägt auch die aktualisierte Neubauförderung ein. Foto: Bill Mead on Unsplash

Dieser Beitrag wurde am 29. Juli 2022 aktualisiert

Von Eva Kafke

Nach dem kurzfristigen Förderstopp im Januar und der Wiederaufnahme der Sanierungsförderungen im Februar hatte das Bundeswirtschaftsministerium für den 20. April auch einen Neustart der Neubauförderungen in drei Stufen angekündigt. Damit wurde zugleich die Neuausrichtung der Förderung von energieeffizienten Gebäuden eingeläutet: Sämtliche EH-Stufen 55 und EH/EG-Stufen 40 in der einfachen Variante wurden gestrichen. Für die drei Sonderklassen von EH/EG-40 wurden die Konditionen deutlich verändert.

Außerdem wurden die Fördermittel für Stufe 1 der neu aufgelegten Neubauförderung auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Sobald diese ausgeschöpft sein würden, sollte in Stufe 2 nur noch die Nachhaltigkeitsvariante gefördert werden. Genau das ist nun der Fall. Der Antragsansturm bei der KfW war bereits am Tag des Neustarts der Neubauförderung so groß, dass das Budget – immerhin eine Milliarde Euro – nach wenigen Stunden verbraucht war. Am 28. Juli 2022 haben sich durch eine Reform der BEG die Förderkonditionen kurzfristig erneut geändert.

Welche Programme gibt es künftig für energieeffiziente Neubauten?

Gefördert werden seit 21. April nur noch Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH). Voraussetzung dafür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Dieses ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundes­förderung für effiziente Gebäude. Wer das Zertifikat vorweisen konnte, hat einen Bonus in der sogenannten Nachhaltigkeitsklasse erhalten. Jetzt wird das Siegel Pflicht.

In welcher Form wird die Förderung gewährt?

Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen. Für Kommunen wird alternativ eine Zuschussvariante angeboten.

Was ändert sich bei den Konditionen?

(aktualisierter Stand vom 29. Juli 2022) Sowohl der Umfang als auch die Inhalte der Förderung wurden im April 2022 und dann erneut zum 28. Juli 2022 geändert. Seither besteht die Förderung aus zwei Elementen: Es gibt nach wie vor einen  Tilgungszuschuss. Seine Höhe wurde jedoch deutlich reduziert. Er beträgt für EH/EG 40 NH nur noch 5 Prozent (vorher 12,5 Prozent). Darüber hinaus gibt es eine Zinsvergünstigung für die erste Zinsbindungsdauer. Ihre Höhe kann schwanken, zum Beispiel in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau.

Die Höhe der förderfähigen Kosten wurde ebenfalls verringert: Bei Wohngebäuden sind maximal 120.000 Euro je Wohneinheit förderfähig (vorher 150.000), bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben (vorher 30 Millionen). Die Bedingungen für Fachplanung und Baubegleitung gelten unverändert.

Keine Förderung mehr für Gasheizungen

Neu sind auch Einschränkungen bei der Heizungsförderung: Künftig werden ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Zwar kann eine EH/EG-Stufe auch erreicht werden, wenn der Energiebedarf des Gebäudes ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern – also etwa durch einen Gas-Brennwertkesse, eine gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler oder einen Gas-Warmlufterzeuger gedeckt wird. Doch eine solche Heizung nebst Einbau und Anschluss ist nicht mehr förderfähig.

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2021

Befristet für einen Übergangszeitraum bis einschließlich 30. Juni 2022 können die Betroffenen weiterhin gemäß dem Aufbauhilfegesetz die EH/EG-Stufen 40, 40 EE, 40 NH, 55, 55 EE und bei Wohngebäuden die EH-Stufen 55 NH und 40 Plus mit unveränderten Fördersätzen beantragen.

Gibt es eine Befristung des Programms?

In der nun gültigen Form ist das Programm bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Zum 1. Januar 2023 soll dann die nächste Stufe der Neubauförderung (Stufe 3) starten – ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“. Das wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Was ist über die weitere Ausrichtung der Neubauförderung schon bekannt?

Nachhaltigkeitsaspekte sollten künftig stärker in der Förderung berücksichtigt werden. Dafür wird das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt ist die Betrachtung von Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus. Auch die im Zuge des Ukraine-Kriegs aus politischen Gründen forcierte Unabhängigkeit von importiertem Erdgas dürfte die Neuausrichtung prägen.


Welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell noch für energieeffiziente Gebäude?

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website der KfW und der Website des BMWK.

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