Klarer und eindeutiger
In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C gibt es Neuerungen. Planer sind gut beraten, das Kleingedruckte zu beachten.
In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C gibt es Neuerungen. Planer sind gut beraten, das Kleingedruckte zu beachten.
Neues vom Vergaberecht: Wer es bewusst umgeht, hat keinen Honoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen. Also bitte aufgepasst!
Die Rechte von Wettbewerbsgewinnern sind im neuen Vergaberecht gestärkt. Nach der Jury-Entscheidung soll der Beste den Auftrag erhalten.
Wer für Lösungsvorschläge in Vergabeverfahren ein Honorar unterhalb der HOAI bekommt, muss Rechtsschutz fordern – der Artikel zeigt, wieso.
Die neue Vergabeverordnung sieht teils andere Wege zum Auftrag vor. Lesen Sie hier, welche Veränderungen die Überarbeitung mit sich bringt.
Die Bundesregierung will das Vergaberecht reformieren. Kammern und Verbände sehen im jüngsten Entwurf allerdings noch Verbesserungsbedarf.
Bringt ein Mitarbeiter Erfahrungen aus einem früheren Job mit, dann kann sein jetziges Büro diese als Referenz in Vergabeverfahren einsetzen. So entschied jetzt die Vergabekammer Sachsen.
Das Vergaberecht kennt viele Verfahren; die Begriffe dafür sorgen jedoch oft für Verwirrung. Was manchmal zum Verwechseln ähnlich klingt, beschreibt ganz unterschiedliche Angebots- und Wettbewerbsformen. Die Bundesarchitektenkammer hat die einschlägigen Definitionen für die einzelnen Verfahren jetzt erläutert und in einer Übersicht zusammengefasst.
Die Bundesregierung denkt daran, die VOF als eigenständiges Regelwerk abzuschaffen. Das klingt für manche Architekten zuerst nach einer guten Nachricht, doch Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, ist da anderer Meinung.
Wer Subventionen beim Hausbau beantragt, sollte unbedingt auch ein Auge auf die sogenannten „Nebenbestimmungen“ werfen.
Ein Auslober darf Bewerber für einen Wettbewerb nur per Los auswählen, wenn er keine anderen nachvollziehbaren und objektiven Kriterien dafür hat
Wenn Architektenleistungen nach VOF beauftragt werden, gelten strenge Auflagen. Sie führen dazu, dass kleine und junge Büros praktisch leer ausgehen müssen. Ein unhaltbarer Zustand, findet Rainer Wischhusen aus Hamburg.
Ein öffentlicher Bauherr dachte sich für eine Auftragsvergabe detaillierte Regeln aus, teilte sie aber den Bewerbern nicht vollständig mit. Das verstößt gegen das Vergaberecht
Ein Architekt gewann einen Wettbewerb, in dessen Preisgericht sein Bruder saß. Laut VOF durfte er gar nicht teilnehmen – nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München durfte er doch
In VOF-Verfahren sind den Forderungen der Bauherren an die Bewerber Grenzen gesetzt.
Sollen schon in einer Bewerbung nach VOF außerhalb von Architektenwettbewerben Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt werden, muss der Auslober diese honorieren.
Die Pflicht zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens lässt sich nicht umgehen, indem Auftraggeber die Architektenleistungen in Teilleistungen aufteilt, die unter dem vergaberechtlichen Schwellenwert liegen.
Immer wieder ärgern sich Architekten über Auswahlkriterien in Vergabeverfahren, in denen Nachweise über Erfahrungen mit dem zu planenden Bautyp gefordert werden. Gegen dieses Ärgernis ist jetzt die Vergabekammer Niedersachsen in einem Beschluss vorgegangen.
Vollständiger Wortlaut des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachsen zu Planungsleistungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache
Einen krassen Verstoß des Auslobers gegen die VOF dokumentiert ein Fall aus Celle
Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten
Erste Erfahrungen mit den neuen Wettbewerbsregeln
Protest gegen bedenkliche Ausschreibungen lohnt sich – das zeigt jetzt ein Fall aus dem hessischen Stockstadt.
Am 10. Juni 2010 sind die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.
Die Internet-Angebotsplattform My Hammer lädt zu Dumping angeboten unterhalb der HOAI ein. Das ist natürlich verboten – und wird von Gerichten bestraft
Eigenerklärungen von Wettbewerbsteilnehmern müssen vom Auslober nicht gründlich überprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zum Berliner Schloss. Das wirft Fragen nach dem Sinn solcher Erklärungen auf.
Im Vergabeverfahren darf die Entfernung zwischen Wohnort des Bewerbers und Projektort nur Nebensache sein. Doch erreichbar und präsent muss er bei Bedarf sein.
Aufträge sollen künftig mittelstandsfreundlicher und schneller vergeben werden.
Die Einhaltung der Auslobungsregeln von Wettbewerben ist nach einem neuen Urteil auch dann für alle Beteiligten effektiv gerichtlich zu überprüfen, wenn der Schwellenwert der VOF unterschritten ist.