Zu dicht, zu laut, zu alt
Aktuelle Urteile zu Abstandsregeln, Parkplätzen, veralteten Bebauungsplänen und zu landschaftsprägenden Gebäuden
Aktuelle Urteile zu Abstandsregeln, Parkplätzen, veralteten Bebauungsplänen und zu landschaftsprägenden Gebäuden
Aktuelle Urteile zu Kindergärten und Wohngruppen im Wohngebiet, zu unzulässigen Dachterrassen und zu üblem aber zulässigem Stallgeruch
Wie ähnlich müssen sich die Doppelhaushälften sein und was ist baurechtlich unzulässig?
Das Städtebaurecht wurde überarbeitet. Dabei wurde auch das „Urbane Gebiet“ geschaffen. Was es nun zu beachten gibt.
Nachbarn können von Bauprojekten in mancher Hinsicht Rücksicht verlangen – müssen aber auch vieles dulden.
Aktuelle Urteile zu Gerüchen, Wochenendhäusern, Emittenten-Schutz und Gartenbau.
Aktuelle Urteile zu Flüchtlingsunterkünften, Verschattung, Kleinvieh und einem Therapiezentrum.
Ingenieure und Architekten haften vor der Baubehörde für korrekt berechnete Anträge, aber auch gegenüber dem Bauherrn.
Geht es um notwendige Schutzvorkehrungen gegen Wasser, kann der Architekt kaum sorgsam genug sein. Aber auch übermäßige Vorsicht ist falsch.
Das OLG Düsseldorfie hat entschieden: Die EnEV ist immer eine Mindestanforderung bei Planungs- und Bauverträgen. Was Sie dazu wissen müssen.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Nachbarschaften, Nutzungen und den Außenbereich
Flüchtlingsunterkünfte können jetzt oft auch dort entstehen, wo das Bauplanungsrecht dies bisher nicht zuließ
Wer gegen Bau- und Sicherheitsrecht verstößt, muss mit teils massiven Sanktionen rechnen.
Aktuelle Urteile und Beschlüsse zum Thema Bestandsschutz, aufbereitet von Richter Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Wann Bauwerke und ihre Änderung Bestandsschutz genießen – auch wenn die Bauakten längst verschwunden sind
Im unbeplanten Innenbereich ist die Genehmigung eines Vorhabens oft ungewiss. Doch diverse Anhaltspunkte bringen mehr Klarheit.
Wann müssen Bauherren selbst für Schallschutz sorgen? Neues vom Bundesverwaltungsgericht zur “architektonischen Selbsthilfe“.
Ein Bauvorbescheid kann vor Meinungsumschwüngen des Bauamtes, Nachbar-Anfechtungen und nachträglichen Änderungen der Sach- und Rechtslage schützen.
Im bebauten Innenbereich sind viele Vorhaben planungsrechtlich zulässig, im Außenbereich nur wenige. Doch wo liegt die Grenze zwischen beiden?
Im bebauten Innenbereich sind viele Vorhaben planungsrechtlich zulässig, im Außenbereich nur wenige. Doch wo liegt die Grenze zwischen beiden?
Wann besteht ein Anspruch auf Genehmigung eines Ersatzbaus für einen bei einem Orkan zerstörten Bau? Das hat das OVG Sachsen-Anhalt präzisiert: Der Kläger begehrte die erforderliche Genehmigung zur Errichtung eines Carports nahe bei seinem im Außenbereich stehenden Wohnhaus.
Unter Umständen müssen auch Vorhaben ein Bauleitverfahren durchlaufen, die an sich im Außenbereich privilegiert sind. So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in dem wissenschaftlichen Schrifttum anerkannt, dass – über den Gesetzeswortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinaus – in Ausnahmefällen einem nach dieser Bestimmung im Außenbereich privilegierten Vorhaben die Erforderlichkeit einer vorhergehenden förmlichen Bauleitplanung als „unbenannter“ öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann.
Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für ein ansonsten nicht zulässiges Vorhaben darf nur unter strengen Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählt insbesondere, dass die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Wann entsteht Bestandsschutz und wann geht er unter? Offenbar ist die Auffassung weit verbreitet, eine bauliche Anlage genieße schon dann Bestandsschutz, wenn sie nur lange genug stehe. Das ist jedoch falsch.
Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von „großflächigen Einzelhandelsbetrieben“ gelten besondere Anforderungen: Wenn sie sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).
Eine Schank- und Speisewirtschaft ist in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig, wenn sie dessen Versorgung dient. Ob dies zutrifft, ist nach rechtlichen Gesichtspunkten und tatsächlichen Umständen zu beantworten.
Setzt ein Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen fest, zum Beispiel nicht öffenbare Fenster und künstliche Belüftung, dann ist dies ein geeignetes Mittel, um den Lärmkonflikt zwischen Wohnen und einer vorhandenen Lärmquelle auszuschließen.