Recht
Verschlimmbessert
Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz
Recht
Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz
Schwerpunkt: Gefahr
Die Hebammen waren als erster freier Berufsstand durch untragbare Haftpflichtprämien bedroht. Der frühere Bundesrichter Stefan Leupertz warnt
Schwerpunkt: Gefahr
Das Thema Haftpflicht ist seit längerer Zeit bei freien Berufsständen im Focus. Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation für Architekten.
Recht
Wenn bei einem Auftrag Schwarzgeldzahlungen vereinbart werden, drohen dem Architekten hohe Haftungsrisiken
Recht
Aktuelle Urteile zum Vertrauen auf Bauausführende und zur Vertragsstrafe von Baufirmen
Recht
Wer von Tücken im Baugrund weiß und trotzdem ein Haus errichtet, kann bei späteren Schäden nicht allein den Architekten haftbar machen
Recht
Eine Architektenleistung gilt in der Regel als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb bestimmter Fristen keine Mängel rügt
Recht: Haftung
Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden
Planungsrecht
Wann entsteht Bestandsschutz und wann geht er unter? Offenbar ist die Auffassung weit verbreitet, eine bauliche Anlage genieße schon dann Bestandsschutz, wenn sie nur lange genug stehe. Das ist jedoch falsch.
Recht
Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen