DABonline | Deutsches Architektenblatt
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Recht

Spätes Verlangen

Wer ein Honorar unter den HOAI-Mindestsätzen vereinbart und erhalten hat, kann oft noch weit später einen Nachschlag verlangen

Recht

Doppelt korrekt

Per Gerichtsentscheid: Wer als Architekt Fachplanerleistungen übernimmt, kann sein Honorar auch auf Basis der hiermit verbundenen Kosten berechnen.

Recht

Verträgliche Stufen

Verhandeln lohnt sich: Wenn ein Stufenvertrag unvermeidbar ist, lassen sich Klauseln verbessern. Welche Besonderheiten beim Honorar zu beachten sind.

Recht

Aktuelle Urteile

Aktuelle Urteile zu den Themen Urheberrecht, Haftung, Vergabe und Honorar

Recht

Missratene Beratung

Ein selbst ernannter „Bauherrenberater“ haftet für Mängel wie ein Architekt, auch wenn er sich mit einem Mini-Honorar begnügt

Recht

Das Recht am digitalen Plan

Bauherren haben bisher oft keinen Anspruch auf digitale Planungs­unterlagen. Das Thema sollte aber möglichst im Architektenvertrag ­geregelt werden

Recht

Koordinieren und integrieren – Teil II

Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken

Recht

Jahresfristen

Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben

Recht

Ungewollt beauftragt

Auch wer Leistungsphase 9 gar nicht erbringen will, kann durch Übereifer in einen Auftrag für sie hineinrutschen.

Recht

Hängepartie

Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen

Koordinieren und integrieren

Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.

Recht

Angewandte Kunst

RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.

Recht

Kontaktprobleme

Architekten müssen für ihre Bauherren nicht permanent persönlich ansprechbar sein. Um stringent und zielführend zu arbeiten, dürfen sie unsinnige Gesprächswünsche ablehnen.

Schwerpunkt: Wissen

Temporärer Bau – festes Honorar

Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete

Recht

Oft kopiert, nie honoriert

Wer Nebenkosten für Plankopien, Telefon, Porto, Fahrten und anderes nicht selbst tragen will, muss entweder mit dem Bauherrn früh eine Pauschale verabreden. Oder er muss mühsam jede Ausgabe einzeln dokumentieren.

Recht

In der Kostenfalle

In Kostenvereinbarungen lauern große Risiken, die oft nicht versichert sind. Wenn möglich, sollten Klauseln im Architektenvertrag diese Risiken mindern

Recht

Hochgestuft

Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden

Recht

Verzug nicht vergessen

Zahlt der Bauherr das Honorar verspätet, muss er Verzugszinsen zahlen – aber nur, wenn ihn Architekten daran erinnern.

Recht

Herber Schlag zum Abschlag

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.

Recht

Akquisition: Honorar-Grauzone

Die Grenzen zwischen honorarloser Akquisition und vertraglicher Tätigkeit sind oft unklar. Im Zweifelsfall muss der Architekt beweisen, dass ihm Geld zusteht.

Recht

Urteil zu Stufenverträgen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat Auswirkungen auf viele Architektenverträge, die stufenweise abgeschlossen worden sind

Recht

Gefällig hereingefallen

Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.

Recht

Toskana-Fiasko

Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.

Recht

Eine glatte 4

Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.

Recht

Recht aktuell

Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen

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