Spätes Verlangen
Wer ein Honorar unter den HOAI-Mindestsätzen vereinbart und erhalten hat, kann oft noch weit später einen Nachschlag verlangen
Wer ein Honorar unter den HOAI-Mindestsätzen vereinbart und erhalten hat, kann oft noch weit später einen Nachschlag verlangen
Per Gerichtsentscheid: Wer als Architekt Fachplanerleistungen übernimmt, kann sein Honorar auch auf Basis der hiermit verbundenen Kosten berechnen.
Verhandeln lohnt sich: Wenn ein Stufenvertrag unvermeidbar ist, lassen sich Klauseln verbessern. Welche Besonderheiten beim Honorar zu beachten sind.
Ein selbst ernannter „Bauherrenberater“ haftet für Mängel wie ein Architekt, auch wenn er sich mit einem Mini-Honorar begnügt
Bauherren haben bisher oft keinen Anspruch auf digitale Planungsunterlagen. Das Thema sollte aber möglichst im Architektenvertrag geregelt werden
Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht.
Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken
Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben
Auch wer Leistungsphase 9 gar nicht erbringen will, kann durch Übereifer in einen Auftrag für sie hineinrutschen.
Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen
Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.
RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.
Architekten müssen für ihre Bauherren nicht permanent persönlich ansprechbar sein. Um stringent und zielführend zu arbeiten, dürfen sie unsinnige Gesprächswünsche ablehnen.
Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete
Wer Nebenkosten für Plankopien, Telefon, Porto, Fahrten und anderes nicht selbst tragen will, muss entweder mit dem Bauherrn früh eine Pauschale verabreden. Oder er muss mühsam jede Ausgabe einzeln dokumentieren.
In Kostenvereinbarungen lauern große Risiken, die oft nicht versichert sind. Wenn möglich, sollten Klauseln im Architektenvertrag diese Risiken mindern
Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden
Zahlt der Bauherr das Honorar verspätet, muss er Verzugszinsen zahlen – aber nur, wenn ihn Architekten daran erinnern.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.
Die Grenzen zwischen honorarloser Akquisition und vertraglicher Tätigkeit sind oft unklar. Im Zweifelsfall muss der Architekt beweisen, dass ihm Geld zusteht.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat Auswirkungen auf viele Architektenverträge, die stufenweise abgeschlossen worden sind
Was ein Architekt in einem Projekt zu leisten hat, regelt der jeweilige Vertrag oder das Vertragsrecht – aber meist nicht die HOAI.
Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.
Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.
Wer Subventionen beim Hausbau beantragt, sollte unbedingt auch ein Auge auf die sogenannten „Nebenbestimmungen“ werfen.
Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen
Wenn der Bauherr einen Architektenvertrag kündigt, muss er nur für tatsächlich Geleistetes zahlen.
Architekten haben in manchen Fällen auch ohne schriftlichen Vertrag einen Anspruch auf Honorar.