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HOAI

HOAI: kein Dumping per Baukosten-Vereinbarung

Das sogenannte Baukostenvereinbarungsmodell wurde jüngst überprüft. Die Richter stellten fest, dass es von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt und damit unwirksam ist.

Recht

Schluss mit der Rechnung

Wer ein Honorar über den HOAI-Sätzen kassiert hat, muss noch nach Jahren mit einer Rückforderung rechnen

Recht

Stillschweigend abgenommen

Eine Architektenleistung gilt in der Regel als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb bestimmter Fristen keine Mängel rügt

Recht

Honorar hochgestuft

Wenn sich nach Abschluss eines Stufenvertrags die HOAI ändert und danach weitere Stufen beauftragt werden, gilt die neue Honorarordnung. Das bestätigt ein Oberlandesgericht – und mahnt die Bundesregierung, dass auch für sie die Gesetze gelten müssen

Recht

Neue Leistung – neues Honorar

Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden

Recht

Stichtage für das Honorar

Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.

Baukosten

Erst planen, dann rechnen?

Bei der Planung privater Wohnhäuser müssen Architekten ihre Bauherren frühzeitig über die Kosten aufklären

HOAI

Abnahme unverzichtbar

Die HOAI 2013 verschärft die Notwendigkeit, auch Architektenleistungen vom Bauherrn abnehmen zu lassen

HOAI 2013

Fußweg zum Honorar

Verkehrsanlagen als Bestandteil von Freianlagen sind unabhängig von der Zuordnung des Gesamtprojekts auf der Grundlage der Objektliste der Anlage 11 der HOAI 2013 gesondert zu betrachten.§ 38 HOAI Absatz 2 führt aus, dass die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen für Grundleistungen bei Freianlagen nicht anrechenbar sind – mit Ausnahme der Kosten für die Oberflächenbefestigung. Diese Regelungen führen in der in der Praxis zu nicht geringen Unstimmigkeiten.

Bestandsbau

Wieder mit Substanz

Die Honorargrundlagen für Planungen im Bestand sind in der HOAI neu geregelt – teilweise mit Rückgriff auf alte Regeln

HOAI 2013

Was ist neu in der HOAI?

Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge

HOAI

Verträge, Kosten, Urheber

Was tun, wenn die neue HOAI in Kraft tritt? Wie kann die Neuregelung schon jetzt vertraglich vorbereitet werden?

Recht

Alter Vertrag, neue HOAI

Wenn ein Stufenvertrag abgeschlossen wird und sich danach die HOAI ändert, gelten für nachfolgende Stufen die neuen Honorartafeln.

Honorarvereinbarungen

Mini-Honorar bleibt Mini-Honorar

Honorarvereinbarungen unter den HOAI-Mindestsätzen sind nach einem Gerichtsurteil nachträglich schwerer anzufechten

HOAI

Lohn für Sparsamkeit

Die HOAI setzt der Höhe von Prämien für Baukosten-Unterschreitungen keine Grenze.

Urteile

Honorar vom Auslober

Sollen schon in einer Bewerbung nach VOF außerhalb von Architektenwettbewerben Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt werden, muss der Auslober diese honorieren.

Recht

Abgerechnet wird am Schluss

Was beim Schreiben der Honorarrechnung zu beachten ist: Fristen, Formvorschriften, Teilleistungen und der Sonderfall des gekündigten Vertrags.

Teure Kostengrenzen

Von Erik Budiner und Axel Plankemann Dass Auftraggeber Einfluss auf die Kosten ihrer Baumaßnahmen nehmen, ist selbstverständlich. Seit einigen Jahren verstärkt sich jedoch das Bestreben der Bauherren, alle Kostenrisiken des Bauens deutlich auf die Architekten zu verlagern. Dies ist angesichts des obergerichtlich bestätigten „Kooperationscharakters“ eines Architektenvertrages und der Vielzahl der am Projekt Mitwirkenden, die auch … Weiterlesen

Honorarrecht und Urheber

Ich bin ein Star…

Bauherren versuchen, alle Kostenrisiken auf Architekten abzuwälzen. Beim Vertragsabschluss ist daher Vorsicht geboten

Urteile

Ansprüche, Leistungen, Risiken

Text: Kerstin Grigat Honorare Vertrag aufgehoben – ­Honoraranspruch bleibt Wird ein Architektenvertrag einvernehmlich aufgehoben, verliert der Architekt nicht ohne Weiteres seinen Restvergütungsanspruch aus § 649 S. 2 BGB. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: – Der Verlust des Restvergütungsanspruchs für diesen Fall ist ausdrücklich bzw. den Umständen … Weiterlesen

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