DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Reform

HOAI 2021: FAQ

Die reformierte HOAI trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die BAK antwortet auf die wichtigsten Fragen

Reform

HOAI 2021: Was ist zu erwarten?

Seit 1. Januar 2021 gilt eine Neufassung der HOAI, deren Honorarsätze nicht mehr verbindlich sind. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Honoraranspruch

Kein Honorar bei Sub-Sachverständigen

Gibt ein gerichtlicher Sachverständiger seinen Auftrag oder Teile davon an einen anderen Sachverständigen weiter, ist sein Honorar gefährdet.

Statue einer Justizia mit Waage
Offene Rechnungen

Zinsen – mehr als nur Peanuts!

Zinsen auf offene Honoraransprüche sollte sich kein Architekt entgehen lassen. Ab wann und bei welchen Rechnungen ein Anspruch besteht.

Statue einer Justizia mit Waage
Genehmigungsplanung

Vor Baugenehmigung abgenommen

Eine abgeschlossene Genehmigungsplanung kann der Planer schon vor der Baugenehmigung vom Bauherrn abnehmen lassen.

Statue einer Justizia mit Waage
Urteil

Obergrenzen rechtens

Die Baukostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Bundesbauverwaltung sind ungerecht aber rechtens

Richterhammer aus dunklem Holz
Recht

Arglistig verschwiegen

Eine Gewährleistungsfrist kann sich „verlängern“, wenn Mängel bekannt waren. Doch solche Arglist ist schwer nachzuweisen

Statue einer Justizia mit Waage
Architektenverträge

Bund reagiert auf HOAI-Urteil

Zur Vergabe von Planungsleistungen und zur ­Gestaltung von Verträgen wurde ein Erlass verfasst

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI-Urteil

Leistung bleibt Leistung

Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs

HOAI-Urteil

Mindestsatz wie üblich?

Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf laufende Honorarklagen hat? Je nach Einzelfall gar keine oder gravierende

HOAI-Urteil

Rechtliche Erstauswertung

Qualitätssicherung durch verbindliche Honorarsätze ist möglich, hätte aber konsequenter umgesetzt werden müssen

Kommentar

Es lebe die HOAI!

In Zukunft muss ein ruinöser Preiswettbewerb verhindert und der Wert unserer Arbeit noch deutlicher gemacht werden

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI-Urteil

FAQ zum HOAI-Urteil des EuGH

EuGH: verbindliche Mindest- und Höchstsätze unzulässig. Antworten der BAK auf die wichtigsten Fragen

Statue einer Justizia mit Waage
Verbraucherverträge

Vorsicht mit Verbrauchern

Wer mit Verbrauchern Verträge abschließt, ­sollte dies nur im eigenen Büro tun. Sonst kann der Verbraucher widerrufen, der Architekt ­erhält dann kein Honorar

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI

Der vorletzte Akt

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Generalanwalt hält Mindest-und Höchstsätze der HOAI für gesetzeswidrig

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI

Schlussanträge

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Generalanwalt hält Mindest-und Höchstsätze der HOAI für gesetzeswidrig

Statue einer Justizia mit Waage
Recht

Die neue DIN 276

Im Dezember 2018 erschien die grundlegend überarbeitete DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ – was sind die wichtigsten Änderungen?

Planerverträge

Bundesbauten neu geregelt

Die Planerverträge für Bundesbauten ­wurden überarbeitet und neue Vertragsmuster für die RBBau erstellt. Hier die wichtigsten Änderungen

Teilleistungen

Teilweise neu bewertet

Für die Planung von Bundesbauten wurden Richtwerte zur Bewertung von Teilleistungen der HOAI eingeführt. Sie haben Vorbildcharakter

Recht

Risiko Schwarzarbeit

Schwarzarbeit am Bau kann auch für Architekten Folgen haben, die nichts davon wissen: für Verträge und für die Haftung.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige