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[ Nachwuchs-Kolumne #65 ]

Bundesarchitektenkammer kurz erklärt: wer wählt das Präsidium?

Am 28. Mai wird in Berlin das neue Präsidium der Bundesarchitektenkammer gewählt. Wer wählen darf, warum die BAK ein Verein ist, wie sie arbeitet und wer das sogar ehrenamtlich tut

Wahlen sind immer spannend, auch bei der Bundesarchitektenkammer. Neben dem Ergebnis ist interessant, wer eigentlich alles wählen darf.

Von Fabian P. Dahinten 

In der vorigen Kolumne beschrieb ich die Strukturen und Gruppierungen in den Länderarchitektenkammern. Nun steht die Bundesebene im Fokus: Wer hat dort welche Befugnisse und vor allem, worin unterscheidet sich die Bundesarchitektenkammer (BAK) von den Länderkammern? Wer wählt die neue Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, beziehungsweise deren neuen Präsidenten?

Zuerst einmal das Wichtigste: Die Bundesarchitektenkammer steht keinesfalls über den Länderkammern. Es ist genau andersherum. Die Länderkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, haben also einen gesetzlichen Auftrag. Die Bundesarchitektenkammer ist als eingetragener Verein ein Zusammenschluss der 16 Länderkammern. Mitglied könnt ihr also nicht bei der BAK werden, sondern ausschließlich in der Architektenkammer eures Bundeslandes. Doch es gibt Wege, auch auf Bundesebene mitzubestimmen.

Was ist die Aufgabe der Bundesarchitektenkammer?

Die BAK vertritt die Interessen der 16 Länderkammern auf der Bundeseben und auf der europäischen Ebene. Denn in Berlin und Brüssel werden viele politische Entscheidungen getroffen, die die Arbeit der Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen betrifft. Damit nicht jede der 16 Länderkammern zum Beispiel ins Bundesinnenministerium (dies ist aktuell für Bauen zuständig) fahren muss, gibt es die Bundesarchitektenkammer.

Organigramm Bundesarchitektenkammer
Die Bundesarchitektenkammer hat neben den Gremien und dem ehrenamtlichen Präsidium eine Geschäftsstelle mit Angestellten in den einzelnen Refereaten.

Ehrenamtliches Präsidium

Ganz kurz und knapp besteht das Präsidium aktuell aus der Präsidentin und drei Vizepräsidenten, der Vorstand aus allen Präsident*innen der Länderkammern und jeweils einer Vertretung der vier Fachdisziplinen (LA, IA, A, Stadtplanung). Diese beiden Gremien sind ehrenamtlich. Auch die Präsidentin bekommt also kein Geld , im Gegensatz zu den Angestellten in der Geschäftsstelle mit der Geschäftsführung und verschiedenen themenbezogenen Referaten, in der alle hauptamtlich arbeiten.

Wer wählt die neue Spitze?

Die bisherige Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann (hier geht’s zum InstaLiveTalk mit ihr und hier ist sie im Abschieds-Interview) wird nach über sieben Jahren nicht erneut kandidieren. Am 28. Mai 2021 tritt die sogenannte Bundeskammerversammlung zusammen. Rund 120 Delegierte aus den Länderkammern treffen dort die wichtigsten Entscheidungen betreffend der BAK, so auch über die Wahl des neuen Präsidiums.

In der Bundeskammerversammlung hat jedoch nicht jede Kammer gleich viele Stimmen, die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus der Größe der jeweiligen Architektenkammer.

Grafik Sitzerteilung der Bundesländer
Die Größenverhältnisse der Architektenkammern und ihre Sitze in der Bundeskammerversammlung

Nachdem ich erläutert habe, wer wählen darf, bleibt nun noch die spannende Frage, wer am 28. Mai die neue Präsidentin oder der neue Präsident der Bundesarchitektenkammer wird. Dies wird nach der Wahl auf www.DABonline.de verkündet.


Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+.

Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.

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