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[ Nachwuchs-Kolumne #38 ]

Next Step zum Juniorarchitekten: die Berufshaftpflicht

Unser Kolumnist darf schon mehr, als er dachte. Deshalb ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Wichtig ist: Sie sollte gerade bei Berufsanfängern flexibel sei. Und professionelle Beratung hilft

Unendlich erscheinende Formulareingaben sind eine Hürde bei der Suche nach der richtigen Berufshaftpflichtversicherung.

Von Fabian P. Dahinten

Die treuen Leser*innen unter euch erinnern sich wohl noch an meinen ersten Anlauf zur Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer, oder wie sie so selbsterklärend in Hessen heißt: “cand. akh”. Mein Vorhaben ließ sich jedoch noch nicht so schnell umsetzen, da ich als Freiberufler arbeite und dann ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung notwendig ist. Den hatte ich noch nicht. In der heutigen Ausgabe nehme ich euch mit auf meinem Weg zur Berufshaftpflichtversicherung und berichte von ein paar Erkenntnissen, die ich dabei gewonnen habe.

Zuerst habe ich mir die Frage gestellt, wozu ich denn eine Berufshaftpflichtversicherung brauche, wenn ich als Juniormitglied noch gar keine Bauvorlageberechtigung habe. Meistens arbeite ich für größere Büros, sodass diese Projekte über deren Haftpflicht abgesichert sind. Also wendete ich mich an meine zukünftige Kammer und sprach mit Thomas Harion, Geschäftsführer Justiziariat der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Große und kleine Bauvorlageberechtigung

Mein erster Irrtum: Ich darf schon mehr als ich dachte, denn die Bauvorlageberechtigung, die ich mit regulärem Eintritt in die Kammer erlange, ist die große Bauvorlageberechtigung. Jetzt habe ich schon die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung. Damit darf ich auch schon einiges planen und bei der Bauaufsicht einreichen: zum Beispiel Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und insgesamt maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche; oder eingeschossige gewerbliche Gebäude bis maximal 200 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und drei Meter Wandhöhe.

Aber Achtung! Der Umfang der kleinen Bauvorlageberechtigung ist in jedem Bundesland anders geregelt. Unabhängig davon ist es jedenfalls durchaus sinnvoll eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn ich schon kleinere Bauprojekte habe. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit einer Berufshaftpflicht bei der Nachwuchsmitgliedschaft ist laut Thomas Harion der Verbraucherschutz. Denn im hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz ist geregelt, dass jedes Mitglied der hessischen Kammer eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Und als “cand. akh” wäre ich eben auch Mitglied der Kammer.

Der beste Weg zur Berufshaftpflicht ist individuelle Beratung

Um nicht zu viel Geld auszugeben, das ich noch nicht verdiene, habe ich mir acht Versicherungen, die Architekt*innen eine Berufshaftpflicht anbieten, aus dem Internet herausgesucht und angeschrieben. Soviel schon vorab: Online Angebote sind meiner Meinung nach nicht zu gebrauchen. Nicht nur, dass ich an den unendlichen Formulareingaben verzweifelt bin, es hat auch einfach nicht zu meinen Bedürfnissen gepasst. Denn da ich ja erst am Beginn meiner beruflichen Tätigkeit stehe, benötige ich eine flexible Berufshaftpflichtversicherung. Also eine möglichst niedrige Grundgebühr und wenn Projekte kommen, dann, je nach Projektgröße, eine sogenannte Projektabsicherung.

Diejenigen, die mir telefonisch, oder mit einer persönlichen E-Mail geantwortet haben, sind auf Versicherungen für Architekt*innen und Ingenieur*innen spezialisiert. Und bei einem persönlichen Beratungsgespräch kam sogar heraus, dass vor der Berufshaftpflicht noch ein weiterer Schritt für mich sinnvoll ist. Ich kann euch also nur bestens empfehlen euch von Profis individuell beraten zu lassen. Was bei mir nun letztendlich raus kam, verrate ich euch in einer der nächsten Kolumnen.

 

Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt und startet nun ins Berufsleben.

Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.

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