
Von Fabian P. Dahinten
In der Kolumne von vergangener Woche habe ich euch berichtet, Mitglied in der Architektenkammer werden zu wollen. Genauer gesagt in einer der 16 Landesarchitektenkammern. In meinem Fall ist dies die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Der reguläre Weg sieht vor, nach erfolgreichem Masterabschluss in einem Architekturstudium, zwei Jahre lang in allen Leistungsphasen zu arbeiten und währenddessen Fortbildungspunkte zu sammeln: durch Seminare und andere fachliche Veranstaltungen.
Eine kurzes Seminar hat in der Regel zwei Punkte, der hessische Architektentag ganze fünf Punkte. Es dauert also etwas, bis man die benötigte Punkteanzahl zusammen hat. Je nach Bundesland ist dies unterschiedlich. In Hessen werden 80 Punkte gefordert. Erst nachdem all dies abgeschlossen ist, stellt man den Aufnahmeantrag bei der Architektenkammer. Ich selbst hatte schon so einen Antrag in der Hand. Es war ein kompletter Ordner mit allen zusammengetragenen Unterlagen.
Fünf gute Gründe, Juniorarchitektin oder Juniorarchitekt zu werden
Die „Juniormitgliedschaft“ – oder wie sie in Hessen heißt: die „Freiwillige Mitgliedschaft“ – lässt nun zu, dass ich direkt nach meinem Abschluss als (nicht vollwertiges) Mitglied Teil der hessischen Architektenkammer sein kann (nicht in allen Bundesländern gibt es diese Art der Mitgliedschaft). Die Vorteile:
- Reduzierter Beitrag bei der späteren „richtigen“ Eintragung
- Beratungsleistungen können genutzt werden
- Vergünstigte Preise bei den benötigten Fortbildungen und Seminaren
- Das Deutsches Architektenblatt ist kostenlos in der Mitgliedschaft enthalten
- Neben dem Networking-Aspekt gibt es auch eine Interessenvertretung, also Vertreter*innen des Nachwuchses die auch innerhalb der Kammer beratende Stimme haben und somit auch politisch Themen anbringen können
Ein Haken für Freelancer: die Berufshaftpflichtversicherung
Für mich sind das genug Gründe für eine Anmeldung. Das zweiseitige Formular hatte ich zwar schnell ausgefüllt. Aber so leicht ist es dann doch nicht. Folgendes Problem: Ich arbeite als Freelancer, bin also nicht fest angestellt. Dadurch muss ich für die Eintragung eine Berufshaftpflicht nachweisen. Da ich selbst nicht baue, gab es für mich bisher noch keinen Grund, mir eine meist teure Berufshaftpflichtversicherung zuzulegen. Deshalb gedulde ich mich noch etwas, bis ich mich „Juniorarchitekt“ – oder wie es in Hessen heißt: „cand. AKH“ – nennen darf.
Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt und startet nun ins Berufsleben.
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