DABonline | Deutsches Architektenblatt
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Recht

Falsche Form

Die GmbH & Co. KG soll die Haftung begrenzen. Aber sie ist keine geeignete Rechtsform für Architekturbüros.

Recht

Abschlag abgefedert

Die ungünstige neue Steuerregel für Abschlagszahlungen gilt erst ab 2015 und noch nicht mit voller Wirkung – Folge einer erfolgreichen Intervention der Architektenkammern bei den Finanzministerien.

Recht

Tücken des Gewerbes

Architekten erschließen zunehmend auch gewerbliche Betätigungsfelder. Das hat Folgen für den Berufsstatus, für Haftung und Steuerpflicht.

Recht

Herber Schlag zum Abschlag

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.

Recht

Wann Mindestlohn fällig ist

Text: Martin Obernesser Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 16.08.2014 in Kraft getreten und regelt zuvörderst, dass Arbeitnehmer seit Anfang 2015 nicht unter Mindestlohn bezahlt werden dürfen. Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes beträgt dessen Höhe 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Das Gesetz gilt – selbstverständlich – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es enthält allerdings keine … Weiterlesen

Recht

Mindestlohn für Praktikanten

Beim Mindestlohn gelten auch in der Architektur Sonderregeln für Praktikanten. Unsere Übersicht verschafft Klarheit.

Recht

Bezahlen für die Kunst

Viele selbständige Architekten müssen Abgaben an die Künstlersozialkasse entrichten. Ob sie es wirklich tun, wird ab Januar strenger geprüft.

Recht

Grundlose Steuer

Die Mitglieder von Baugemeinschaften sollen oft auch auf ihre Baukosten Grunderwerbsteuer zahlen. Dem hat jetzt der Bundesfinanzhof eine Grenze gesetzt

Foto: Wikimedia Commons
Veröffentlichungen

Präsentieren ohne prozessieren

Beim Veröffentlichen von Fotos, Texten und Projektdaten auf Papier und im Netz drohen zahlreiche rechtliche Fallen

Recht

Jobben nach Feierabend

Für angestellte Mitarbeiter sind Nebenjobs grundsätzlich erlaubt – aber von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen

Gesetz

Neue Partnerschaftsgesellschaft: Weniger Risiken

Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.

Haftungsansprüche

Arbeitnehmers Risiko

Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen.

Honorare

Mindestsatz auch für Subplaner

Wer mit einem Generalplaner jahrelang Verträge unterhalb der HOAI-Sätze abschließt, kann nach einem aktuellen Urteil später häufig doch deren Mindestsatz beanspruchen.

Betrüger

Warnung vor Adressverzeichnissen

Dubiose Verlage und Online-Dienste versuchen immer wieder, Architekten für viel Geld in nutzlose Adressverzeichnisse zu bekommen.

Honorare

Verzögern verboten

Ein Generalplaner muss seinen Subplaner meist auch dann bezahlen, wenn er sein eigenes Honorar noch nicht erhalten hat. Anders ist es, wenn beide eine Projektgesellschaft bilden.

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Der Architekt als Dienstleister – Pflichtangaben

Am 17. Mai 2010 tritt bundesweit die (DL-INfoV) in Kraft. Architekten, die als Dienstleister für Kunden Dienstleistungen erbringen, werden durch diese DL-InfoV vom 12. März 2010 verpflichtet, bestimmte Informationen für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen.

Architekturfotografie

Bitte recht freundlich

Fotos sind neben Plänen das wichtigste Mittel zur Kommunikation. Um fertige Projekte perfekt in Szene zu setzen, helfen professionelle Architekturfotografen

Aktuelle Urteile

Doppelte Steuer

Weil die Umsatzsteuer zweimal auf Rechnungen stand, wollte ein Finanzamt sie zweimal abgeführt haben – obwohl sie nur einmal kassiert worden war.

Prekäre Arbeitsverhältnisse

Prekäre Fälle

Kurzzeit- und Minijobs, Subunternehmer und Praktikanten: Die Grauzone der Beschäftigung in Architekturbüros ist groß. Für Inhaber wie für Mitarbeiter und Auftragnehmer birgt sie Tücken und Gefahren – aber auch Chancen.

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