Recht
Tückische Fristen
Architekten müssen im Interesse ihrer Bauherren mit Firmen Fristen und Fertigstellungstermine vereinbaren. Hierbei lauern Haftungsfallen.
Architekten müssen im Interesse ihrer Bauherren mit Firmen Fristen und Fertigstellungstermine vereinbaren. Hierbei lauern Haftungsfallen.
Wenn bei einem Auftrag Schwarzgeldzahlungen vereinbart werden, drohen dem Architekten hohe Haftungsrisiken
Aktuelle Urteile zum Vertrauen auf Bauausführende und zur Vertragsstrafe von Baufirmen
Bundesgerichtshof nimmt Verbraucher vor der VOB/B in Schutz.