HOAI 2009
Das Kostenberechnungsmodell
Welche Kosten für das Honorar anrechenbar sind, wird nach der neuen HOAI schon in Leistungsphase 3 festgelegt. Ändert sich später die Planung auf Veranlassung des Bauherrn, muss auch das Honorar angepasst werden
HOAI 2009
Welche Kosten für das Honorar anrechenbar sind, wird nach der neuen HOAI schon in Leistungsphase 3 festgelegt. Ändert sich später die Planung auf Veranlassung des Bauherrn, muss auch das Honorar angepasst werden
Übergangsfragen
Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.
Rechtsfragen II
Die neue HOAI ist zweigeteilt in den 55 Paragrafen (bisher 103) umfassenden Verordnungsteil und einen teilweise unverbindlichen Teil („Kannvorschriften“), der 14 Anlagen umfasst.
Rechtsfragen III
Die Honorarermittlung bei Objekt- und Fachplanung nach der neuen HOAI (Vollständige Fassung des im DAB 7/2009 in Kurzform gedruckten Textes)
Rechtsfragen V
Neuregelungen, die vertragliche Vereinbarungen erfordern – selbst wenn es nur um Beweiszwecke geht.
Bauherr und Architekt können Zeithonorare vereinbaren und danach abrechnen, auch wenn die HOAI das nicht vorsieht. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Günther Hoffmann
Die jetzige HOAI-Novelle ist erst der Anfang eines langen politischen Prozesses.