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Haftpflichtversicherung

Neunmal klug

Empfehlungen zur Haftpflichtversicherung von Architekten

Haftungsansprüche

Arbeitnehmers Risiko

Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen.

Haftpflicht

„Die Last gerechter verteilen“

Interview: Roland Stimpel Die Haftpflichtversicherung ist bei Architekten ein extrem unbeliebtes Thema. Die Prämien steigen und steigen; für manche Kleinbüros sind sie der größte Kostenfaktor. Auch die Versicherer sind über die Entwicklung der Prämien nicht begeistert. Aber diese steigen ja nicht, weil die Unternehmen mehr verdienen wollen, sondern weil sie immer mehr und größere Schäden … Weiterlesen

Reform der Haftpflicht: Pro

Letzlich kostengünstiger

Die umfassende Bauwerksversicherung soll die Absicherung der Risiken verbessern und Mehrfachabsicherungen auf den verschiedenen Vertragsstufen beseitigen, erläutert Wolfgang Voit

Nachhaltigkeit und Haftung

Zertifizieren und riskieren

Nachhaltiges Bauen ist allgemein erwünscht, bringt aber auch Probleme und Risiken mit sich – für Bauherren und Investoren, Bauunternehmen, Architekten und Fachplaner.

Alternativen zum Prozess

Handreichung zum Händereichen

Prozesse wegen Haftungsstreitigkeiten sind oft vermeidbar – durch kluge Vertragsgestaltung, offene Kommunikation und Alternativen zum Gerichtsverfahren: Adjudikation, Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht.

Bauherrenhaftung

Wenn der Bauherr sich verrennt

Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.

Haftung und Verjährung

Haftung für Arglist

Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.

Urteil

Haftung fürs Geschenk

Bei Mängeln haftet auch, wer aus reiner Gefälligkeit und ohne Honorar arbeitet.

Haftung

Überwachung unterlassen

Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz

Haftpflicht

»Lasten gerechter verteilen«

Baden-Württembergs Kammerpräsident Wolfgang Riehle über die Schieflage der Haftpflicht und das Alternativ-Modell der Gesamtversicherung

Versicherungsverträge

Richtig versichern

Beim Haftpflicht-Vertrag kommt es nicht nur auf die Kosten an, sondern auch auf die Zeit und den Umfang des Schutzes. Bei manchen Schäden zahlt die Versicherung nicht

Arno Sighart Schmid

Leidige Haftung – neue Hoffnung

Mit der Verantwortung des Architekten steigt das Risiko. Ihm darf jedoch nicht die gesamte Haftungslast aufgebürdet werden. Kammern kämpfen für deren gerechtere Verteilung.

Haftungsrecht

Schlechter Rat wird teuer

Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein

Mitschuld

Vom Gehilfen entlastet

Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.

Recht

Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungs­verlängerung durch Arglist

Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.

Verjährung

30, 10, 5 oder 3 Jahre?

Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.

Haftpflichtversicherung

Mitgegangen – mitgehangen

Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen Architekten in Arbeitsgemeinschaften ihre anteiligen Planungsleistungen exakt festschreiben.

Meldefrist bei Schäden

Tückische Altlast

Nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung kann der Schutz gefährdet sein, wenn ein Schaden erst Jahre später zutage tritt.

Urteile

Vorsicht Haftungsfalle!

Bei den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ können bauordnungs­rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen voneinander abweichen.

Haftung

Mitgefangen…

In der gesamtschuldnerischen Haftung ist der Architekt chancenlos.

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