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Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungs­verlängerung durch Arglist

Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.


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Auftragsumfang geändert – Honorarvereinbarung nicht

Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.


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Viel Durchblick

Geklebte Fenster schaffen neue konstruktive Freiheiten. Doch ihr Einbau verlangt umfassende Kenntnisse.


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Innen herum

Ein Fußweg durch Ulm mit einer Neuen Mitte, einer schönen Tiefgarage und einem schwörenden Bürgermeister.


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Gewinnen im Team

In Klaus Wehrles Bauteams agieren Architekten, Bauherren und Baufirmen auf Augenhöhe – was allen nützt.


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Geist und Gegenwart

Originale und rekonstruierte Teile, Kriegsspuren und Heutiges – Berlins Neues Museum ist ein umstrittenes Schaustück der Bau- und Museumsgeschichte.


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Gut zu Fuß

Wie sich eine Turnschuhfirma in einer historischen Fabrik einrichtete.


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Bei Aalto im Allraum

Eine Wohnung von Alvar Aalto in Berlin ist mit viel Respekt modernisiert worden.


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Erlebnis auf Krankenschein

Praxen für zahlungswillige Patienten werden immer schicker. Aber geht man wegen der Räume oder wegen der Therapie hin?


6 Min.

Alles im Blick

Wer sich die Projektleitung zutraut, hat gute Möglichkeiten sich zu positionieren.


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