DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Energie-Regeln

Politische Energiebilanz

Staatliche Regeln zur Energieplanung sind mal hilfreich und mal schädlich, mal überperfekt und mal lückenhaft

01.09.20116 Min. 1 Kommentar schreiben

Von Roland Stimpel

Das Tempo: nötiger Eifer –hektischer Übereifer

Die Energie-Einsparverordnung EnEV kommt alle zwei bis drei Jahre neu, von wechselnden anderen Regelungen garniert. Die Normflut steigt schneller als der Meeresspiegel; im August waren in Brüssel und Berlin neun Nachhaltigkeits-Normen für das Bauwesen parallel in Arbeit. Staatliche Förderungen ändern sich alle paar Monate. Wer ein größeres Bauvorhaben hat, kann sich bei dessen Vollendung zum Gutteil in einer anderen Vorschriftenwelt wiederfinden als beim Start.

Einerseits ist es bitter nötig, gesetzlichen Druck auf Klimaschutz und Emissionsminderung zu machen und manche Schraube immer schärfer anzuziehen. Auch die rasante Entwicklung der Technik will von Regeln begleitet sein, und wo Märkte sich wandeln, muss es auch die Förderung. Andererseits ist die Aufnahmefähigkeit vieler Praktiker erschöpft – nicht nur privater. Aktuell gilt die EnEV 2009, die Bundesregierung arbeitet an der EnEV 2012, aber viele Kommunen haben noch nicht einmal das Geld in ihre Haushalte eingestellt, das sie nach der EnEV 2007 für die Sanierung ihrer Gebäude aufwenden müssten.

Auch sollten Vorschriften aller Art auf praktischen Erfahrungen aufbauen. Aber oft beziehen sie sich auf noch wenig erprobte Techniken oder auf Rechenmethoden, deren Fragwürdigkeit sich erst im Lauf der Zeit herausstellt. Beispielsweise ist der nach EnEV-Formeln errechnete Energie-Einspareffekt oft ganz anders als nachher in der Praxis. Doch die Formelwerte bleiben Grundlage für den Behördenstempel und für Förderungen.

Soll man nun alles anhalten, die Behördenapparate zu einer Vorschriftenpause zwingen? Ein schöner Traum – doch ein Vorschriften-Emissionsstopp ist so unmöglich, wie man bisher das CO2 im Kohlekraftwerk einsperren kann. Auch sind mangelhafte neue Vorschriften oft immer noch näher an der Realität, als es veraltete wären. Bleibt nur eins: Wir brauchen keinen Stopp, sondern bessere Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien und Normen. Das erfordert zusätzlichen Aufwand. Der aber dürfte immer noch geringer sein als die Schäden durch unfundierte Regeln, die eine ganze Branche in die falsche Spur setzen. Heute wird der energetische Umbau selbst finanziell vom Staat gefördert, wenn auch teils ebenfalls in launischem Wechsel. Mindestens so sinnvoll sind Steuergelder in die Aufbereitung und Verbreitung von Wissen investiert, mit dem dieser Umbau auch wirklich effektiv, hochwertig und nachhaltig geplant werden kann.

Bürokratische Regeln: mal zu eng, mal zu schwammig

Diese Kritik geht immer: Manche Regeln sind zu eng, andere zu schwammig oder weitmaschig. Aber gerade weil zu beidem die Gefahr groß ist, verdienen Regeln aller Art durchdachte Vorplanung und folgende Praxiskritik. Auch hier sei wieder die EnEV angeführt. Sie setzt Verbrauchswerte fest, die für alle Neu- und alle sanierten Altbauten bestimmter Typen jeweils einheitlich und entsprechend einfach sind.

Leider aber fehlt es den Häusern selbst an der dazu passenden Einheitlichkeit. Deshalb ist auch das Vorschreiben einheitlicher Kennwerte nach Sanierung problematisch: Der eine kann den Wert nur mit riesigem Aufwand erreichen, der zweite könnte locker noch mehr stemmen – aber warum sollte er? Wie weit beispielsweise Häuser verschiedener Altersklassen auseinanderliegen, zeigt eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, das verbrauchsbasierte Energieausweise von mehr als 150 000 Häusern ausgewertet hat. Danach mindert bei Häusern aus den 1960er- und 70er-Jahren eine energetische Sanierung den Verbrauch am stärksten, gefolgt von Häusern aus den 1930er- und 1950er-Jahren. Bei Gründerzeitbauten und bei jüngeren Häusern ab 1980 ist der Effekt oft nicht einmal halb so hoch. Die Studie bestätigt auch, dass die Sanierung von großen Häusern mit mehr als 20 Wohnungen mehr bringt als die von kleineren.

Einfache, unproblematische Lösungen sind hier allerdings nicht in Sicht

Differenzierte Grenzwerte nach Baualtersklassen würden dem Bestand im Durchschnitt ­gerechter, wären aber einerseits komplizierter, andererseits immer noch in vielen Einzelfällen unangemessen. Problematisch sind auch Ansätze, die auf Anreizen statt Zwang basie-ren. Größere Spielräume für die Mieterhöhung in energetisch sanierten Häusern sind zwar marktgerecht, stoßen aber an soziale Grenzen: Bewohner protestieren – und gerade in den Baualtersklassen mit dem größten Sanierungspotenzial lebt der höchste Anteil Ärmerer. Marktgerecht und effizient wären auch Ausgleichsabgaben zwischen energetisch unterschiedlich effizienten Häusern ähnlich dem Modell des Emissionshandels in der Energiebranche. Doch hier steckt der Teufel in diversen organisatorischen Details, die die erwünschten Effekte verzerren würden.

Und generell blenden Grenzwerte aus, dass ja nicht nur Bedarf und Verbrauch eines Hauses von Gewicht sind, sondern auch die von ihm selbst erzeugte Energie – ob sie nun gleich vor Ort eingesetzt, an Nachbarn abgegeben oder in ein Netz eingespeist wird. Für Aussagen hierzu müssten energetische Gesamtbilanzen her, die aber noch komplizierter zu berechnen sind als Verbrauchs- und Bedarfswerte. Fazit: Man muss hier mit unvollkommenen Regeln leben. Aber es wäre schon ein Fortschritt, wenn diese Regeln wenigstens stabil, praxisgerecht und einigermaßen widerspruchsfrei wären.

Nutzlose Regeln: innere Widersprüche, hemmender Übereifer

Wenn Regelungen mehr fordern, als viele leisten können, oder wenn sie nicht kontrollierbar sind, dann werden sie nicht mehr ernst genommen. Die EnEV schreibt zum Beispiel vor, dass alle Selbstnutzer, die ab 2002 einen Bestandsbau für sich gekauft haben, noch in diesem Jahr die oberste Geschossdecke und die Wärmeleitungen dämmen müssen. Aber das wissen viele nicht – und die, die es wissen, sehen es oft nicht ein, zumal Altbesitzer diese Pflicht nicht haben.

Zwischen Weinen und Lachen schwanken auch die unfreiwilligen Anwender der DIN V 18599, die seit der EnEV 2007 für die Berechnung der Bedarfswerte vorgeschrieben ist. Doch der Weg ist so kompliziert, dass sechs getestete Software-Programme für ein Gebäude mit denselben Parametern sechs verschiedene Ergebnisse erbrachten. Das hatte bemerkenswerte Folgen: Die staatliche KfW-Förderbank erkannte zeitweise diese DIN als Standard nicht mehr an. Inzwischen tut sie es wieder, denn die Rechenprogramme wurden einander angeglichen. Ob sie nun alle korrekt rechnen oder alle gleich weit neben der Realität liegen, sei dahingestellt.

Lästig bis ärgerlich sind die Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz müssen Planer zum Teil Nachweise für die gleichen Tatbestände erbringen, aber nach unterschiedlichen Methoden. Und das EnEV-Referenzgebäude schreibt Methoden der Warmwasserbereitung vor, die nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wiederum zu einer Rückkopplung führen können, nach der die EnEV-Werte zu unterschreiten sind. Hinzu kommt der Förderalismus: Die Länder erlassen zur EnEV Durchführungsverordnungen. Mal schaffen sie Reibungspunkte mit der Bauordnung (Hessen), mal verlangen sie zusätzlich zum Architekten und seinen Fachplanern auch noch einen eigenen Prüfsachverständigen (Berlin).

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

1 Gedanke zu „Politische Energiebilanz

  1. Sehr geehrter Herr Stimpel,

    ich habe Ihren Artikel in DAB 09/11 mit Interesse gelesen. Einerseits kann ich Ihnen zustimmen, dass die EnEV und viele andere gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz und CO2-Bilanz alles andere als stimmig sind.

    Trotzdem finde ich die ewige Klagerei, die leider auch in Ihrem Artikel mit zum Teil falschen Argumenten geführt wird, nicht sehr produktiv. Natürlich kann man über die DIN V 18599 klagen. Aber diese Norm ist besser als ihr Ruf. Viele Probleme mit der Norm haben nichts mit der Norm zu tun, sondern mit der Unkenntnis einiger Nutzer der Norm und Unzulänglichkeiten der Software. Für Nichtwohngebäude stellt die Norm die einzige zur Zeit verfügbare Methodik dar. Bei Wohngebäuden ist sie unverzichtbar, wenn es um die Bewertung neuer Techniken geht. Die DIN 4108-6 und die DIN 4701-10 sind praktisch seit 10 Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Das Gejammer, dass es zu wenig Spielräume bei der Bewertung gibt, geht einher mit der Klage über zu komplizierte Rechenverfahren. Das bringt uns doch nicht weiter! Sicherlich gibt es noch einige Unstimmigkeiten in der DIN V 18599. Wenn man sich die Rechenverfahren aber genau ansieht, dann wird man bemerken, dass viele Formeln bei der energetischen Bewertung seit langem benutzt werden und nur an einigen Stellen Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden, die nicht mehr Stand der Technik sind.

    Die Klage, dass die 10%-Klausel aus dem § 9 EnEV eine Verschärfung darstellt, ist leider falsch. Denn die 20% aus der EnEV 2007 bezogen sich jeweils auf eine Orientierung z.B einer Außenwand. In der EnEV 2009 bezieht sich die Regelung jedoch auf alle Flächen eines Bauteils (z.B. alle Außenwände). Somit wirkt die neue Regelung also meist als Erleichterung und nicht als Verschärfung.

    Auch die von Ihnen zitierte PROGNOS-Studie führt nicht sehr weit, wenn es um die wirtschaftliche Bewertung geht. Auf Seite 10 ist zu lesen, dass die Wirtschaftlichkeit für einen Zeitraum von 25 Jahren berechnet wird. Ist das der Zeitraum, in dem sich eine neue Wohnimmobilie inzwischen amortisieren muss, obwohl man in der Regel von mind. 40-80 Jahren Nutzungszeit ausgeht? Ich empfehle Ihnen hier die Studie der ARGE für zeitgemäßes Bauen “Wohnungbau in Deutschland 2011”, die sich zwar auf den Gebäudebestand bezieht, aber hier viel differenzierter vorgeht und ein deutlich positiveres Bild zeichnet.

    Was ich mir vom DAB und der Bundesarchitektenkammer wünsche, sind konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der gesetzliche Regelungen, die in der Konsequenz zu mehr Energieeffizienz und nicht zur Bewahrung des Status quo führen. Wir wissen alle, dass Energie ein kostbares Gut ist und eine Verbesserung auch für das Klima wichtig ist. Es bringt nichts, immer wieder nur als “Bedenkenträger” und als Kritiker aufzutreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    H.-St. Müller

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.