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Konflikte im Außenbereich

Wie sollten Hochbau- und Landschaftsarchitekten ihre Kompetenzen abgrenzen? Ein Diskussionsbeitrag.

01.05.20083 Min. Kommentar schreiben

Bettina Wettstein

Die Ausgangssituation scheint eindeutig: Architekten planen Häuser, Landschaftsarchitekten planen Außenanlagen und Innenarchitekten planen den Innenraum von Häusern. Die Schnittstellen der interdisziplinären Arbeit sind theoretisch klar definiert, fundiert auch in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Praxis zeigt aber: Hochbauarchitekten kalkulieren Außenanlagen bei ihren Angeboten für Bauherren mit, obwohl sie dafür nicht qualifiziert ausgebildet sind. Tatsächlich werden sie dann oft mit der Außenanlagenplanung beauftragt. Allerdings wird die Außenanlage oftmals fehlerhaft kalkuliert, und die Planung weist qualitative Mängel auf. Mit zunehmendem Realisierungsfortschritt werden solche Defizite deutlicher, ihre Auswirkungen gravierender – dann ist es häufig für den Bauherrn zu spät.

An die Stelle der Ausschreibung tritt die Angebotsaufforderung an Landschaftsbaubetriebe. Diese formulieren ihre Leistungen auf der Basis von in der Regel eher oberflächlichen Entwürfen/Genehmigungsplanungen, die natürlich der Hochbauarchitekt erstellt hat. Eine Vergleichbarkeit der Angebote ist nicht gegeben. Fakt ist: Der Bauherr bezahlt für die entsprechende Angebotssumme des Ausführungsbetriebes ein Architektenhonorar, ohne eine adäquate Leistung beispielsweise in Form von Planung zu erhalten. Damit haben auch die Ausführungsbetriebe zu kämpfen, denen klar ist, dass es gerade mit Hochbauarchitekten im Außenbereich Konflikte gibt, weil diese technisch und inhaltlich nicht versiert sind.

Zudem führen etwa fehlerhaft kalkulierte Massenermittlungen für das Gebäude gelegentlich dazu, diese über das Budget für die Außenanlagen zu kaschieren. Dies funktioniert umso leichter und unauffälliger, wenn man diese selbst in der Hand hat. So wird dann häufig die Außenanlage am Ende reduziert, obwohl die Auftraggeber wissen, dass die Außenanlagen das Entree eines Gebäudes darstellen. Will man Immobilien, in welcher Form auch immer, vermieten oder verkaufen, bildet die Außenanlage das Foyer. Spätestens hier wird dann klar, dass man ja irgendwie ins Haus reinkommen muss. Die häufig vorgebrachte Aussage: „Der Bauherr hatte für die Außenanlagen kein Geld mehr“, hieße dann also richtig: „Fehlkalkulationen und Selbstüberschätzung des Hochbauarchitekten verhinderten weitere Maßnahmen“.

Ein grundsätzliches Missverständnis muss ausgeräumt werden: Landschaftsarchitekten sind weder Fachplaner noch setzen sie die Ideen der Hochbauarchitekten um oder müssen gar geführt werden. Sie tragen Eigenverantwortung für ihr Tun, Grundvoraussetzung für die entsprechende Honorierung nach den Leistungsphasen der HOAI. Besonders stellt sich die Frage, warum Hochbauarchitekten ohne Hinzuziehung eines Landschaftsarchitekten Bauvorhaben zur Genehmigung einreichen dürfen. Warum dürfen sich Hochbauarchitekten mit der Außenanlagenplanung beauftragen lassen?

Zuständigkeiten klar definieren

Die Erfahrung zeigt und hat gezeigt – auch und trotz des Appells von Wolfgang Riehle (1999!), Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, der aber weitgehend ungehört und folgenlos verhallte: Gefordert werden muss eine Überarbeitung der Berufsordnung und des Architektengesetzes mit dem Ziel, Zuständigkeitsbereiche klar zu definieren. Zuwiderhandlungen müssen entsprechende Konsequenzen haben, beispielsweise den Ausschluss aus der Architektenkammer. Dann würde sicher bald ein Gleichgewicht herrschen zwischen Hochbau-, Landschafts- und Innenarchitekten, was möglicherweise hilfreich wäre für eine gleichberechtigte Vertretung der Interessen aller Kammermitglieder.

Qualität muss in den Vordergrund! Das ist nur mit für die entsprechende Aufgabe qualifizierten Architekten möglich, deren Größe darin besteht, ihre Grenzen zu erkennen und die gleichberechtigte interdisziplinäre Arbeit zu fördern, vor allem im Sinne des Bauherrn.

Dr.-Ing. Bettina Wettstein ist Landschaftsarchitektin aus Heppenheim.

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