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Neue Musterbauordnung: Mehr umbauen statt neu bauen

Wie die Musterbauordnung Sanierungen erschwert und wie sich das ändern lässt. Die Vorschläge der BAK von Aufzügen über Recyclingbaustoffe bis zur Stellplatzpflicht

Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen und Leiter der BAK-Projektgruppe „Musterbauordnung“.

Dieser Beitrag ist unter dem Titel „Mehr umbauen!“ im Deutschen Architektenblatt 08.2023 erschienen.

Die bisherigen bauordnungsrechtlichen Vorgaben in der Musterbauordnung erschweren oft noch die Sanierung und Erweiterung bestehender Gebäude. Daher kursiert der Begriff Umbauordnung bereits seit mehreren Jahren in den klimapolitischen Diskussionen. Eine Projektgruppe der BAK unter Beteiligung von viel berufspolitischem, juristischem und berufspraktischem Sachverstand sowie von Architects for Future hat nun ein Vorschlagspapier erarbeitet, das das Thema sehr konkret angeht und weitgehende Änderungen einfordert.

Die NGO Architects for Future hat bereits vor zwei Jahren mit ihrer Auflistung von Forderungen für eine neue Umbauordnung wichtige Impulse gesetzt. Der konkret gewordene Entwurf der BAK schlägt Paragraf für Paragraf Anpassungen vor und prüft sorgfältig Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten. Das gemeinsame Ziel war und ist die Überarbeitung und Anpassung der Musterbauordnung, der „Mutter“ aller Bauordnungen, im Hinblick auf diverse Nachhaltigkeitskriterien.

So soll Umbau in der Musterbauordnung erleichtert werden

Die mit allen Länderkammern abgestimmte Vorschlagsliste beinhaltet beispielsweise

  • die Beibehaltung der ursprünglichen Gebäudeklasse bei moderaten Aufstockungen und Erweiterungen, um steigende Anforderungen an die Bestands­objekte zu verhindern.
  • Zudem sollen die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit (zum Beispiel Reduzierung des Flächenverbrauchs und Ressourcenschonung) in den allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen konkreter verankert werden.

Wir unterbreiten Vorschläge, wie der Bestandsschutz gestärkt werden kann. Im Grundsatz soll ein Gebäude nach einem Umbau nicht mehr Anforderungen erfüllen müssen als vor der Maßnahme – Ausnahme: Klimaschutz. Ebenso wollen wir

  • Umnutzungen befördern,
  • die Pflicht zum Einbau von Aufzügen bei Aufstockungen begrenzen,
  • die Stellplatzpflichten reduzieren und
  • die Erlangung von Abweichungen und Befreiungen erleichtern.

Einsatz für stärkere Begrünungspflicht

Ein Schwerpunkt liegt auch auf der

  • Förderung von umweltgerechten Baustoffen und der Reduzierung von Abfall durch eine verbesserte Wiederverwendung und Recycling.

Dadurch werden Ressourcen geschont und ein nachhaltiger Umgang mit Baumaterialien gefördert. Wir schlagen außerdem vor,

  • die Beseitigung von baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen unter einen Zustimmungsvorbehalt zu stellen.

Die Zustimmung ist davon abhängig, dass ein Rückbau- und Verwertungskonzept vorgelegt, der Umfang der vernichteten grauen Energie bilanziert und der Nachweis über die Entrichtung der THG-Verbrauchsgebühr geführt wird. Zudem setzen wir uns für die

  • Einführung eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplans ein, ebenso für
  • eine stärkere Begrünungspflicht.

Bestehende Gebäude länger nutzen

Der Novellierungsentwurf wurde Mitte Mai auf der Architekturbiennale in Venedig an Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben. Wichtiger Meilenstein für nächste Schritte ist die Bauministerkonferenz im November. Die Kammern engagieren sich nun auf Landesebene weiter für jeweilige Novellierungen der Bauordnungen der Länder. Die Vorschläge in der Musterbauordnung stellen einen bedeutenden Schritt hin zu einer neuen Umbaukultur und damit zur Wende im deutschen Bausektor dar.

Sie ermöglichen es, bestehende Gebäude mit ihrer eingespeicherten grauen Energie nachhaltig zu nutzen und zu erhalten, anstatt immer wieder abzureißen und neu zu bauen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für eine zukunftsfähige gebaute Umwelt. Wir bleiben dran!

Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen und Leiter der BAK-Projektgruppe „Musterbauordnung“.


Die Musterbauordnung mit ­Änderungsvorschlägen der BAK finden Sie hier als PDF.

 

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