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Digitalisierung: Wo stehen wir derzeit?

Die Digitalisierung des Planens und Bauens erschöpft sich nicht in BIM. Über den berufspolitischen Einsatz für eine Digitalisierung der Planung im Sinne der Architektenschaft

Martin Müller, BAK-Vizepräsident

Im Juni dieses Jahres wurde vom Bundesinnenministerium und vom Bundesverkehrsministerium das Nationale BIM-Kompetenzzentrum ins Leben gerufen als zentrale Wissensplattform für die BIM-Projekte der öffentlichen Hand. Den Zuschlag für die Umsetzung hat die planen-bauen 4.0 GmbH bekommen, an der die Bundesarchitektenkammer (BAK) als Gründungsgesellschafterin beteiligt ist. Die Arbeit des BAK-Präsidiums wird hierbei unterstützt vom Referat Digitalisierung, das nicht nur Verbindungen zu den Bundesministerien unterhält, sondern sich darüber hinaus auch mit der Bundesingenieurkammer (BIngK) und anderen Akteuren der Wertschöpfungskette Bau regelmäßig austauscht, an Forschungsprojekten mitwirkt (zuletzt „Bauen 2030“) und gemeinsame Projekte initiiert.

Um die Fortbildung in der BIM-Methode nicht gewinnorientierten Unternehmen und Zertifizierungsinstitutionen mit preisintensiven Angeboten zu überlassen, haben BAK und BIngK ein einheitliches Aus- und Weiterbildungsangebot für ihre Mitglieder entwickelt: den BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern. Die verantwortliche Arbeitsgruppe hat ein qualitätsvolles Lehrprogramm auf die Beine gestellt, das seit Ende 2017 bundesweit mehr als 1.000 Absolventen vorweisen kann. Seit Ende 2018 werden auch die Mitarbeiter der Bundesbaubehörden im BIM-Standard der Kammern geschult, perspektivisch soll es möglicherweise ein gemeinsames Label geben. Wichtig ist es der BAK, dass alle Länderkammern von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe profitieren und die entwickelten Curricula nutzen können.

Dies ist auch das Erfolgsrezept der Anfang 2019 eingeführten dezentralen Arbeitsstruktur „Federführung+“. Da die Bearbeitung des umfassenden Digitalisierungsthemas nicht mehr durch nur eine federführende Kammer gewährleistet werden konnte, wurden Teilaufgaben definiert und so verteilt, dass je eine Länderkammer eine Teilaufgabe federführend übernimmt. Koordiniert werden diese Länderaktivitäten durch das Referat Digitalisierung.

Die Arbeitsgruppe „Digitalisierung und Bauen im Bestand“ entwickelt derzeit eine Handreichung für Architektenkollegen und Bauherren, die umfangreich über die ­Digitalisierung von Bestandsprojekten informiert. Einen Leit­faden mit Informationen über unter anderem Prozessimplementierung, Kosten, ­Arbeitsmittel und Vertragsgestaltung für Planungs­büros, die BIM einführen wollen, erarbeitet die Gruppe „BIM-Büroimplementierung“. Besondere Synergien ergeben sich aus der Kooperation mit dem Bau­kosteninformationszentrum (BKI) mit dem Ziel, eine produktneutrale Objektdatenbank zu erstellen, aus der sich Planer bedienen können, um BIM-Modelle herstellerneutral aufzubauen.

Die Digitalisierung des Planens und Bauens erschöpft sich jedoch nicht in BIM. Angetrieben durch das von der Bundesregierung verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG), das die Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen bis Ende 2020 vorsieht, ist auch die Arbeit am digitalen Bauantrag in vollem Gang. Derzeit wird unter Federführung+ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein Referenzprozess aus Sicht des Entwurfsverfassers entwickelt, der den sechzehn Bundesländern zur Implementierung im Zuge des OZG vorgelegt werden soll.

In nächster Zeit möchte das Referat Digitalisierung die Arbeit auf das Thema künstliche Intelligenz (KI) ausweiten. KI gewinnt auch in der Architektur immer mehr an Bedeutung, etwa wenn sie die optimierte Echtzeit-Steuerung von technischen Gebäudesystemen oder die automatische Umwandlung zweidimensionaler CAD-Pläne in 3D-Modelle ermöglichen kann.

Selbstverständlich ist die Beschäftigung mit all diesen Themen kein Selbstzweck. Im Vordergrund steht der berufspolitische Einsatz für die vorausschauende Entwicklung einer nachhaltigen und produktiven Digitalisierung der Planung im Sinne der Architektenschaft: Dazu gehören der Einsatz für offene Schnittstellen, Datenformate und Standards, für den weiteren Ausbau des qualitätsvollen Fortbildungsangebots, für die angemessene Vergütung der digitalen Leistungen sowie für den umfassenden Schutz der in den Büros produzierten digitalen Entwürfe, Daten und Modelle.

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