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[ Haftpflicht ]

Hoffnung bei der Haftung

Die Aussichten sind gut, dass Architekten in dieser Wahlperiode bei der Haftpflicht entlastet werden. Wolfgang Riehle, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, hat darüber für die Kammern mit Bundesregierung, Versicherungen und Bauwirtschaft verhandelt

Interview: Roland Stimpel

Foto: René Müller
Aufklärung: Wolfgang Riehle und andere Vertreter der Kammern vermitteln in Politik und Wirtschaft den Reformbedarf bei der Architekten-Haftung. (Foto: René Müller)

Herr Riehle, alle selbständigen Architekten stöhnen über die Höhe der Haftpflichtprämie und den Ärger bei Baumängeln und ­-schäden jeder Art.

Das Stöhnen ist sehr berechtigt. Unser Berufsstand ist aufgrund der geltenden Rechtslage bei der Haftung weit überproportional belastet. Als einzige am Bau Beteiligte müssen Architekten eine Pflichtversicherung nachweisen und sollen deshalb den Kopf hinhalten, auch wenn sie für den Schaden nichts oder wenig können. Und das, obwohl rein finanziell betrachtet unser Anteil an der Leistung weit geringer ist als zum Beispiel der der ausführenden Unternehmen. Dieses Ungleichgewicht zu ändern, ist eins der wichtigsten berufspolitischen Anliegen der Architektenkammern.

Was haben Sie dafür unternommen?

Eine ganze Menge. Wir haben das Anliegen mehrfach beim Deutschen Baugerichtstag vorgebracht, einem sehr wichtigen Fachgremium, das alle zwei Jahre tagt und sich bereits dreimal für einen angemessenen Interessenausgleich ausgesprochen hat. Dies, aber auch unser ständiges Mahnen und Bohren in Berlin, hat im Jahr 2010 die Bundesjustizministerin veranlasst, eine Arbeitsgruppe „Bauvertragsrecht“ in ihrem Haus ins Leben zu rufen. An ihr waren Ministerien aus Bund und Ländern, unabhängige Experten und Vertreter von Bauwirtschaft, Bauherren, Versicherungen und natürlich wir Architekten beteiligt.

Es gibt den Politikerspruch „Wenn man nicht mehr weiter weiß, schiebt man’s in einen Arbeitskreis.“

Hier ging es definitiv nicht um ein Verschieben der Probleme, sondern um deren Lösung. Spätestens nach ihrer gemeinsamen Arbeit ist allen Beteiligten klar, dass die einseitige Belastung unseres Berufsstands ungerecht und unangemessen ist und dass dies dem Planen und Bauen insgesamt nicht gut tut. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe steht ein bemerkenswerter Satz, den alle unterschrieben haben, auch die Vertreter der Bauwirtschaft: „Die Arbeitsgruppe hält es für notwendig, die überproportionale Belastung der Architekten/Ingenieure, die aus der gesamtschuldnerischen Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer folgt, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu beseitigen.“

Aber passiert ist das noch nicht.

Das lag nicht am fehlenden politischen Willen, sondern an der komplizierten Materie. Es geht ja ums gesamte Bauvertragsrecht, also gesetzgeberisch um einen ziemlich großen Wurf. Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht ist lediglich ein Teil davon. Zwar gab es die Überlegung, die Lösung der Haftungsproblematik vorzuziehen. Aber im Ergebnis hat sich das federführende Bundesjustizministerium dafür entschieden, eine in sich stimmige Gesamtregelung zu erarbeiten.

Was ist das Hauptproblem in der Haftungsfrage?

Vor allem die vielen unterschiedlichen Interessenlagen, die die Politik berücksichtigen und einer Einigung zuführen muss. Da sind zunächst die Verbraucher, also die Bauherren. Zu ihrem Schutz gibt es die gesamtschuldnerische Haftung aller Baubeteiligten – das heißt, der Bauherr kann sich bei einem Schaden oder Mangel an jeden wenden, der an der Verursachung beteiligt war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und gegebenenfalls in welchem Maße derjenige für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Im Interesse des Verbraucherschutzes kann dies nicht einfach zugunsten der Architekten eingeschränkt werden, auch wenn uns dies nützen würde. Im Gegenteil: Politisch gewollt ist, den Schutz des Verbrauchers eher zu erweitern als zu begrenzen.

Welche Wege gäbe es dann?

Wir streben ein ausgewogenes Gesamtsystem an, in dem die Architekten nicht nahezu automatisch in Anspruch genommen werden. Man könnte zum Beispiel die Rangfolge der Gesamtschuldner so ändern, dass ausführende und in der Regel schadensnähere Unternehmen in 80 Prozent der Fälle zuerst in Anspruch genommen werden. Die beste Lösung wäre eine sogenannte Multi-Risk-Versicherung, die von allen Baubeteiligten abgeschlossen wird – entsprechend ihrem Anteil am Risiko. Wenn ein Schaden auftritt, wendet sich der Bauherr an diese Versicherung. Sie klärt die Verantwortung unter den Baubeteiligten, so dass der Mangel für den Bauherrn rasch und ohne die zeitraubende Einholung zahlloser Gutachten beseitigt werden kann. Und die Last unter den Baubeteiligten wird endlich angemessen verteilt.

Was sagen eigentlich die Versicherungen? Freuen die sich nicht über die hohen Prämien, die sie Architekten abverlangen?

Im Gegenteil. Denn den hohen Prämien stehen ja auch durch das Baugeschehen hohe Schadenssummen gegenüber, mit denen die Architekten-Versicherung aufgrund der geschilderten Problematik deutlich mehr als andere ­Berufshaftpflichtversicherungen belastet wird. Und die Versicherungen erkennen zunehmend, dass die Prämien die finanzielle Leistungskraft vieler Architekten überschreiten. Es ist deshalb nicht überraschend, dass sich in den letzten Jahren mehrere Anbieter aus diesem Markt ­zurückgezogen haben – was aufgrund der ­Verschiebung von Angebot und Nachfrage ­übrigens zu einer weiteren Erhöhung der Prämien führt.

Sind die Versicherer Ihre Verbündeten?

Einerseits ja. Andererseits ist das Thema auch für sie insgesamt aufwendig und schwierig. Wir bemühen uns, die Versicherer davon zu überzeugen, dass auch sie von einer klaren Regelung der Verantwortlichkeiten und gerecht unter den Baubeteiligten verteilten Risiken profitieren würden. Einzelne Unternehmen sind hier auch sehr aufgeschlossen.

Es gibt eine neue Bundesregierung. Gibt es damit neuen Schwung?

Die bisherige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte bei diesem Thema viel Schwung; auch bei leitenden Beamten ihres Hauses konnte ich große Aufgeschlossenheit feststellen. Unter neuer Leitung des Hauses muss das Thema jetzt zielstrebig angegangen werden. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es Gewicht im Koalitionsvertrag und auf der Agenda der neuen Regierung erhält. Die amtierende Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann hat in einem Schreiben an die Bundesarchitektenkammer vom 19. September 2013 bereits angekündigt, in nächster Zukunft einzelne Empfehlungen und Fragestellungen des Abschlussberichts vertieft mit Vertretern verschiedener Verbände zu erörtern und hierzu auch auf die BAK zuzukommen.

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