DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Zurück
[ Honorarordnung ]

Bücher zur HOAI

Ein Überblick über Literatur zur 2009 geänderten Honorarordnung

Von Erik Budiner

Die Neufassung der HOAI im Jahre 2009 hat, wie sicher keinem verborgen geblieben ist, zu einer grundsätzlichen Umstrukturierung der HOAI und einer Vielzahl neuer Einzelregelungen geführt, die für die Honorarermittlung und Abrechnung weit reichende berufspraktische Konsequenzen nach sich ziehen. Die meisten dieser Veränderungen können, soweit sie sich auf die Honorarhöhe auswirken, eher nachteilig für den Architekten sein. Dazu zählen nicht nur die endgültige Abrechnung des gesamten Honorars auf der Basis der Kostenberechnung und (ohne stufenweise Fortschreibung nach Kostenanschlag und Kostenberechnung) die Neuregelung für Leistungen im Bestand (§ 35). Der Fortfall des alten § 10 Abs. 3 a HOAI und der damit verbundenen Möglichkeit, gestalterisch und konstruktiv mitverarbeitete Bausubstanz über die Erhöhung der anrechenbaren Kosten honorarwirksam werden zu lassen, haben sich nach den ersten Erfahrungen – bei unveränderten Leistungsaufwand – deutlich negativ auf die Honorarhöhe ausgewirkt und deren Auskömmlichkeit spürbar beeinträchtigt. Es besteht daher zweifellos erhöhter Bedarf an Informationsmöglichkeiten, um kompetent Vertragsverhandlungen führen zu können.

Immerhin wird bereits seit dem Jahr 2010 eine weitere Novellierung der HOAI beraten, wie es bereits 2009 der Bundesrat ausdrücklich angemahnt hatte. Auch wenn also eine weitere Novellierung der HOAI ansteht, bedeutet dies nicht, dass man auf eine aktuelle und hilfreiche Kommentierung der gegenwärtigen Fassung verzichten könnte.

Aus diesem Grunde soll nachfolgend ein kurzer Überblick über die aktuelle Kommentarsituation gegeben werden, welcher zwangsläufig keinen Anspruch auf  Vollständigkeit erheben kann. Trotzdem ist versucht worden, einen guten Überblick über die einschlägigen Kommentare und Lehrbücher mit einer kurzen Charakteristik des Konzept und der Inhalte zu geben.

Lederer (Hrsg.), Heymann: Honorarmanagement bei Architekten- und Ingenieurverträgen

Praxisorientiert und mit zahlreichen Anwendungsbeispielen stellt das Werk die für Architekten und Bauherren relevanten Bereiche des Honorar- und Werkvertragsrechts dar. Es erläutert die Voraussetzungen für eine Vertragsgestaltung und die daraus resultierende Honorarabsicherung.

64 €, 423 S., C.H. Beck (3. Auflage 2011)

Berger, Fuchs: Einführung in die HOAI, ­Basiswissen Architektenrecht

Einer der ersten Kurzkommentare, der zur HOAI 2009 bereits kurz nach Inkrafttreten erschien, vermittelt in hervorragender Weise Basiswissen. Die HOAI wird nicht nur in der Abfolge der Paragrafen kommentiert, sondern auch praxisbezogen erläutert – anhand der Vertragsgestaltung, der vertraglichen Honorarregeln, der Planernachträge und der entfallenden Leistungen bis hin zur Fälligkeit des Honoraranspruchs und zum neuen Honorarrecht. Der Verzicht auf eine umfassende Kommentierung der neuen HOAI stellt keinesfalls ein Minus dar. Das Buch bietet zu wichtigen Themen einen sofortigen Überblick, regelmäßig mit einer prägnant begründeten Meinung der Verfasser.

28 €, 330 S., Werner Verlag (2. Auflage 2011)

Morlock, Meurer: Die HOAI in der Praxis

Den Praxisbezug trägt die Neuauflage des Kommentars, den der Geschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg, Alfred Morlock, und sein Anwaltskollege Karsten Meurer verantworten, bereits im Titel. Wie die Einführung von Berger/Fuchs beschränkt sich diese Kommentierung nicht auf eine erläuternde Darstellung der geänderten Honorarregeln. Vielmehr wird die HOAI-Kommentierung um allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag und – für die praktische Anwendung durch Architekten und Ingenieure besonders hilfreich – um zahlreiche Muster prüffähiger Honorarschlussrechnungen erweitert. Für Architekten, die oft durch unzulänglich aufgestellte Honorarrechnungen die Fälligkeiten ihrer Honorarforderung nicht erreichen, ist dies eine nicht zu unterschätzende Hilfestellung bei der Abrechnung ihrer Leistungen. Das Werk wird unter anderem durch den Entwurf eines Architektenvertrages ergänzt, der aus Sicht des Auftragnehmers (Architekten oder Ingenieure) optimiert wurde.

49 €, 492 S., Werner Verlag (7. Auflage 2010)

Neuenfeld, Baden, Dohna, Groscurth: Handbuch des Architektenrechts, Band 2, Kommentar

Das bereits seit mehr als 40 Jahren bestehende Handbuch des Architektenrechts, das als Loseblatt-Sammlung fast alle für Architekten und Ingenieure interessanten Rechtsgebiete erläutert, hat mit der letzten Ergänzungslieferung eine erste kommentierende Übersicht zur HOAI 2009 vorgelegt. Darin werden die neuen Regeln und die Veränderungen gegenüber der früheren Fassung dargestellt. Die eigentliche Kommentierung ­reicht bis zu § 56.

219 €, 3888 S. (Loseblatt-Ausgabe),  Verlag W. Kohlhammer 2011

Hartmann: HOAI 2009

Auch der Kommentar von Hartmann ist seit Jahren praxisbewährt und als Loseblatt-Sammlung organisiert. Er erläutert die Neufassung der HOAI 2009, fasst die wesentlichen Neuerungen im Einzelnen zusammen und vergleicht sie mit den bisherigen Regelungen. Die Paragrafen der HOAI 2009 werden mit „Kurzsteckbriefen“ dargestellt und kurz erläutert, außerdem wird zu einzelnen Problemen der Neufassung Stellung genommen. Der bisherige Kommentarteil ist erkennbar auf Erweiterung und Ergänzung angelegt.

Gedruckt oder auf CD-ROM, 159,43 €, vier Aktualisierungen pro Jahr für jeweils ca. 95 €., Online-Bezug für 184,45 €/Jahr (hierfür kostenloser 14-Tage-Test), WEKA-Verlag 2009

Maibaum: Praxishandbuch HOAI/BGB/JVEG/UrhG

Das Praxishandbuch wendet sich ausdrücklich an Architekten, Ingenieure und Bausach­verständige und befasst sich neben den Honorarthemen u. a. mit Fragen des Vertrages, der Haftung und auch des Urheberrechts. Es gibt einen guten und gerade auch für den Planer nachvollziehbaren ­Abriss. Auf eine ausführliche und umfangreiche Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung wird – selbstverständlich ohne ­diese zu vernachlässigen – überwiegend verzichtet; stattdessen werden die Erläuterungen durch Fallbeispiele ergänzt.

52 €, rund 300 S. mit CD/DVD, Bundesanzeiger Verlag 2009

Pott, Dahlhoff, Kniffka, Rath: HOAI

Der Kommentar will in der Praxis aufgetretene Fragen und Probleme der neu gefassten Honorarordnung aufgreifen und versucht, praktikable Lösungen für die neu geschaffenen Strukturen zu entwickeln. Er wird durch anschauliche Fallbeispiele ergänzt. Verzichtet haben die Autoren (Rechtsanwältin, Bauingenieur und Honorarsachverständiger) allerdings auf eine Kommentierung des Teils 2 (Flächenplanung), da in diesem Bereich das Streitpotenzial gering sei.

79 €, ca. 800 S., Verlag für Wirtschaft und ­Verwaltung Hubert Wingen in Koproduktion mit der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller (9. Auflage 2011)

Locher, Koeble, Frik: Kommentar zur HOAI

Auch der andere „Großkommentar“ zur HOAI, der bereits seit Jahrzehnten am Markt ist, hat im Jahr 2010 eine Aktualisierung wegen des neuen Honorarrechts vorgelegt. In einem ausführlichen Einführungsteil werden nicht nur die Regelungen der Vorgänger- und der neuen Fassung von 2009 synoptisch gegenübergestellt, sondern es wird auch das Recht der Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer umfassend behandelt – vom Zustandekommen des Architektenvertrages bis hin zur Abnahme und Haftung. Die  Kommentierung ist der neuen Struktur der HOAI angepasst. Die in die Anlagen verschobenen Regelungen werden mitkommentiert, ebenso die nicht mehr verpreisten Beratungsleistungen.

159 €, 1210 S., Werner Verlag (10. Auflage 2010)

Korbion, Mantscheff, Vygen: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Bereits im Frühjahr 2009 erschien einer der klassischen Großkommentare zur HOAI, zwangsläufig ohne Berücksichtigung der Neufassung. Dies wurde ein Jahr später wettgemacht durch einen Ergänzungsband, der sich ausschließlich der Neufassung der Honorarordnung widmet. Da die alte Fassung der HOAI gerade bei größeren Baumaßnahmen und längeren Planungs- und Bauzeiten möglicherweise noch für einige Jahre Bedeutung haben wird (maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der HOAI), hat diese Zweiteilung der Kommentierung Sinn. In bewährter Qualität und auch mit einer Reihe von kritischen Hinweisen werden die neuen Regeln der HOAI kommentiert und Vergleiche zu den früheren Vorschriften zum besseren Verständnis aufgenommen. Allgemeine Hinweise zum Architektenrecht (Berufsrecht, Vertragsrecht, Haftungsrecht) ergänzen den Honorarteil in einer umfassenden Einführung des Kommentars.

Hauptkommentar und Ergänzungsband sind nur gemeinsam erhältlich. 182 €, 1610 S. (Hauptband), 243 S. (Ergänzungsband), C.H. Beck 2010

Rechtsanwalt Erik Budiner (München) ist Vorsitzender des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer.

1 Gedanke zu „Bücher zur HOAI

  1. Kein Kommentar im eigentlichen Sinne, sondern einen Frage:

    In der HOAI sind zu den einzelnen Leistungsphasen die Prozentsäze des Honorars angegeben, z.B. für raumbildende Bauten sind es bei der LP6 (Vorbereitung der Vergabe) 10% vom Gesamthonorar.
    Beschreiben sind ebenfalls die Grundleistungen zu den Leistungsphasen.
    Gibt es Erfahrungswerte für eine weitere Aufsplittung, welchen Anteil also die einzelnen Grundleistungen einer LP am Gesamthonorar haben,
    z.B. für die LP6 (bei raumbildende Bauten)
    a) Ermitteln und Zusammenstellung von Mengen… (Prozentanteil von 100%)
    b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen… (Prozentanteil von 100%)
    c) Abstimmung und Koordination… (Prozentanteil von 100%)

    Heinrich Möhlenhaskamp, Architekt, Berlin

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige