DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Zurück
[ Haftpflicht ]

»Lasten gerechter verteilen«

Interview: Roland Stimpel

Wieso wird die Haftpflicht-Versicherung immer teurer?

Zum einen ist die Ausführungsqualität am Bau nicht gerade höher geworden, zum anderen wird häufig die Verantwortung dafür auf die Architekten abgewälzt. Außerdem gibt es immer mehr Klagen wegen wirklicher oder vorgeschobener Sekundärschäden: zum Beispiel wegen Mietausfällen oder verhinderter Nutzung oder wegen dauerhaft höherer Heizkosten, wenn sich nach einer energetischen Sanierung die prognostizierte Verbrauchsminderung nicht einstellt.

Wieso trifft es vor allem die Architekten?

Der juristische Hebel für den Bauherrn ist die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten am Bau. Wer von ihnen einen bestimmten Schaden verursacht hat, ist für den Bauherrn oft kaum nachvollziehbar. Nach dem bestehenden Recht darf er einen für alles zur Verantwortung ziehen. Architekten sind bisher als Einzige am Bau verpflichtet, eine Haftpflicht-Versicherung zu haben. Schon deshalb werden sie gerne zum Opfer auserkoren oder ihnen wird vorsorglich zusammen mit anderen Streit verkündet.

Die Versicherungen rechtfertigen so höhere Prämien.

Ich glaube nicht, dass sie sich daran gesundstoßen. Dagegen spricht, dass die meisten Versicherer gar keinen Haftpflichtschutz für Architekten mehr anbieten, weil sie damit selbst immer mehr in Anspruch genommen werden. Aber je mehr Versicherer sich zurückziehen, desto geringer ist die Konkurrenz unter den verbleibenden. Und so etwas ist niemals gut für die Kunden, also für uns.

Nun sagen Vertreter von Bauwirtschaft und Bauherren: Ihr Architekten wollt umfassend verantwortlich sein, also müsst ihr auch umfassend haften.

Falls uns selbst Fehler passieren, müssen wir selbstverständlich haften. Aber die gesamtschuldnerische Haftung ist unausgewogen und ungerecht. Unsere Honorare machen nur wenige Prozent der Bausumme aus. Da kann man uns doch nicht für Schäden am gesamten Bauvolumen verantwortlich machen, deren Behebung unser Honorarvolumen oft bei Weitem überschreitet – zumal unsere umfassende Verantwortung und Koordinierungsleistung auch andere vor sachlichem und organisatorischem Verschulden schützt.

Wenn ein Architekt für Fehler anderer haftbar gemacht wird, kann er sich wiederum bei denen schadlos halten.

Theoretisch ja. Praktisch ist das ein mühsamer und oft wenig aussichtsreicher Weg. Und er endet an der Wand, wenn eine Baufirma zwischenzeitlich insolvent wurde. Meist bleibt es an uns hängen. Und dann droht sogar das Schlimmste: Wenn die Versicherung für einen teuren Schaden aufkommen muss, kündigt sie womöglich dem Architekten. Wenn er dann zu vertretbaren Konditionen keine neue findet, kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Können Architekten indirekt ihr Risiko mindern, wenn sie bei der Auftragsvergabe mehr auf die Qualität der Firmen achten?

Nur theoretisch – verantwortungsbewusste Architekten versuchen das schon im Bauherren-Interesse. Aber in der Regel nehmen Bauherren stattdessen den billigsten Bieter, bei dem nicht zufällig die meisten Fehler drohen. Und es wird zynisch, wenn Bauherren dann reklamieren, für die Qualitätssicherung hätten sie ja schließlich ihren Architekten …

Können Architekten individuell ihre Versicherungsprämien und ihr Risiko mindern?

Auch wenn die Versicherung teuer ist, sollte sie immer das volle Risiko abdecken. Unterversichert zu sein kann die Existenz kosten! Es gibt aber Wege, um sich persönlich gegen übermäßige Ansprüche zu schützen: Architekturbüros können von Personenunternehmen und -gesellschaften zu Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs werden. Auch dann kann bei Großschäden das Büro zwar insolvent werden, aber im besten Fall ist das Privatvermögen außen vor.

Lohnt das nicht nur für ganz große Büros?

Es kommt hier mehr auf die mögliche Schadenshöhe an als auf die Bürogröße. Die Gründung einer Aktiengesellschaft macht für ein Kleinbüro sicher wenig Sinn, die einer GmbH wird zunehmend zum Normalfall.

Erscheint der Wechsel der Rechtsform Bauherren als Flucht aus der Verantwortung?

Nein – fast jeder Handwerksbetrieb wird längst als GmbH geführt. Nur die Banken wollen gegebenenfalls für Kredite zusätzliche Sicherheiten. Aber natürlich ist das nicht der Weg, auf dem das Haftungsproblem unseres Berufsstands insgesamt gelöst wird. Hier bedarf es kreativer Neuregelungen, die vor allem die berechtigten Interessen unserer Bauherren berücksichtigen.

Soll jeder am Bau Beteiligte eine eigene Versicherung abschließen müssen?

Jeder soll eine haben, aber es muss nicht für jeden eine eigene sein. Ich favorisiere das Modell der Gesamtversicherung, in die alle einzahlen. Wer welchen Anteil der Prämie trägt, hängt vom Schadensrisiko des jeweils Beteiligten ab, über das es ja Erfahrungswerte gibt. In diesem Modell sind die Lasten viel gerechter verteilt. Und alle Beteiligten haben mehr Anreiz zur Qualität, weil sonst für eine Gruppe die Prämien steigen und weil Schadensverursacher sogar ihren Versicherungsschutz verlieren können.

Baufirmen sagen: Das wird teurer, und letztlich muss es der Bauherr bezahlen.

Das Schadensrisiko insgesamt steigt ja nicht. Es sinkt sogar, wenn jeder mehr Interesse an sorgfältiger Arbeit hat. Die Prämien werden zwar insgesamt höher, weil der Aufwand für Versicherer größer ist und weil sie einstehen müssen, wenn zum Beispiel ein Schadensverursacher insolvent geworden ist. Aber es sollte seinen Preis wert sein, wenn dadurch die Prämien gerechter verteilt und mehr Anreize zu qualitätvoller Arbeit geschaffen werden.

Verbrauchervertreter sagen: Es ist für Bauherren bequem und sicher, wenn sie sich beim Architekten und seiner Versicherung für alles schadlos halten können.

Es wäre für die Verbraucher, unsere Auftraggeber also, noch bequemer und vor allem sicherer, wenn alle Beteiligten am Bau einen Haftpflichtschutz hätten. Die Gesamtversicherung würde also letztlich auch die Verbraucher besserstellen.

Was tun die Kammern dafür?

Es kommt nun darauf an, mit unseren starken Argumenten Überzeugungsarbeit zu leisten. Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer hat eine Projektgruppe „Architekten- und Ingenieurvertragsrecht“ gegründet, die nach sorgfältiger Vorbereitung auf dem Deutschen Baugerichtstag im Mai in Hamm Gehör gefunden hat. Die dort versammelten Richter, Professoren, Anwälte und weiteren Rechtskenner haben sich am Ende einstimmig für ein modifiziertes Haftungsrecht ausgesprochen. Und Ende dieses Monats gibt es einen Koordinationstermin im Bundesjustizministerium, das dazu bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert hat.

Würde das auch das Klima am Bau verbessern?

Das würde Architekturbüros von einer chronischen Last und Bedrohung befreien. Das wäre gut für die Inhaber und würde talentierten Nachwuchskräften die Übernahme eines Büros erleichtern, da sie weniger Haftungs-Altlasten fürchten müssen. Und wenn Architekten nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit in Anspruch genommen werden können, täte das auch der alltäglichen Verfahrenskultur gut, die für mich eine wichtige Voraussetzung für Baukultur ist.

Weitere Artikel zu:

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige