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[ Nachwuchs-Kolumne #59 ]

Was ist das Versorgungswerk? Architektenkammer verstehen

Mit dem Thema Altersvorsorge kann man sich nicht früh genug beschäftigen. Architekt*innen steht hierfür ein Weg offen, den es für viele andere Berufsgruppen nicht gibt: ein eigenes Versorgungswerk. Aber was genau ist das? Eine kurze Einführung

Auf der Sonnenseite bleiben: Mit der Altersvorsorge kann man sich nicht zu früh beschäftigen

Von Fabian P. Dahinten

In dieser Folge widme ich mich einem Thema, das für Jüngere noch weit weg zu sein scheint. Dabei kann man sich gar nicht früh genug damit beschäftigen: die Altersvorsorge. Architekt*innen landen damit direkt beim Versorgungswerk: Was macht das? Für wen ist es relevant? Kurz: Lohnt sich das für mich?

Pflichtversorgung für Architekt*innen

Für alle freien Berufe, die in Kammern organisiert sind, gibt es Versorgungswerke. Also auch für alle Mitglieder der Architektenkammern. Versorgungswerke stellen die Pflichtversorgung für das eigene Alter, den Fall einer Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene sicher. In Deutschland kümmern sich fünf Versorgungswerke um die Vorsorge für unseren Berufsstand: also für Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsplaner*innen.

Die Versorgungswerke sind den Architektenkammern der Bundesländer zugeordnet. Einige Länderkammern haben sich den Versorgungswerken anderer angeschlossen, so ist für mich in Hessen das Versorgungswerk in Nordrhein-Westfalen zuständig. Am Ende des Textes findet ihr eine Liste, welches Versorgungswerk für welche Bundesländer zuständig ist.

Welche Leistungen erbringt das Versorgungswerk?

Grundsätzlich regelt jede dieser Einrichtungen die Leistungen selbstständig und schreibt diese in ihrer Satzung fest. Daher gibt es im Detail auch fünf verschiedene Antworten auf diese Frage. Verallgemeinert kann man jedoch sagen, dass die Versorgungswerke sich um die Berufsunfähigkeitsrente, Altersruhegehalt, vorgezogenes Altersruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung kümmern.

Selbst finanziert statt Umlageverfahren

Die größte Besonderheit ist die Art, wie die Renten finanziert werden. Die Rentenbeiträge in den gesetzlichen Rentenversicherungen werden durch die jüngeren Mitglieder bezahlt: Das ist das sogenannte Umlageverfahren. In den Versorgungswerken finanziert sich jede*r seine/ihre Rente selbst und das Geld wird angelegt.

Gesetzliche Altersvorsorge oder Versorgungswerk?

Eigentlich stellt sich diese Frage nur bedingt. Wieso? Weil man als Mitglied einer Architektenkammer verpflichtet ist, auch dem Versorgungswerk beizutreten. Und andersrum: Wer nicht Mitglied in einer Architektenkammer ist, kann auch dieses nicht in Anspruch nehmen.

Für Berufseinsteiger*innen und junge Absolvent*innen gibt es allerdings die Möglichkeit, schon vor der Kammermitgliedschaft dem Versorgungswerk beizutreten, um nicht mehrfach wechseln zu müssen. Dieses Angebot ist aber zeitlich begrenzt. Fazit: Die Frage lautet also nicht „Versorgungswerk: ja oder nein?“ Sondern „Mitgliedschaft in einer Architektenkammer: ja oder nein?“

 

<<< Jump Mark: versorgung >>>
Die fünf Versorgungswerke für Architekt*innen in Deutschland:


Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+.

Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.

Wie sind eure Erfahrungen als Architektur-Studierende oder Berufseinsteiger? Hinterlasst uns einen Kommentar auf dieser Seite oder schreibt uns unter DAB-leserforum@handelsblattgroup.com

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7 Gedanken zu „Was ist das Versorgungswerk? Architektenkammer verstehen

  1. Aufpassen!! Erhalte seit 2017 das Altersruhegehalt. Während die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung sich über mehrere Rentenerhöhungen (Anpassungen / Inflationsausgleich) freuen konnten, gab es vom Versorgungswerk keinen Heller.
    Eine Zinseszinsrechnung ist frustrierend.

    Antworten
  2. Erhalte seit 2016 ebenfalls keine Erhöhung meiner BU-Rente. Das wird ein finanzielles Desaster. Ohne Eigenkapital angespart zu haben, ginge es nicht. 0’Zinspolitik wird in absehbarer Zeit auch bleiben.
    Dabei zahlen die aktuellen Architekten massiv ein.

    Antworten
  3. Leider ist den meisten (Pflicht-) Mitgliedern der Versorgungswerke nicht bewusst, dass es gravierende Unterschiede im Vergleich zur gesetzlichen Rente gibt. Man vergleicht „nur“ die vom Versorgungswerk benannten Zahlen gedanklich mit Zahlen der gesetzlichen Rente und denkt, man ist gut versorgt.
    Weit gefehlt! Bei den Versorgungswerken werden die eigenen Einzahlungen angespart und durch die Rente dann aufgezehrt. Eine Erhöhung oder gar Anpassung an die Inflation ist hier nicht vorgesehen. Die in der Rentenphase anfallenden Zinserträge auf den Kapitalstock wurden bereits in die Höhe der Rente zu Beginn eingerechnet! Man muss also mit einem jährlichen inflationsbedingten Kaufkraftverlust kalkulieren!!
    Die Freude über einen höheren anfänglichen Auszahlungsbetrag gegenüber den gesetzlich Versicherten, wird auch noch durch höhere Krankenkassenbeiträge getrübt.
    Nun wird auch klar, warum man den „doppelten Beitragssatz als Höchstsatz“ einzahlen kann.
    Nach der „72er Regel“ halbiert sich die Kaufkraft bei 5% Inflationsrate bereits nach 14,4 Jahren!!!

    Antworten
    • Hallo R.Erbe,
      ich bin seit 04.04.2023 in der Architektenkammer. Ich bin schon stolze 53´Jahre und soll, da Pflicht, in das Versorgungswerk eintreten. Aufgrund Ihrer Zeilen verspüre ich Unsicherheit. Was würden Sie mir raten, in der gesetzlichen R. bleiben und nur den Pflichtanteil zahlen in Höhe von 125,55Euro?

      Vielen Dank im Voraus S. Garbe

      Antworten
  4. kann die vorkommentare nur bestätigen.
    man kann nur vor den versorgungswerken warnen.
    eine miserable erstberatung mit nachweislichen falschbehauptungen hat mich reinfallen lassen. die sind damals wie hausierer durch die büros gezogen.
    wehrdienstzeit und erhebliche beiträge in die GV…alles futsch.

    Antworten
  5. Ich kann jungen Architekten nur raten: Finger weg vom Versorgungswerk. Wer immer als Angestellter arbeitet, dem bietet das Versorgungswerk nichts. Lieber als Anfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben, dann kann man auch mit 63 in den Vorruhestand gehen und die Rente wird ab und an erhöht.

    Antworten

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