Beispielrechnung
§ 11 HOAI – Beispielrechnung
§ 11 HOAI – Beispielrechnung
Immer mehr Unternehmen wollen ihre Kantinen runderneuern. Dank Architekten entstehen aus den veralteten Speisesälen wahre Geschmackstempel
Sind mehrere Objekte zu planen, hängt das Honorar vom Grad ihrer Gleichartigkeit ab
Nichts scheint so sehr Geschmacksfrage zu sein wie Rekonstruktionen. Zwei Kritiker besichtigten das alt-neue Potsdamer Stadtschloss
Über neue Wohnkonzepte und die Arbeitsteilung zwischen Küchenplanern und Architekten
Auch große Unternehmen öffnen sich für Architektenwettbewerbe – oder zumindest für Verfahren, mit einer Auswahl zwischen unterschiedlichen Entwürfen
Kerngeräuchertes oder gebeiztes Parkett sieht nach dem Schleifen und Versiegeln anders aus als vorher. Darüber sollte man Bauherren informieren
Der Qualitätsanspruch an Oberflächen im Innenausbau ist besonders hoch, denn Mängel in der Ausführung oder beim Material fallen ins Auge. Die Tagung Ausbau 14 im Institut für Bau und Immobilie der Hochschule Augsburg (31. Januar 2014) befasst sich mit verschiedenen Werkstoffen und der Frage, wie das Risiko bei Gesamtschuldverhältnissen reduziert werden kann.
Acht Baulücken in sieben Innenstädten in Sachsen-Anhalt füllten Architekten und Planer mit ihren Entwurfsideen. Die 21 Preisträgerarbeiten der „Mut zur Lücke – Mut zu Neuem“ betitelten Architektenwettbewerbe werden in einer neuen Broschüre lückenlos dokumentiert.
Vor 36 Jahren wollten Ungers, Koolhaas und Kollhoff weite Teile Berlins abreißen. Das sei hochaktuell, finden heute romantische Städter
Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden
Bei der Planung privater Wohnhäuser müssen Architekten ihre Bauherren frühzeitig über die Kosten aufklären
Wann besteht ein Anspruch auf Genehmigung eines Ersatzbaus für einen bei einem Orkan zerstörten Bau? Das hat das OVG Sachsen-Anhalt präzisiert: Der Kläger begehrte die erforderliche Genehmigung zur Errichtung eines Carports nahe bei seinem im Außenbereich stehenden Wohnhaus.
Unter Umständen müssen auch Vorhaben ein Bauleitverfahren durchlaufen, die an sich im Außenbereich privilegiert sind. So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in dem wissenschaftlichen Schrifttum anerkannt, dass – über den Gesetzeswortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinaus – in Ausnahmefällen einem nach dieser Bestimmung im Außenbereich privilegierten Vorhaben die Erforderlichkeit einer vorhergehenden förmlichen Bauleitplanung als „unbenannter“ öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann.
Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für ein ansonsten nicht zulässiges Vorhaben darf nur unter strengen Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählt insbesondere, dass die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Wann entsteht Bestandsschutz und wann geht er unter? Offenbar ist die Auffassung weit verbreitet, eine bauliche Anlage genieße schon dann Bestandsschutz, wenn sie nur lange genug stehe. Das ist jedoch falsch.
Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von „großflächigen Einzelhandelsbetrieben“ gelten besondere Anforderungen: Wenn sie sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).
Eine Schank- und Speisewirtschaft ist in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig, wenn sie dessen Versorgung dient. Ob dies zutrifft, ist nach rechtlichen Gesichtspunkten und tatsächlichen Umständen zu beantworten.
Setzt ein Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen fest, zum Beispiel nicht öffenbare Fenster und künstliche Belüftung, dann ist dies ein geeignetes Mittel, um den Lärmkonflikt zwischen Wohnen und einer vorhandenen Lärmquelle auszuschließen.
Kann ein Grundstückseigentümer sich gegen die Fahne eines Fußballvereins wenden, die sein Nachbar an einem Fahnenmast aufgehängt hat? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Arnsberg beschäftigt, nachdem der Betroffene vergeblich bei der Bauaufsicht deren Einschreiten verlangt hatte.
Im Außenbereich kann die Aufgabe einer privilegierten Nutzung für den Fortbestand der Gebäude gravierende Folgen haben. Denn die nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässigen Bauvorhaben, zum Beispiel solche, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (Nr. 1) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen (Nr. 4, letzte Alternative), kommen allein wegen der geplanten Nutzung der baulichen Anlagen in den Genuss der Privilegierung.
Außenwandbekleidung, elektrische Anlagen und Denkmäler
Wie zwei Architekten mit Behinderung ihren Berufsalltag meistern und für die Selbstverständlichkeit des barrierefreien Bauens kämpfen
Das „Barnim-Panorama“ im brandenburgischen Wandlitz ist gerade so viel Scheune, wie ein Agrarmuseum und Naturparkzentrum sein muss.
Es ist natürlich nur ein Zufall, dass der berühmt-berüchtigte Roman namens „1984“ von George Orwell genau das Jahr benennt, in dem die Bayerische Architektenkammer die „Beratungsstelle Barrierefreies Bauen“ eröffnete.