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Baugesetzbuch: Wendung ins Innere

Eine große Ein-Punkt-Koalition aus CDU/CSU, SPD und FDP hat im Bundestag die Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Sie sieht vor, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig im Inneren von Orten stattfinden sollen; die Umnutzung von Agrar- und Waldflächen muss künftig besonders begründet werden. Hinzu kommen Einzelregeln: Die Kommunen können ihr Vorkaufsrecht leichter ausüben. In reinen Wohngebieten sind Kindertagesstätten zulässig; die Ansiedlung von „Vergnügungsstätten“ wird präzisiert. Im Außenbereich haben die Kommunen mehr Einfluss auf die Ansiedlung großer Tierhaltungsbetriebe. Diese dürfen nur noch auf Basis eines Bebauungsplans errichtet werden. Vertreter der Kommunen, der Immobilienwirtschaft und der Bundesarchitektenkammer begrüßen die Novelle; nur der Bauernverband ist dagegen.

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