Genie und Wahn
Wie weit darf sich ein Architekturgenie auf politischen Wahn einlassen? Ihre Meinung ist gefragt!
Wie weit darf sich ein Architekturgenie auf politischen Wahn einlassen? Ihre Meinung ist gefragt!
Hybride Verbindungen eröffnen der Holzbauweise neue Chancen
Ein neuer Service im Internet erleichtert
den Bau von Architekturmodellen
Die Banken sind mit der Vergabe von Krediten vorsichtiger geworden. Umso wichtiger ist für Architekten eine kluge Strategie, um an Geld für die Finanzierung des Büros zu kommen.
Im zweiten Wettbewerb für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal gab es drei Sieger
Bei Stuttgart 21 haben einfach alle recht.
Das Baukosteninformationszentrum BKI sucht weitere Architekten, die ihm gegen Honorar Kostendaten übermitteln.
Denkmalschutz übertreibe manchmal, meint DAB-Redakteur Roland Stimpel.
Er werde im Gegenteil untertrieben, entgegnet DAB-Autor Jürgen Tietz
Wie Denkmale in einer schrumpfenden Region verfallen – und Idealisten gegenhalten
Sogenannte Kompaktzentralen sind Multitalente: Sie heizen, lüften, bereiten warmes Wasser und kühlen. Haustechnik, die in herkömmlichen Gebäuden einen separaten Raum benötigt, vereinen sie auf kleinstem Raum.
Wenn 40-jährige Architekten sich mit 400 Jahre alten Häusern beschäftigen, gewinnen beide.
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden
Wir sind reich an Baudenkmalen, aber es sei zugegeben: Manche erscheinen uns im Arbeitsalltag zunächst lästig. Wo Denkmalschutz wirkt, sind zeitgenössische Gestaltung, Funktionalität, Ökonomie und auch Ökologie häufig nur eingeschränkt umsetzbar.
Das Airrail am Frankfurter Flughafen ist Deutschlands größtes privates Bauprojekt. Es liegt im Schnittpunkt aller Verkehrswege, bietet aber auch Ruhe
Die neue Arbeitswelt erfordert neue Büroformen – und eine andere Planung
Weitere aktuelle Urteile für Architekten
Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig