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[ Roomdoctor ]

Problemdoktor

Eigenwillige Interpretationen der HOAI, Auftragsvermittlung im Franchise-System und anonym per Computer: Der „Roomdoctor“ will mit fragwürdigen Mitteln neue Kundenkreise erschließen.

Ordnungsfragen: Die Roomdoctoren bezeichnen ihr Preissystem als HOAI- konform. Nordrhein-Westfalens Architektenkammer hat da Zweifel.

Nils Hille

Immer wieder baten Freunde und Bekannte die Architekten Frank Schwinning und Ralph Jammers um eine kleine private Beratung – für den Eingangsbereich, das Wohnzimmer oder die Terrasse. Schwinning: „Das hat uns auf eine Idee gebracht, Aufträge zu akquirieren.“ Ihr Konzept nennen sie „Roomdoctor“. Doch die Methoden sind umstritten: Die Erstberatung wird nach einer eher freizügigen Interpretation der HOAI abgerechnet. Die beteiligten Architekten müssen von ihrem Honorar eine ­Provision für die Vermittlung zahlen. Und nicht der Kunde sucht seinen Architekten aus, sondern der Computer der Organisation. Diese startete vor nicht ganz zwei ­Jahren, mittlerweile sind durch ein Franchise-System 35 „Filialen“ auf dem Markt. Die Roomdoctors sprechen von einem ­innovativen Konzept und der Gewinnung neuer Kundenkreise. Kammern und Verbände sehen das Ganze kritischer.

Die Behandlung beim Roomdoctor beginnt mit einer Erstberatung, genannt Basisgespräch. Diese dauert höchstens anderthalb Stunden, zu einem Festpreis von 185 Euro. Jammers: „Wer nicht bereit ist, diesen Betrag zu zahlen, der ist kein lohnender Kunde. Doch wer zahlt, der wertschätzt unsere Arbeit.“ So sollen vor allem jene Kunden beraten werden, die auch später das Interesse und die finanziellen Mittel haben, um einen Auftrag zu vergeben. Zum Basisgespräch gehört auch eine schriftliche Ausarbeitung inklusive grober Skizzen. Ein zweites Gespräch, die sogenannte Vertiefung, soll für 250 Euro Details klären und Visualisierungen bieten. „Wir können mit dem Roomdoctor-Konzept den Markt für unseren Berufsstand ausweiten“, sind sich die Initiatoren sicher.

Frank Schwinning hält das Angebot auch für HOAI-­konform: „Unsere Leistungen werden der Höhe nach als auch dem Grunde nach entsprechend den Vorschriften der HOAI abgerechnet. Der Paragraph 16 Absatz 2 gibt die Möglichkeit, Beratungsleistungen für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildendem Ausbau dann als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar nach Paragraph 6 der HOAI abzurechnen, wenn deren anrechenbare Kosten unterhalb von 25 265 Euro festgelegt sind.“

Michael Petri von der Rechtsabteilung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat zu den Pauschalangeboten allerdings eine andere Meinung: „Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder ist es eine Akquise, dann gibt es keinen Vertrag und niemand verdient daran. Oder es gibt einen Vertrag über eine Leistung, in diesem Fall eine Grundlagen­ermittlung, dann muss diese auch nach HOAI abgerechnet werden.“ Mittlerweile beschäftigt sich der Ausschuss „Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit dem Roomdoctor-Angebot. Sein Mitglied, der Innenarchitekt Wieland Freudiger: „Wenn ich meine Arbeit und die Leistung erkläre, ist das kostenlos. Sobald es aber um eine konkrete Beratung geht, in der ich etwa einen Raum bewerte, muss ich diese nach der HOAI abrechnen.“

Für Birgit Schwarzkopf, Vorsitzende des NRW-Landesverbandes des Bundes Deutscher Innenarchitekten (BDIA), entstehen noch weitere Probleme: „Wenn ich schlecht bezahlt werde, mache ich auch alles möglichst schnell. Darunter leidet die Qualität und langfristig das Image unseres Berufsstandes.“

Auch die Zeichnungen, die nach den Roomdoctor-Beratungen angefertigt werden, rufen Kritik hervor. Petri: „Die Vorentwurfsskizzen, die nach einer Beratung entstehen und an den Kunden weitergereicht werden, müssen ebenfalls nach HOAI abgerechnet werden. Außerdem widersprechen sich die Roomdoctors: Einerseits reden sie von Leistungen, die nicht unter die HOAI fallen, andererseits tauchen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen HOAI-Regeln auf. Das passt nicht zusammen.“

Lizenzen gegen Vorleistung

Zweiter umstrittener Punkt ist das Franchise-System. Die von Jammers und Schwinning gegründete RoomDoctor Ltd. & Co. KG vergibt Beraterlizenzen an selbstständige ­Architekten. Diese kosten 500 bis 1 000 Euro pro Jahr, je nachdem, wie erschlossen ihr Gebiet bereits ist. Zusätzlich müssen von den Beratungshonoraren 20 Prozent Provision abgegeben werden. Hinzu kommt eine monatliche Gebühr von 20 Euro für den Internetauftritt, für Broschüren, Visitenkarten und weitere öffentlichkeitswirksame Mittel. Die BDIA-Landesvorsitzende Schwarzkopf kritisiert diese ­Praxis: „Hier werden Architekten dazu gebracht, erst einmal Geld zu bezahlen, ohne zu wissen, wie viel für sie später ­dabei herauskommt.

“ Ralph Jammers von Roomdoctor: „Der Erstvertrag mit unseren Franchise-Nehmern läuft ­immer zunächst über ein Jahr und ist darüber hinaus ­kurzfristig kündbar. Dass erfolgreich mit dem Akquisewerkzeug gearbeitet wird, zeigt sich vor allem in den Vertragsverlängerungen.“

Das Interesse von Kunden wie von Architekten sei da, sagt Ralf Dziurka, zuständig für Marketing und PR bei Roomdoctor: „Letztes Jahr sind 465 Erstberatungen durchgeführt worden. In diesem Jahr sollen aus 35 Lizenznehmern 100 werden. Am Anfang sind vor allem junge Büros bei uns eingestiegen, doch nun sind es immer größere.“

Nicht jeder könne Roomdoctor werden, so die Betreiber. Zu den Grundbedingungen der Aufnahme gehöre eine eigene Bürostruktur und eine Homepage. Schwinning: „Bei unserer Auswahl geht es nicht nur um die gestalterische Qualität und eine vierjährige Berufserfahrung in dem Bereich. Die Bewerber müssen ein abgeschlossenes fachbezogenes Studium und ihre Kammerzugehörigkeit nachweisen.“ Wieland Freudiger widerspricht: „Dass eine Kammermitgliedschaft unbedingt gefordert ist, stimmt nicht. Wir haben eindeutige Beispiele dafür, dass auch Diplom-Ingenieure ohne Zugehörigkeit direkt nach dem Studium in dieses System aufgenommen wurden.“

Die Roomdoctors räumen ein, dass in der Startphase auch Nichtmitglieder mitmachen konnten. Jammers: „Zunächst sahen wir es vor allem als ein Akquisewerkzeug für Berufseinsteiger. Schnell hat sich gezeigt, dass sie nicht im vollen Umfang den Kundenwünschen entsprechen können. Aus diesem Grund haben wir kontinuierlich unsere Anforderungen angehoben. Nun können nur noch freischaffende Planer mitmachen, die in die Architektenkammer eingetragen sind.“

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe waren allerdings noch zwei Mitglieder nicht bei der Kammer eingetragen. Gerät ein Kunde an sie, dann hat er keine Garantie für die notwendige Qualifikation. Zudem ist der Leistungsumfang beschränkt; zum Beispiel hat ein solcher Roomdoctor keine Bauvorlageberechtigung.

Doktor per Zufall

Den meisten Kunden dürfte das nicht klar sein. Will aber einer seinen Roomdoctor nach Qualifikation auswählen, kann er das nicht: Die Wahl ist ein elektronisches Lotteriespiel. Auf der Homepage trägt man unter Terminvereinbarung seine Postleitzahl ein. Gibt es in dieser Gegend einen Raumarzt, müssen die persönlichen Kontaktdaten und sollte eine erste Beschreibung des Problems eingegeben werden. Bei dieser Buchung weiß der Kunde nicht, welcher Architekt zu ihm kommen wird. Es ist nicht einmal die Auswahl eines bestimmten Profils möglich. Stattdessen rechnet das Computersystem aus, welcher Roomdoctor aus der Region an der Reihe ist, und gibt die Daten zur Kontaktaufnahme an ihn weiter.

Arztlotto: Wer einen Roomdoctor ordert, weiß nicht, wer ins Haus kommt.

Der „Doktor“ soll sich dann innerhalb von zwei Tagen bei dem „Patienten“ melden und einen Termin vereinbaren. Birgit Schwarzkopf vom BDIA beanstandet diese Anonymität: „Wir leben vom Gespräch und von der Kooperation mit dem Bauherrn. Dabei muss sich niemand fest an einen Innenarchitekten binden. Es gibt einen Vertrag für den Vorentwurf. Danach entscheidet der Kunde, ob er uns weiter beauftragen will oder sich trennen möchte.“

Nun könnten rechtliche Probleme auf Jammers und Schwinning zukommen, die als Kammermitglieder an die Berufsregeln gebunden sind. Petri hat anfangs mit ihnen zusammengesessen und sie mehrfach schriftlich auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht. Sie hätten immer wieder etwas an ihrem Angebot geändert, doch nicht ausreichend genug. Petri: „Das Roomdoctor-Konzept und die HOAI passen nicht zusammen.“ Wie Architektenkammer und BDIA weiter vorgehen, will der Fachausschuss noch beraten. Neben einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kann die Kammer Stellungnahmen einfordern. Letzter Schritt wäre der Gang vor das Berufsgericht für Architekten, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Düsseldorf, und der Ausschluss aus der Kammer.

Birgit Schwarzkopf verweist auf Alternativen für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Netzwerke für (Innen-)Architekten, wie zum Beispiel die „Junge Innenarchitektur in NRW“, würden sich anbieten. „Hier tauschen sich die Mitglieder aus und gehen Kooperationen ein. Sie gehen in Hochschulen und erklären den Studenten den Weg in die Selbstständigkeit.“ Zusätzlich strebt Schwarzkopf eine verstärkte generationenübergreifende Zusammenarbeit an: „Das Thema Roomdoctor macht uns als Verband noch einmal deutlich, dass die Unterstützung der jungen Architekten weiter ausgebaut werden muss.“

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