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[ HOAI ]

Ordnungs-Politik

Der aktuelle Stand in der HOAI-Diskussion: Die Verhältnisse in Deutschland erfordern höhere Honorare; europäisches Recht steht der Honorarordnung offenbar nicht entgegen.

Chefsache: Zum HOAI-Referentenentwurf aus dem Haus von Wirtschaftsminister Michael Glos haben die Vertreter von Architekten und Ingenieuren klare Vorstellungen.

Roland Stimpel
Die politische Diskussion um die HOAI war lange Zeit festgefahren: Nur wenig rührte sich in Regierung und Parlament, obwohl die Architektenkammern und andere immer wieder anmahnten, dass eine Aktualisierung der zuletzt auf dem Stand von 1996 festgeschriebenen Honorarsätze überfällig sei und auch darüber hinaus einiger Reformbedarf bestehe. Einzelne Politiker versuchten sogar das Gegenteil des Notwendigen. Wolfgang Clement, SPD-Wirtschaftsminister bis 2005, wollte der Honorarordnung ganz den Boden entziehen – das fiel für ihn unter das Schlagwort „Entbürokratisierung“. Unter seinem Nachfolger Michael Glos (CSU) ist für die Zeit nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe ein Referentenentwurf des Ministeriums angekündigt.

Ein Hemmschuh auf dem Weg zu einer reformierten HOAI schien lange Zeit die Vereinbarkeit mit europäischem Recht: den Freiheiten für Ausländer, in Deutschland tätig zu werden, und der Freiheit von Anbietern, in der Regel die von ihnen geforderten Preise selbst festzusetzen. Doch die HOAI kann europafest sein, wenn sie nur für Architekten und Planer gilt, die in Deutschland niedergelassen sind. Von einer solchen „Inländer-HOAI“ kann sich kein Ausländer diskriminiert fühlen.

Damit scheint zwar auf den ersten Blick die Gefahr durch Dumpingangebote ausländischer Konkurrenten zu wachsen. Doch faktisch ist diese Gefahr gering. Gerade der Architekten- und Planerberuf verlangt eine intime Kenntnis hiesiger Bauherrenwünsche und -mentalitäten, Gesetze und Vorschriften und nicht zuletzt sprachlicher und kultureller Feinheiten. Zudem haben Inländer solchen Konkurrenten stets das ­Gütesiegel der Kammermitgliedschaft voraus, also einer geprüften und überwachten Berufsqualifikation.

Wettbewerb: Leistung soll zählen

Für die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist klar, worauf die Diskussion um eine HOAI-Novelle hinauslaufen muss: auf gut begründete Verbesserungen statt auf Verschlechterungen, für die es keinen zwingenden Grund gibt. Im Einsatz für eine angemessene Honorarordnung hat sich die BAK mit dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) sowie der Bundesingenieurkammer (BIngK) verbündet. Ein wichtiges gemeinsames Motto der drei Berufsvertretungen lautet „Leistungswettbewerb statt Preiswettbewerb“.

Konkurrenz ist sinnvoll und nötig; Bauherren und Kunden sollen den für sie besten Anbieter auswählen können. Doch es würde nur sehr vordergründig etwas bringen, wenn Architekten und Ingenieure durch gegenseitiges Sichunterbieten an Aufträge kommen wollten. Denn dann wäre die Qualität ihrer Leistung gefährdet. Diese aber muss gerade im Interesse der Kunden und Abnehmer auf einem hohen Stand gehalten werden – und das geht nur bei angemessener Honorierung. Dumping mit zwangsläufigen Qualitäts­einbußen wäre gerade für Bauherren am Ende die teuerste Lösung.

Aus diesem Grund soll die HOAI nach dem Willen von AHO, BAK und BIngK auch weiterhin für alle Leistungsphasen gelten. Die drei Organisationen sind strikt gegen ein Mischsystem, bei dem sie nur noch für die Phasen 1 bis 5 angewendet werden soll: Es sei dann „ohne Weiteres möglich, diese verbindlichen Vorgaben durch die Vereinbarung des Gesamthonorars für alle notwendigen Regelleistungen zu konterkarieren. Ein System verbindlicher Honorarkorridore kann nur funktionieren, wenn alle wesentlichen Leistungen mit Honorarregelungen versehen sind“. Verbindliche Preise hier, unverbindliche dort, und alles in einem Paket – das wäre weder anwenderfreundlich noch transparent. Genau diese Ziele hatten aber die CDU, CSU und SPD 2005 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden die HOAI … transparenter und flexibler gestalten“, heißt es dort.

Erster Schritt: Honorare hoch

Um klare und anwenderfreundliche Regeln geht es auch beim Thema Tafelendwerte. Sie legen fest, bis zu welchen anrechenbaren Kosten die HOAI gelten und ab wann das Honorar frei vereinbart werden soll. Hier warnen die drei Berufsvertretungen vor der diskutierten Absenkung: „Die Absenkung der Tafelendwerte würde hinsichtlich der Aufträge oberhalb dieser Endwerte zu einem erheblichen Transparenzverlust führen.“ Es drohten dann „massive, letztlich auch kostenerhöhende Vergabe-, Vertrags- und Preiskontrollprobleme“. Und bei öffentlichen Auftraggebern zusätzliche Bürokratie, nämlich „ein undurchschaubares Dickicht von Regulierungsversuchen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene“.

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Beratungsleistungen. Die drei Berufsvertretungen stellen hierzu fest: Auch bei Beratungsleistungen wie Akustik und Brandschutz handelt es um umfassende Planungsleistungen. Last but not least hatte auch das Wirtschaftsministerium die Bereitschaft signalisiert, die Honorare in einem ersten Schritt um einen angemessenen Abschlag zu erhöhen und in einem zweiten Schritt ihr künftiges Niveau auf der Basis eines Gutachtens zu fixieren. Der erste Schritt ist das Dringendste und auch Einfachste, was jetzt zur HOAI getan werden muss und kann.

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