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[ Bauschäden vermeiden ]

Aufs Trockendock

Ein Klassiker: das Versagen der ­Bauwerksabdichtung am Berührungspunkt von Kelleraußenwand und Fundament.

Jan Bredemeyer, Nils Oster

Nach der Schadenshäufigkeit zu urteilen, ist der Fußpunkt erdberührter Außenwände ein besonders neuralgischer Punkt der Bauwerksabdichtung. Bei hautförmigen Abdichtungen bilden vor allem Fehler bei Auswahl und Anschluss der Querschnittsabdichtungen einen Schwerpunkt. Sie haben einen hohen Aufwand bei der Instandsetzung zur Folge, lassen sich jedoch durch entsprechende Überlegungen bereits im Planungsstadium vermeiden.

Ein häufig anzutreffender Mangel besteht darin, dass Horizontalsperren – oder besser: Querschnittsabdichtungen – in und unter Kelleraußenwänden bündig mit dem Mauerwerk abschließen und nicht nach außen beziehungsweise innen überstehen. Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass die Abdichtungen vor dem Einbau der Hohlkehle unmittelbar an der außenseitigen Vorderkante des Mauerwerks abgeschnitten werden. Zum anderen werden häufig sogenannte Mauersperrbahnen, wie am Markt angeboten, in exakt der Breite der betreffenden Wanddicke im Rohbaumaß (zum Beispiel 24 oder 36,5 Zentimeter) eingebaut. Ein fachgerechter Anschluss von Außenwand- oder Bodenabdichtungen an die Querschnittsabdichtung ist damit nicht möglich.

In diesem Zusammenhang werden häufig die Passagen unter den Punkten 6.1.3 und 7.3.1 in DIN 18195-4 [1], denen zufolge beim Lastfall Bodenfeuchte/nicht stauendes Sickerwasser ein fachgerechter Anschluss auch durch „Heranführen“ der vertikalen Abdichtung an die Querschnittsabdichtung herstellbar ist, als allgemeine Anforderungen an den Anschluss von Querschnittsabdichtungen missverstanden. Folglich werden auch dann, wenn die Lastfälle aufstauendes Sickerwasser oder drückendes Wasser anzusetzen sind, die angrenzenden Abdichtungen nicht mit der tatsächlich erforderlichen Überlappung und Verklebung hergestellt.

Festzustellen ist allerdings auch, dass – unabhängig vom Wortlaut der Norm – ein beidseitiges Vorstehen der Querschnittsabdichtung am Wandfußpunkt selbst beim Lastfall Bodenfeuchte/nicht stauendes Sickerwasser eigentlich zwingend erforderlich ist. Unter Baustellenbedingungen können bei einem bloßen „Heranführen“, also einer linienförmigen Berührung der Abdichtungen, Feuchtebrücken nicht mit der gebotenen Sicherheit vermieden werden. Im Hinblick auf den geringen hierfür entstehenden Aufwand und den signifikanten Zugewinn an Sicherheit kann daher nur empfohlen werden, die Querschnittsab-dichtung so weit vorstehen zu lassen, dass sie mit der Außenwand- und der Bodenabdichtung mit ausreichender Überlappung verklebt werden kann. Insofern können die oben genannten wandbreiten Mauersperrbahnen ausschließlich für Sperrschichten verwendet werden, die zusätzlich zu den entsprechend Punkt 6.1.2 der DIN 18195-4 [1] beziehungsweise Punkt 5.2 aus DIN 18195-6 [1] erforderlichen Querschnittsabdichtungen eingebaut werden. Das können zum Beispiel zusätzliche Sperrschichten oberhalb der untersten Steinlage des Kelleraußenwand-Mauerwerks sein.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass für den Einbau als Querschnittsabdichtungen ausschließlich die unter Punkt 7.2 in DIN 18195-4 [2] für diesen Anwendungsfall genannten Werkstoffe verwendet werden können. Das sind:

  • Bitumen-Dachbahnen mit Rohfilzeinlage nach DIN 52128 (R 500, R 333),
  • Bitumen-Dachdichtungsbahnen nach DIN 52130 (G 200 DD, PV 200 DD),
  • Kunststoff-Dichtungsbahnen nach Tabelle 5 in DIN 18195-2 [1].

Für Querschnittsabdichtungen bei den Lastfällen aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser beschränkt sich die Bandbreite der einsetzbaren Werkstoffe auf bitumenverträgliche Kunststoff-Dichtungsbahnen gemäß Tabelle 5 in DIN 18195-2 [1].

Zusammenfassend ist zu sagen, dass auch beim Lastfall Bodenfeuchte/nicht stauendes Sickerwasser entsprechend DIN 18195-4 [1] der Abdichtung im Bereich des Außenwandfußpunktes bereits in der Planung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Bei Abdichtungen gegen drückendes oder aufstauendes Sickerwasser ist in jedem Fall die Herstellung einer in allen Teilen den Anforderungen der DIN 18195-6 [1] genügenden Abdichtung erforderlich, die alle erdberührten Bauteile wannenförmig mit entsprechenden Überlappungen bis auf eine Höhe von 300 Millimetern oberhalb der Geländeoberkante umschließt.

Der Bauschaden

Nasse Kellerwände: Wenige Monate nach Fertigstellung kam es in einer Reihenhaussiedlung nach starken Niederschlägen zu einem Eindringen größerer Wassermengen in die Kellergeschosse und nachfolgend zu Feuchteschäden in den bodennahen Bereichen der Außen- und Innenwände.

Die Ursachen

Lückenhafte Abdichtung: Die aus einem Wärmedämm­ziegel Mauerwerk ­bestehenden Kelleraußenwände waren gegen die entsprechend dem vorliegenden Bodengutachten zu erwartende Feuchtebeanspruchung durch aufstauendes Sickerwasser mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahnen abgedichtet. Die Abdichtung der Bodenplatten war oberseitig angeordnet und bestand ebenfalls aus einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahnen. Im Bereich der Außen- und Haustrennwände befand sich auf der ­Bodenplatte eine Bitumen-Dach­dichtungsbahn vom Typ G 200 DD, die innenseitig mit der Bodenplattenabdichtung verbunden war. ­Außenseitig schloss diese Querschnittsabdichtung bündig mit der Außenkante des Außenwandmauerwerks ab, sodass keinerlei Verbindung mit der über eine Mörtelkehle auf die vorspringende Bodenplatte geführten Außenwandabdichtung bestand.

Die vorgefundene Abdichtungssituation entsprach zwar auch hinsichtlich des für die Querschnittsabdichtung ­verwendeten Materials nicht den Anforderungen aus DIN 18195-6 [1] an eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser. Wesentlicher und schadensursächlicher Mangel war im vorliegenden Fall jedoch der fehlende Anschluss der Außenwandabdichtung an die Querschnittsabdichtung.

Die Instandsetzung

Alternative Lösung: Aufgrund der Tatsache, dass
– die vorhandene Querschnittsabdichtung für diesen Lastfall nicht geeignet und
– ein fachgerechter Anschluss der Kelleraußenwand­abdichtung an die Querschnittsabdichtung nicht mehr herzustellen war, war eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik ­entsprechende Instandsetzung der vorhandenen Abdichtung bei einer Feuchtebeanspruchung durch aufstauendes Sickerwasser mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Baugrunduntersuchungen hatten jedoch ergeben, dass dicht unterhalb der Bauwerkssohlen gut versickerung­sfähige Sande anstanden. Bei einer Entfernung des Ver­füllbodens bis zu dieser Schicht waren sie in der Lage, eine ­ausreichende Versickerung von Niederschlagswasser zu ­gewährleisten. Insofern wurde empfohlen, nach der ebenfalls erforderlichen Instandsetzung der Abdichtung einen ein Meter breiten Ringraum um die Häuserzeilen herum bis zu dieser Schicht filterfest mit einem gut versickerungsfähigen Material (Wasserdurchlässigkeitsbeiwertkf ≥ 10-4 m/s) zu verfüllen. So konnte insgesamt eine Herabsetzung der Feuchtebeanspruchung auf den Lastfall Bodenfeuchte/nicht stauendes Sickerwasser erreicht werden.

Verbreiterung der Querschnittsabdichtung durch Herstellen einer Überlappung in einem gestemmten Falz im Mauerwerk.

Für diesen Lastfall waren die vorhandenen Querschnitts­abdichtungen ausreichend und konnten ertüchtigt, das heißt so verbreitert werden, dass ein Anschluss der Außenwandabdichtung möglich war. Hierfür wurde in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner unmittelbar oberhalb der Querschnittsabdichtung (Horizontalsperre) ein mehrere Zentimeter hoher und ca. fünf Zentimeter tiefer Falz gestemmt, wobei besonderes Augenmerk darauf zu richten war, ­Beschädigungen an der Horizontalsperre zu vermeiden.

Nach der Reinigung der Oberfläche wurde mit Heißbitumen ein gleichartiger Streifen Abdichtungsbahn aufgeklebt, der bis etwa zur Vorderkante der Bodenplatte reichte. Anschließend wurde der Falz mit Mörtel verfüllt, eine ­Hohlkehle ausgebildet und die Außenwandabdichtung auf die nunmehr ausreichend weit vorstehende Querschnitts­abdichtung geführt.

Skizzenartige Darstellung der instand gesetzten Abdichtungssituation (Schutzschicht und Verfüllung nicht dargestellt).

Auf diese Weise konnte im Zusammenspiel mit der Sicherstellung des Lastfalls Bodenfeuchte/nicht stauendes ­Sickerwasser eine fachgerechte und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abdichtungs­situation geschaffen werden.

Dipl.-Ing. Nils Oster ist von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wärmeschutz, Feuchteschutz und Abdichtung.

Dipl.-Ing. Jan Bredemeyer ist Sachverständiger mit den Schwerpunkten Bauphysik und Bauen im Bestand.

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