Aufwand im Bestand
Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten
Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten
Die Honorarordnung wird den komplexen und umfangreichen Aufgaben bei Sanierungen und im Denkmalschutz nicht gerecht
Zeithonorare sind in der neuen HOAI nicht mehr geregelt. Das zwingt zur professionellen Kalkulation von Stundensätzen
Die Inhalte, Methoden und möglichen Änderungen der Kostenberechnung sind noch wichtiger geworden, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht
Die Internet-Angebotsplattform My Hammer lädt zu Dumping angeboten unterhalb der HOAI ein. Das ist natürlich verboten – und wird von Gerichten bestraft
Die Regeln der neuen HOAI für die Honorierung von Planungen, die auf Veranlassung des Bauherrn geändert oder mehrfach verwendet werden.
Welche Kosten für das Honorar anrechenbar sind, wird nach der neuen HOAI schon in Leistungsphase 3 festgelegt. Ändert sich später die Planung auf Veranlassung des Bauherrn, muss auch das Honorar angepasst werden
Die Schriftenreihe des AHO zur Honorarordnung
Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.
Die neue HOAI ist zweigeteilt in den 55 Paragrafen (bisher 103) umfassenden Verordnungsteil und einen teilweise unverbindlichen Teil („Kannvorschriften“), der 14 Anlagen umfasst.
Die Honorarermittlung bei Objekt- und Fachplanung nach der neuen HOAI (Vollständige Fassung des im DAB 7/2009 in Kurzform gedruckten Textes)
Neuregelungen, die vertragliche Vereinbarungen erfordern – selbst wenn es nur um Beweiszwecke geht.
Bauherr und Architekt können Zeithonorare vereinbaren und danach abrechnen, auch wenn die HOAI das nicht vorsieht. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Die jetzige HOAI-Novelle ist erst der Anfang eines langen politischen Prozesses.
Die HOAI aus Sicht der Opposition: der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Döring.
Die neue HOAI aus Sicht der Regierung: Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup ist zufrieden mit dem Bewahrten und hat Pläne für eine größere Reform.
Der neue Entwurf ist ein Lichtblick – allerdings mit Nachbesserungsbedarf.
Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.
Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.
Schon jetzt sollte in Architektenverträgen dafür vorgesorgt werden, dass die HOAI-Tafelwerte wie angekündigt steigen
Akquisition bringt noch kein Geld – nur der erteilte Auftrag zählt.
Zweifacher Fortschritt bei der HOAI: Die Bundesregierung will architektenfreundlicher werden, Deutschlands führende Baujuristen stützen die Position der Kammern.
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI hat schwere Mängel. Reformversprechen sind nicht eingehalten. Eine Analyse der Bundesarchitektenkammer.
Der aktuelle Stand in der HOAI-Diskussion: Die Verhältnisse in Deutschland erfordern höhere Honorare; europäisches Recht steht der Honorarordnung offenbar nicht entgegen.
Eigenwillige Interpretationen der HOAI, Auftragsvermittlung im Franchise-System und anonym per Computer: Der „Roomdoctor“ will mit fragwürdigen Mitteln neue Kundenkreise erschließen.
Beim Bauen im Bestand sind die Honorare oft zu niedrig – weil Architekten einschlägige Vorschriften der HOAI nicht kennen.