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HOAI

Aufwand im Bestand

Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten

Zeithonorare

Gründlich rechnen

Zeithonorare sind in der neuen HOAI nicht mehr geregelt. Das zwingt zur professionellen Kalkulation von Stundensätzen

HOAI

Die Feinheiten der Kostenberechnung

Die Inhalte, Methoden und möglichen Änderungen der Kostenberechnung sind noch wichtiger geworden, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht

Wettbewerb

Tiefschlag per Hammer

Die Internet-Angebotsplattform My Hammer lädt zu Dumping angeboten unterhalb der HOAI ein. Das ist natürlich verboten – und wird von Gerichten bestraft

HOAI 2009

Das Honorar für Mehrfachplanungen

Die Regeln der neuen HOAI für die Honorierung von Planungen, die auf Veranlassung des Bauherrn geändert oder mehrfach verwendet werden.

HOAI 2009

Das Kostenberechnungsmodell

Welche Kosten für das Honorar anrechenbar sind, wird nach der neuen HOAI schon in Leistungsphase 3 festgelegt. Ändert sich später die Planung auf Veranlassung des Bauherrn, muss auch das Honorar angepasst werden

Grün hilft

Die Schriftenreihe des AHO zur Honorarordnung

Übergangsfragen

Alt oder neu – was gilt?

Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.

Rechtsfragen II

Die Struktur der HOAI

Die neue HOAI ist zweigeteilt in den 55 Paragrafen (bisher 103) umfassenden Verordnungsteil und einen teilweise unverbindlichen Teil („Kannvorschriften“), der 14 Anlagen umfasst.

Rechtsfragen III

Die neuen Honorargrundlagen

Die Honorarermittlung bei Objekt- und Fachplanung nach der neuen HOAI (Vollständige Fassung des im DAB 7/2009 in Kurzform gedruckten Textes)

Rechtsfragen IV

Objektplanung

Die Leistungsbilder und ihre Abrechnung

Rechtsfragen V

Honorareinbußen vermeiden

Neuregelungen, die vertragliche Vereinbarungen erfordern – selbst wenn es nur um Beweiszwecke geht.

Zulässiges Zeithonorar

Bauherr und Architekt können Zeithonorare vereinbaren und danach abrechnen, auch wenn die HOAI das nicht vorsieht. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Engelbert Lütke Daldrup

„Qualität honorieren“

Die neue HOAI aus Sicht der Regierung: Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup ist zufrieden mit dem Bewahrten und hat Pläne für eine größere Reform.

Prof. Arno Sighart Schmid

Dauerbrenner HOAI

Der neue Entwurf ist ein Lichtblick – allerdings mit Nachbesserungsbedarf.

Aktuelle Urteile

Auftragsumfang geändert – Honorarvereinbarung nicht

Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.

Aktuelle Urteile

Honorarfragen

Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.

Honorare

Höhere Honorare sichern

Schon jetzt sollte in Architektenverträgen dafür vorgesorgt werden, dass die HOAI-Tafelwerte wie angekündigt steigen

Akquisitionsleistungen ohne Honoraranspruch

Arbeit ja – Auftrag nein?

Akquisition bringt noch kein Geld – nur der erteilte Auftrag zählt.

HOAI

Richtige Richtung

Zweifacher Fortschritt bei der HOAI: Die Bundesregierung will architektenfreundlicher werden, Deutschlands führende Baujuristen stützen die Position der Kammern.

HOAI

Entwurf mit Verwerfungen

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI hat schwere Mängel. Reformversprechen sind nicht eingehalten. Eine Analyse der Bundesarchitektenkammer.

HOAI

Ordnungs-Politik

Der aktuelle Stand in der HOAI-Diskussion: Die Verhältnisse in Deutschland erfordern höhere Honorare; europäisches Recht steht der Honorarordnung offenbar nicht entgegen.

Roomdoctor

Problemdoktor

Eigenwillige Interpretationen der HOAI, Auftragsvermittlung im Franchise-System und anonym per Computer: Der „Roomdoctor“ will mit fragwürdigen Mitteln neue Kundenkreise erschließen.

Honorare

Unter Wert verkauft

Beim Bauen im Bestand sind die Honorare oft zu niedrig – weil Architekten einschlägige Vorschriften der HOAI nicht kennen.

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