
- Kennen Sie auch ein völlig vernachlässigtes Denkmal wie das Fachwerkhaus auf dem Foto? Rechtfertigt jeder Aufwand den Erhalt?
- Welche Häuser von heute werden in Zukunft aussagekräftige Denkmale für unsere Gegenwart sein? Welche Gebäude aus den 1990ern bis 2010ern haben vielleicht jetzt schon großen Zeitwert?
- Was sollte dringend geschützt werden – und wieso?
- Wie vereinen Sie Baugeschichte und moderne Nutzung?

- Wie kann zeitgemäßer Denkmalschutz aussehen: Gebäude möglichst originalgetreu schützen oder genug Umbaumöglichkeiten für die Zukunft lassen?
- Wie sollte die Zusammenarbeit zwischen Denkmalschützern und Architektinnen funktionieren?
- Ist der Denkmalschutz eine Hilfe oder ein Hindernis für Ihre Arbeit?
Schreiben Sie uns bis zum 15. Mai 2023 zu diesen Fragen oder zu anderen Facetten des Themas, gerne auch mit Beispielen und Fotos, an
DAB-umfrage@handelsblattgroup.com oder als Kommentar am Ende dieser Seite.
Eine Auswahl der Einsendungen wird im August-Heft und online veröffentlicht.
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Ich bin Besitzer eines Denkmals Baujahr 1962. Zum einen meine ich, das der Besitzer vor der unter Denkmalschutzstellung befragt, informiert werden muß (obligat) und er auch Rechte haben sollte und Einwände machen darf. Das jetzige Verfahren halte ich nicht für richtig, es muß transparent und nachvollziehbar sein. Es muß auch für Denkmäler die Möglichkeit geben, neueste Techniken einzubauen, Anpassungen im Grundriss vorzunehmen, Vorgaben durch aktuelle Gesetze auch umsetzen zu können. Ich bin kein Anhänger von obligaten Veränderungssperren fakultativ kann ich mir eher vorstellen.
Prof. Dr. Bernd Hoepfner, Dekan für Immobilienwirtschaft, HS Fresenius Berlin:
Habe selbst früher Denkmalschutz in Bamberg studiert und beschäftige mich hier mit meinen Studenten in versch. Projekten mit dem Spagat zwischen alter Nutzung, möglichst großem Erhalt der alten Substanz und neuem, wirtschaftlich vertretbarem Leben. Das ist nicht einfach, aber der Erhalt der Denkmalimmobilien ist sehr wichtig, da wir aus der Geschichte lernen können (Fachwerkhaus – heutige Diskussion Holzhaus) und andererseits damit die Tradition unserer Geschichte nicht in Vergessenheit gerät.
In den letzten 10 Jahren hatte ich zwei unterschiedlich
behandelte Fälle. 2015-2018 wurde von der Denkmalschutzbehörde der Abriß und Wiederaufbau des Dachgeschosses verbunden mit geringen Änderungen und Anpassungen genehmigt und ausgeführt.
2022 lehnte die Behörde den Abriss ab, obwohl auch hier ein Gutachten DDT bestätigte.
Es ist unbedingt erforderlich, eine einheitliche Regelung hierzu herzustellen, damit Bauherrn und Architekten eine Planungssicherheit erhalten.
Horst Hilke
Denkmalschutz sehe ich mehr als Hindernis.
Planungsaufwand kann immens hoch sein.
„Nehmen Sie lieber einen anderen Architekten. Da wäre z.B. Hans Mustermann, der mit uns sehr gut zusammenarbeitet. Mit ihm bekommen Sie wahrscheinlich leichter eine Erlaubnis“, so die Ansage einer Denkmalbehörde an einen Bauherrn meines Arbeitgebers. Selbstverständlich gibt es dort, wo Ermessen hoch ist, die entsprechenden Versuchungen.